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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe.
Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts.

Zu den wichtigsten Aspekten in diesem Zusammenhang sind auf dem Webportal Bevölkerungsschutz Informationen zu finden:

Verbundsystem Bevölkerungsschutz Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem für Führung, Schutz, Rettung und Hilfe. Die Partnerorganisationen Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz tragen dabei die Verantwortung für ihre Aufgabenbereiche und unterstützen sich gegenseitig. Eine zentrale Rolle im Verbundsystem Bevölkerungsschutz spielt dabei das Führungsorgan.

 

Gefährdungen und Risiken Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Die Schweiz ist immer wieder von Ereignissen und Entwicklungen betroffen, welche die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen gefährden oder zumindest den Alltag erheblich einschränken. Die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen stellt aus heutiger Sicht die grösste Herausforderung für den Schutz der Bevölkerung dar, insbesondere weil sie aufgrund der zunehmenden Vernetzung der modernen Gesellschaft, der steigenden Verletzlichkeit von Infrastrukturen und der hohen Wertdichte zu immer grösseren Schäden führen. 

 

Warnung und Alarmierung der Bevölkerung Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Katastrophen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Umso wichtiger ist der rasche Informationsfluss und die frühzeitige Alarmierung der Bevölkerung. Eine wichtige Rolle in der Warnung und Alarmierung spielt die Nationale Alarmzentrale, ein Geschäftsbereich des BABS. Grundsätzlich verfügt aber jede zuständige Behörde über die Möglichkeit und das Recht, bei einem lokalen / regionalen Ereignis in eigener Regie die Sirenen auszulösen. Informiert wird in erster Linie übers Radio.

 

ABC-Schutz Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

ABC-Schutz umfasst alle Massnahmen zur Abwehr und Vermeidung atomarer (nuklearer und radiologischer, A), biologischer (B) und chemischer (C) Bedrohungen und Gefahren. Dazu zählen die Prävention und die Vorbereitung von Schutzmassnahmen sowie im Ereignisfall die Erkundung, der Kontaminations- und Infektionsschutz, die Dekontamination und die medizinische Behandlung.

 

Schutzdienstpflicht Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die nicht Militärdienst oder Zivildienst leisten und die für die Schutzdienstleistung tauglich sind, sind schutzdienstpflichtig. Der Zivilschutz ist eine der fünf Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz.

 

Kulturgüterschutz Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Sichern und respektieren - diese zwei Hauptforderungen gilt es beim Schutz von Kulturgütern gemäss Haager Abkommen von 1954 zu befolgen. Gerade in jüngerer Vergangenheit hatte sich aber gezeigt, dass den beiden Grundsätzen längst nicht mehr oberste Priorität zugemessen wurde. Mit der 2004 erfolgten Inkraftsetzung des Zweiten Protokolls (1999) zum Haager Abkommen erhält der Kulturgüterschutz (KGS) weltweit wieder mehr Gewicht.

 

Schutz Kritischer Infrastrukturen Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sind angewiesen auf ein funktionierendes Netz von Infrastrukturen. Als kritisch werden diejenigen Einrichtungen und Organisationen bezeichnet, deren Ausfall schwerwiegende Auswirkungen zur Folge haben kann. Auf Bundesebene hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS die Koordination für eine Zusammenarbeit aller betroffenen Stellen beim Schutz Kritischer Infrastrukturen übernommen. 
 

Schutzbauten Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Schutzbauten werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, sollen aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden können. Der Grundsatz lautet: Jede Einwohnerin und jeder Einwohner verfügt über einen Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts. Landesweit gibt es über 270'000 Personenschutzräume, zudem 3500 Schutzanlagen.

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation VBS
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