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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Schadenfall - was tun?

Das Schadenzentrum VBS ist zuständig für Sach- und/oder Personenschadenfälle, welche durch
  • den militärischen Betrieb,
  • durch Motorfahrzeuge der Schweizer Armee,
  • durch Motorfahrzeugunfälle mit einem in dienstlicher Angelegenheit fahrenden Bundesangestellten
verursacht werden.
Jedes Unfallereignis ist anders und erfordert situativ angepasste Massnahmen. Dennoch finden Sie untenstehend einige allgemein gültige Verhaltensweisen. Natürlich stehen Ihnen die Mitarbeiter des Schadenzentrum VBS bei Fragen zur Verfügung.

1. Verhaltensweisen auf dem Schadenplatz

  • Sich nicht ärgern, höflich bleiben, Ruhe bewahren
  • Unfallstelle sichern
  • Erste Hilfe bei Verletzungen
  • Bei Verletzung/ Tötung von Personen oder Tieren und grösseren Schäden Polizei alarmieren (Militärpolizei oder zivile Polizei) bei Schäden über CHF 50'000.00 auch militärischer Untersuchungsrichter
  • Namen/ Adressen von Augenzeugen notieren
  • Mil. Vorgesetzte informieren
  • Geschädigten informieren (sofern nicht anwesend)
  • Es sind keine Versprechungen in Sachen Entschädigungssumme für Drittschäden zu machen.
Bei Fragen oder in dringenden Fällen Schadenzentrum VBS kontaktieren. Hotline: 0800 11 33 44.
Entsprechendes Schadenformular vollständig ausfüllen und an Schadenzentrum VBS senden.

2. Sachschäden ohne MotFz

Schadenszenario: Ein Sachschaden an Dritteigentum ist entstanden. Es sind keine Personen oder Tiere verletzt und keine Fahrzeuge beschädigt:
  • Sicherung des Schadenplatzes und Einleitung Sofortmassnahmen (z.B. Feuerwehr, Ölwehr etc.)
  • Die Truppe orientiert die Geschädigten unverzüglich
  • Der Kdt beurteilt mit den Geschädigten den Schaden
  • Aufbieten der Polizei bei grösseren Schäden nach Rücksprache mit Schadenzentrum VBS
  • Der Kdt entscheidet, ob der Schaden durch truppeneigene Mittel behoben werden kann (Kompetenzbereich von CHF 200.00)
  • Es sind keine Versprechungen in Sachen Entschädigungssumme zu machen, ausgenommen im Kompetenzbereich von CHF 200.00 im Einzelfall bei gütlicher Regelung zwischen Geschädigten und Truppe
  • Doppel der durch Truppe bezahlten Entschädigung an Dritte zu Handen Schadenzentrum VBS
  • Forderungen über CHF 200.00 im Zweifelsfall oder bei abgeschlossener Buchhaltung Schadenmeldung an das Schadenzentrum VBS mit Formular 33.001
  • Zu Download Formulare

3. Fahrzeugunfälle

Schadenszenario: Ein Motorfahrzeugunfall mit Beteiligung von Militärfahrzeugen, Bundesfahrzeugen oder mit Militärpersonen/ Bundesangestellten auf Dienstfahrt hat sich ereignet:
  • Sicherung des Schadenplatzes und Einleitung Sofortmassnahmen (z.B. erste Hilfe, Feuerwehr, Ölwehr, Ambulanz etc.)
  • Benachrichtigung Polizei
  • Tel. Benachrichtigung Schadenzentrum VBS bei grösseren Fällen
  • Es sind keine Versprechungen in Sachen Entschädigungssumme für Drittschäden zu machen, ausgenommen im Kompetenzbereich von CHF 200.00 im Einzelfall bei gütlicher Regelung zwischen Geschädigten und Truppe
  • Schadenmeldung an das Schadenzentrum VBS mit Formular 13.101
  • Zu Download Formulare

4. Personenschäden/ Tierschäden


Wurden zivile Drittpersonen oder Tiere verletzt oder sogar getötet, so ist das Schadenzentrum nach den ersten Sofortmassnahmen telephonisch beizuziehen. Hotline: 0800 11 33 44.

Zusätzlich ist eine schriftliche Schadenmeldung an das Schadenzentrum VBS einzureichen. Formular 13.101 bei Fahrzeugunfällen, Formular 33.001 bei allen restlichen Fällen.
Wurden Militärpersonen verletzt, so ist die Militärversicherung zu kontaktieren, die seit Juli 2005 von der SUVA geführt wird.
Weitere Informationen zu "Militärversicherung" Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

5. Persönliches Material AdA

Schadenszenario: Persönliches Material von einem Angehörigen der Armee wurde beschädigt oder ging verloren.

Das Verwaltungsreglement der Armee regelt diese Szenario.

Grundsätzlich haftet der Wehrmann für sein Eigentum persönlich. Der Bund kann, wenn gegeben, eine Entschädigung ausrichten.

Brillen und Uhren: Wo eine Kampfbrille abgegeben wurde, haftet der Bund für diese. Sofern die Voraussetzungen für die Übernahme des Schadens gegeben sind, können Brillen und Uhren bis zum Betrag von Fr. 200.00 aus der Dienstkasse direkt bezahlt werden. (Dies gilt sinngemäss auch für Handies und Laptops)
  • Bei Forderungen über Fr. 200.00 im Einzelfall: Forderung kann ein Gesuch um Entschädigung an das Schadenzentrum VBS gestellt werden mit Formular 33.002 "Schadenanzeige für Verlust und Beschädigung von persönlichem Eigentum des AdA" -
  • Zu Download Formulare
  • In diesem Gesuch ist eine Bestätigung durch den Truppen- oder Schulkommandanten unerlässlich, welche den Schadenvorgang bestätigt und, dass das persönliche Eigentum dienstlich verwendet wurde.
Für Fragen zu dieser Seite: Schadenzentrum VBS

Organisation

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