Militärisches Plangenehmigungsverfahren MPV
Grundsätzliches
Bauten und Anlagen, die aus vorwiegend militärischen Gründen errichtet, geändert oder umgenutzt werden, bedürfen einer Plangenehmigung des Bundes. Genehmigungsbehörde ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Verantwortlich für die Verfahrensleitung ist das GS VBS, Bereich Raum und Umwelt VBS.
Die Einzelheiten des Plangenehmigungsverfahrens sind in Artikel 126ff. des Militärgesetzes und in der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV) geregelt. Zweck des Plangenehmigungsverfahrens ist es, Projekte auf ihre Rechtskonformität hin zu prüfen und den betroffenen Privaten, Gemeinden, Kantonen und Bundesbehörden eine Mitwirkung zu ermöglichen. Gegen militärische Plangenehmigungen kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde geführt werden.