Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


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Inhalt: Hinweise zur Barrierefreiheit

Auf der Grundlage von § 11 Absatz 1 Satz 2 des "Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wurde am 24. Juli 2002 die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV)" erlassen. Der Internetauftritt der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes berücksichtigt die Richtlinien dieser Verordnung.

Bei der Gestaltung der Internetpräsenz haben sich die Autoren an die geltenden Regeln barrierefreier Webauftritte gehalten. Diese Vorgaben wurden durch die Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C definiert und können unter Web Content Accessibility Guidelines 1.0 eingesehen werden.

Um die Zugänglichkeit zu gewährleisten, ist die Website konform zu den gültigen Web-Standards HTML-4.01 und CSS-3.0 aufgebaut. Durch den Einsatz von Cascading Style Sheets (CSS) sind Inhalt und Layout komplett voneinander getrennt. Der deklarierte Dokumenttyp ist Transitional Document Type Definition.

Die Zugänglichkeit (Web Accessibility) der Inhalte ist auch ohne Stylesheets, ohne JavaScript, in reinen Textbrowsern oder mittels Screenreadern gewährleistet.

Barrierefreiheit bestimmter Inhalte / Seiten

Barrierefreiheit des Feedback-Formulars

Im Feedback-Formular kommt aus Sicherheitsgründen ein sogenanntes CAPTCHA-Eingabefeld zum Einsatz. Dieses wird verwendet, um zu entscheiden, ob der Eingebende ein Mensch oder eine Maschine ist. Damit lässt sich sagen, ob auch die Eingaben in allen anderen Feedback-Formularfeldern von einem Menschen oder einer Maschine (einem Roboter, kurz Bot) eingegeben worden sind. In der Regel werden Bots dazu benutzt, um missbräuchliche Daten einzugeben bzw. massenhaft Formulardaten zu versenden. Dies soll durch einen CAPTCHA-Test verhindert werden, was wiederum der Sicherheit der gesamten Website dient.

Eingaben über CAPTCHA-Eingabeelemente erfüllen nicht die Anforderungen der BITV, d. h. die gesamte Feedback-Seite ist damit nicht barrierefrei.

Barrierefreiheit der "Slideshow" auf der Startseite

Die eventuell vorhandene Slideshow auf der Startseite ist nicht vollständig barrierefrei und dient lediglich als Schmuckelement. Der Bildwechsel kann vom Nutzer mittels des Slideshow-Navigators kontrolliert - zum Beispiel ein- und ausgeschaltet werden. Bei deaktiviertem JavaScripting wird die Slideshow nicht angezeigt, statt dessen erscheint ein Standbild. Die Nutzbarkeit der Seite ist unabhängig von aktiviertem bzw. deaktiviertem JavaScripting gegeben.

Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten

Nicht alle angebotenen PDF-Dokumente erfüllen die Anforderungen der Barrierefreiheit. An einer besseren Erfassung von PDF-Dateien für Screen Reader wird derzeit noch gearbeitet.

Sonstige Inhalte

Stadtpläne, Routenplaner, Karten, visuelle und akustische Informationen (z.B. Audio-Dateien) sowie komplexe tabellarische Inhalte können derzeit nicht barrierefrei angeboten werden.