Urteil im "Streikbrecher"-Streit bei der Post Einsatz von Beamten war rechtens
Stand: 26.05.2015 15:33 Uhr
Hat die Post Beamte gezielt als "Streikbrecher" eingesetzt, wie ver.di behauptet? Oder wollte sie bloß die Folgen des Streiks für die Kunden "mildern"? Das Arbeitsgericht Bonn hat sich in der Auseinandersetzung nun klar auf die Seite des Unternehmens gestellt.
Im Streit um den angeblichen Einsatz von "Streikbrechern" hat die Post vor dem Arbeitsgericht Bonn Recht bekommen. Die Gewerkschaft ver.di hatte die Post zwingen wollen, während eines Arbeitskampfs keine Beamten mehr als Ersatz für streikende Kollegen einzusetzen. Die Richter wiesen dies zurück, ließen aber die Möglichkeit offen, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Ver.di will das nun prüfen.
Bei der Post sind noch immer rund 38.000 Staatsdiener beschäftigt. Anders als die angestellten Mitarbeiter dürfen sie nicht streiken. Im aktuellen Tarifstreit hatte ver.di der Post vorgeworfen, Beamte gezielt als "Streikbrecher" einzusetzen - ihnen also Jobs zuzuweisen, die normalerweise von den streikenden Kollegen erledigt werden.
Die Post wies die Vorwürfe im Kern zurück. Der jüngste Einsatz der Beamten habe sich "in keiner Weise" von Maßnahmen unterschieden, "die andere Unternehmen mit verbeamteten Mitarbeitern im Streikfall treffen, um die Auswirkungen für ihre Kunden zu mildern".
Wird jetzt wieder verhandelt?
Nach dem Urteil forderte Post-Vorstand Jürgen Gerdes ver.di auf, die zuletzt ins Stocken geratenen Verhandlungen wieder aufzunehmen. Geplant ist, die Gespräche am 1. und 2. Juni in Berlin fortzusetzen. Ver.di verlangt 5,5 Prozent mehr Lohn sowie eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 38,5 auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich.
Die Post-Mitarbeiter hatten ihre Forderungen zuletzt bereits mit mehreren bundesweiten Warnstreikwellen unterstrichen. Auch am Dienstag beteiligten sich ver.di zufolge rund 2000 Beschäftigte an den Protesten.
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Neuester Kommentar von 'SEPP58' am 26.05.2015 20:07 Uhr