Kultur

Das Kulturprogramm der UNESCO

Die UNESCO hat den weltweiten Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt, die Erhaltung des materiellen und immateriellen Kulturerbes sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs zum Ziel.

Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt
In Artikel 1 der UNESCO-Verfassung von 1945 ist die Erhaltung und Förderung der kulturellen Vielfalt als Zweck und Aufgabe der UNESCO festgeschrieben. 2001 wurde die „Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt“ verabschiedet, 2005 das „Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“.
Das Übereinkommen schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Nationale Maßnahmen zur Schaffung eines Umfeldes, in dem sich  eine Vielfalt kultureller Ausdrucksformen entfalten kann, erhalten vor dem Hintergrund von Globalisierungs- und Liberalisierungsprozessen neue Legitimität.

Erhaltung des materiellen Welterbes
Die UNESCO setzt sich in vielfältiger Weise für den Schutz und die Erhaltung des materiellen Erbes der Menschheit ein. Während in Kriegszeiten Kulturgüter als Symbolträger nationaler oder religiöser Identität gezielt zerstört werden, sind diese im Friedensprozess oft Vermittler der Versöhnung. Aber nicht nur Kriege gefährden das materielle Erbe der Menschheit, auch Umweltverschmutzung, Verstädterung, Naturkatastrophen, ökologische Zerstörung, städtebauliche Vorhaben oder private Großprojekte können schwerwiegenden Schaden verursachen. Die internationale Staatengemeinschaft hat daher zahlreiche Abkommen geschaffen, um das materielle Erbe weltweit zu schützen und zu erhalten: Die Welterbekonvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, die Haager-Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten oder die UNIDROIT-Konvention über gestohlene oder illegal exportierte Kulturgüter.

Schutz des immateriellen Kulturerbes
Immaterielles Kulturerbe ist ein fundamentaler Bestandteil des kulturellen Erbes. Traditionelle Ausdrucksformen müssen gerade mit dem Fortschreiten der Globalisierung verstärkt geschützt und gefördert werden, denn sie sind im Vergleich zu materiellen Kulturgut, sehr fragil. Die UNESCO hat deshalb 2003 die „Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ verabschiedet.

Förderung des interkulturellen Dialogs
Interkultureller Dialog zwischen den Kulturen und Zivilisationen ist ein Schlüsselaspekt für Frieden, Kooperation und Entwicklung. Gerade in unserer heutigen Zeit, die von intra- und interreligiösen Konflikten, Ignoranz, mangelndem Wissen, fehlendem Verständnis und Respekt geprägt ist, setzt sich die UNESCO auch verstärkt für den interreligiösen Dialog ein.