Die unterschiedlichen Tenüs und deren Tragarten sind in den Reglementen "Bekleidung und Packungen" und "Zusatzausrüstung für das militärische Personal" am Seitenende aufgeführt.
Bekleidung und Gepäck
Bekleidung
- Tenü A
- Tenü B
Alle Gegenstände der persönlichen Ausrüstung werden im Dienstbüchlein eingetragen.
Gepäck
Die Teile des Gepäck-Sets dienen als Packung für das Einrücken und die Entlassung. Während der Dienstleistung können die Teile als Sonderpackung eingesetzt werden.
- Effektentasche
Angaben zum Gepäck sind im Reglement "Bekleidung und Packungen" ersichtlich.
- Reglement Bekleidung und Packungen
Reglement 51.009 d; Dieses Reglement regelt das Tragen der Bekleidung, die Verwendung des Gepäcks sowie die Instandhaltung von Bekleidung und Gepäck für alle Angehörigen der Armee und des Rotkreuzdienstes (RKD). Stand: 01.01.2015
Publiziert am: 16.03.2015 | Grösse: 1196 Kb | Typ: PDF
- Reglement Zusatzausrüstung für das militärische Personal
Reglement 51.009/I d; Dieses Reglement regelt das Tragen der Zusatzausrüstung für das militärische Personal. Für die übrige Ausrüstung gilt das Reglement "Bekleidung und Packungen".
Publiziert am: 16.03.2015 | Grösse: 627 Kb | Typ: PDF