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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport
Nachrichtendienstgesetz

Nachrichtendienstgesetz

 

Übersicht

Der Bundesrat hat das VBS im November 2009 mit der Ausarbeitung eines neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG) beauftragt. Dieses soll das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) und das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) ablösen.

Im März 2013 schickt der Bundesrat den Gesetzentwurf in die Vernehmlassung. Bis Ende Juni gehen beim VBS insgesamt 68 Stellungnahmen ein. Die Vernehmlassung bestätigt die Stossrichtung. Das NDG regelt Aufgaben, Schranken und Kontrolle des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im In- und Ausland. Es schafft die Voraussetzungen für das rechtzeitige Erkennen von Bedrohungen und Gefahren zum Schutz der Schweiz und kann in besonderen Lagen auch zur Wahrung wesentlicher Landesinteressen – wie dem Schutz kritischer Infrastrukturen und des Finanz- und Wirtschaftsplatzes oder bei Entführungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im Ausland – eingesetzt werden. Die Massnahmen, die bei der heutigen Bedrohungslage nur in absoluten Ausnahmefällen angewendet werden sollen, müssen vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt und zusätzlich vom Chef VBS nach Konsultation des Sicherheitsausschusses freigegeben werden. Die Grundrechte und die individuelle Freiheit der Schweizerinnen und Schweizer werden gewahrt, die Privatsphäre bleibt möglichst unangetastet.

Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses hat das VBS die Vorlage überarbeitet. Wichtige Änderungen betreffen etwa: Den Verzicht auf die Schaffung einer separaten Verfassungsgrundlage für den Nachrichtendienst, die Präzisierung der Zusammenarbeit mit den Kantonen und erweiterte kantonale Aufsichtsrechte.

Am 19. Februar 2014 hat der Bundesrat Botschaft und Entwurf zum neuen NDG zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Der Nationalrat hat das Geschäft am 17. März 2015 mit 119 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen verabschiedet. Am Zug ist nun der Ständerat. Dessen Zustimmung und kein Referendum vorausgesetzt, tritt das Gesetz frühestens am 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Meilensteinplan

MeilensteinDatum
Bundesratsbeschluss zum Vernehmlassungsverfahren8. März 2013
Botschaft wird durch Bundesrat verabschiedet19. Februar 2014
Parlamentarische Beratung2014-2015
Früheste Inkraftsetzung1. Januar 2016

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation VBS

Medienkonferenz

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Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz

Medienkonferenz des VBS vom 19.02.2014 mit Bundesrat Ueli Maurer

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