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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Nichtionisierende Strahlung NIS

Grundsätzliches

Nichtionisierende Strahlung (NIS) - populär als "Elektrosmog" bezeichnet - umfasst sämtliche Strahlungsformen, die nicht genügend Energie aufweisen, um Atome und Moleküle zu verändern. Hier liegt die Abgrenzung zur ionisierenden, radioaktiven Strahlung.

In den letzten Jahren hat die Anzahl und die Vielfalt der Quellen elektromagnetischer Felder, die für den individuellen Bedarf und für gewerbliche und industrielle Zwecke verwendet werden, in einem noch nie da gewesenen Ausmass zugenommen.

Die elektromagnetischen Strahlen stammen von Mobilfunksendern und Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen, Radio- und Fernsehsendern, Stromleitungen, Computern, Mikrowellenherden, Radaranlagen und Einrichtungen, die in der Industrie und in der Medizin verwendet werden. Bei elektrotechnischen Anlagen, also bei Stromleitungen und Transformatoren sowie auch bei elektrischen Haushalt- und Bürogeräten, fällt der Elektrosmog als unerwünschtes Nebenprodukt an.

Bei Sendeanlagen und Mobiltelefonen dient die Strahlung dagegen als eigentliches Transportmittel für die Informationsübertragung und ist daher technisch gesehen unvermeidlich.

 

Gesetzliche Grundlagen

Trotz vieler Unsicherheiten war es notwendig, der weiter zunehmenden Strahlenbelastung Grenzen zu setzen. Der Bundesrat hat reagiert und die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) per 01.01.2000 in Kraft gesetzt.

Diese enthält Grenzwerte gegen Schädigungen und Vorsorgewerte gegen mögliche schädliche Auswirkungen. Damit konkretisiert der Bundesrat den im Umweltschutzgesetz enthaltenen Auftrag, wonach Elektrosmog im Sinne der Vorsorge so weit begrenzt werden muss, als es die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten erlauben.

Die NISV zählt in Europa zu den strengsten Regelungen auf diesem Gebiet.

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