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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport
Nachrichtendienstgesetz

Nachrichtendienstgesetz

 

Übersicht

Als eine moderne Gesetzesgrundlage soll das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) alle nachrichtendienstlichen Tätigkeiten umfassend regeln. Die geltenden, nicht mehr den modernen Bedrohungen und Risiken entsprechenden Rechtsgrundlagen BWIS Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit) und ZNDG Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. (Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes) sollen abgelöst werden.

Das NDG formuliert neu den Auftrag zur umfassenden Lagebeurteilung durch den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zugunsten seiner Leistungsbezüger. Das Gesetz verschafft dem NDB bessere Möglichkeiten zur Früherkennung und zum Schutz der Schweiz und ihrer Bevölkerung. Die im NDG vorgesehenen neuen Mittel zur Informationsbeschaffung sind nur dann vorgesehen, wenn sie zuvor durch drei Instanzen bewilligt worden sind: Bundesverwaltungsgericht, Sicherheitsausschuss des Bundesrates und Chef VBS.

Das neue Gesetz ermöglicht die Sicherheit der Schweiz zu erhöhen und wichtige Landesinteressen zu wahren. Der Bundesrat kann den NDB so zum Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung, der Aussenpolitik sowie des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz einsetzen. Das NDG wahrt die individuelle Freiheit der Schweizer Bürger. Eingriffe in die Privatsphäre erfolgen mit grösster Zurückhaltung.

Stand

Am 17. März 2015 hat der Nationalrat das Geschäft Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.  mit 119 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen befürwortet. Am 17. Juni folgte der Ständerat mit 32 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen - mit Differenzen. Die Differenzbereinigung fand in der Herbstsession 2015 statt. In der Schlussabstimmung vom 25. September 2015 verabschiedete der Nationalrat das Gesetz mit 145 gegen 41 Stimmen bei 8 Enthaltungen, der Ständerat mit 35 gegen 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Referendumsfrist würde voraussichtlich bis Mitte Januar 2016 dauern. Das Gesetz tritt frühestens 2017 in Kraft.

 

Nachrichtendienst des Bundes

  • Der NDB ist ein kleiner, aber wirksamer und effizienter Nachrichtendienst.
  • Kernaufgaben des NDB sind Prävention und Lagebeurteilung.
  • Der NDB dient primär dem Bundesrat, den kantonalen Sicherheitsorganen, den Departementen und der militärischen Führung.
  • Sämtliche Aufgaben werden vom NDB rechtmässig und verhältnismässig ausgeübt.
  • Sämtliche Tätigkeiten des NDB unterliegen einer durchgehenden Kontrolle, namentlich durch das VBS, den Bundesrat und die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments.

 

Meilensteinplan

MeilensteinDatum
Auftrag des Bundesrates zur Ausarbeitung einer Botschaft zu einem ganzheitlichen Nachrichtendienstgesetz27. November 2009
Verabschiedung Vorentwurf durch den Bundesrat8. März 2013
Vernehmlassung8. März - 30. Juni 1013
Kenntnisnahme Vernehmlassungsergebnis durch den Bundesrat23. Oktober 2013
Verabschiedung Botschaft und Entwurf durch den Bundesrat19. Februar 2014
Parlamentarische BeratungApril 2014 - September 2015
Inkraftsetzungfrühestens 2017

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation VBS

Medienkonferenz

Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz Externe Seite.

Botschaft zum Nachrichtendienstgesetz

Medienkonferenz des VBS vom 19.02.2014 mit Bundesrat Ueli Maurer

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