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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport

Verteidigung / Armee

Die Armee schützt unser Land vor einem militärischen Angriff. Sie hilft den zivilen Behörden in Notlagen. Und sie leistet internationale Friedensförderung. Der Departementsbereich Verteidigung schafft die Voraussetzungen für die Erfüllung dieser Aufträge. Dies bedeutet: Ständige Lagebeurteilung, Planung, Führung.

Auf den Webseiten des Bereichs Verteidigung finden Sie unter anderem Informationen zu Themen wie
  • Einsätze der Armee im In- und Ausland
  • Streitkräfteentwicklung
  • Engagement im Bereich Friedensförderung
  • Fachbereiche und Projekte der Armee

 

Factsheet: Was heisst Verteidigung?

Die sicherheitspolitischen Aufgaben der Armee wurden in der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 und im Bundesgesetz vom 12. April 1907 über die Militärorganisation nicht umschrieben. Diese ergaben sich aus dem Zweckartikel der Bundesverfassung: "Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Aussen, Handhabung von Ruhe und Ordnung im Innern, Schutz der Freiheit und Rechte der Eidgenossen und Beförderung der gemeinsamen Wohlfahrt."
Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation VBS
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