Nachrichtendienstgesetz
Übersicht
Als eine moderne Gesetzesgrundlage soll das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten umfassend regeln. Die geltenden, nicht mehr den modernen Bedrohungen und Risiken entsprechenden Rechtsgrundlagen BWIS (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit) und ZNDG (Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes) sollen abgelöst werden.
Das NDG formuliert neu den Auftrag zur umfassenden Lagebeurteilung durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zugunsten seiner Leistungsbezüger. Das Gesetz verschafft dem NDB bessere Möglichkeiten zur Früherkennung und zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung. Die im NDG vorgesehenen neuen Mittel zur Informationsbeschaffung sind nur dann vorgesehen, wenn sie zuvor durch drei Instanzen bewilligt worden sind: Bundesverwaltungsgericht, Sicherheitsausschuss des Bundesrates und Chef VBS.
Das neue Gesetz ermöglicht die Sicherheit der Schweiz zu erhöhen und wichtige Landesinteressen zu wahren. Der Bundesrat kann den NDB so zum Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung, der Aussenpolitik sowie des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz einsetzen. Das NDG wahrt die individuelle Freiheit der Schweizer Bürger. Eingriffe in die Privatsphäre erfolgen mit grösster Zurückhaltung.
Stand
Am 17. März 2015 hat der Nationalrat das Geschäft mit 119 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen verabschiedet. Am 17. Juni folgte der Ständerat mit 32 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen - mit Differenzen. Die Differenzbereinigung und Schlussabstimmung findet in der Herbstsession (7.-25. September 2015) statt. Die Referendumsfrist würde voraussichtlich bis Mitte Januar 2016 dauern. Das Gesetz tritt frühestens 2017 in Kraft.
Meilensteinplan
Meilenstein | Datum |
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Auftrag des Bundesrates zur Ausarbeitung einer Botschaft zu einem ganzheitlichen Nachrichtendienstgesetz | 27. November 2009 |
Verabschiedung Vorentwurf durch den Bundesrat | 8. März 2013 |
Vernehmlassung | 8. März - 30. Juni 1013 |
Kenntnisnahme Vernehmlassungsergebnis durch den Bundesrat | 23. Oktober 2013 |
Verabschiedung Botschaft und Entwurf durch den Bundesrat | 19. Februar 2014 |
Parlamentarische Beratung | April 2014 - September 2015 |
Inkraftsetzung | frühestens 2017 |