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Logistikbasis der Armee

Persönliche Ausrüstung

Persönliche Ausrüstung der Angehörigen der Armee

Jeder und jede Armeeangehörige (AdA) erhält eine persönliche Ausrüstung, welche zweckmässig die Bedürfnisse der Grundbereitschaft erfüllt und die Zugehörigkeit zur Schweizer Armee zeigt.


Die persönliche Ausrüstung der Angehörigen (AdA) der Armee umfasst:


Die Angehörigen der Armee (AdA) werden vom Bund unentgeldlich ausgerüstet. Die AdA haben zu jedem Dienst mit vollständiger, sauberer und einsatztauglicher Ausrüstung sowie mit privater Leibwäsche und den für den Sport und die Körperpflege erforderlichen Gegenständen einzurücken.

Sie haben ihre persönliche Ausrüstung in der Regel an ihrem Wohnort sicher aufzubewahren, diese in gutem Zustand zu erhalten und für den Ersatz unbrauchbar gewordener Gegenstände zu sorgen (Retablierungsstellen).
AdA, die sich für längere Zeit im Ausland aufhalten oder ihren Wohnort häufig wechseln, können die Ausrüstung ausserhalb des Wohnkantons oder ausnahmsweise in einem Armeelogistikcenter oder einer Retablierungsstelle hinterlegen.

 

 

 

 

 

 

Kontakt


Logistikbasis der Armee LBA
Koordinationszentrum (LKZ)
Viktoriastrasse 85
3003 Bern

Tel.: +41 800 40 00 01
Fax: +41 800 40 00 02

Auskunftsstelle für Waffen der Armee

Wir sind für Sie da!
Für alle Fragen: 

  • zur Abgabe/Rücknahme der persönlichen Ausrüstung, 
  • im Zusammenhang mit der persönlichen Waffe 
  • und der Leihwaffe.

Tel. +41 58 464 57 00 

E-Mail

 

Retablierungsstellen PA


Für Anpassungen, Ersatz und Austausch an der persönlichen Ausrüstung, welche die Armeeangehörigen während ihrer Dienstpflicht besitzen, sind die Retablierungsstellen zuständig.

 

Reglement Bekleidung und Packungen; ALN 293-0054


Dieses Reglement regelt das Tragen der Bekleidung, die Verwendung des Gepäcks sowie die Instandhaltung von Bekleidung und Gepäck für alle Angehörigen der Armee und des Rotkreuzdienstes (RKD).

 

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