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Tagblatt Online: 8. Februar 2016, 16:17 Uhr

Schläger von Kreuzlingen verurteilt

BAHNHOF KREUZLINGEN  - TATORT SCHLAEGEREI Zoom

Der Tatort: Die Bahnhofunterführung von Kreuzlingen. (Bild: Nana do Carmo)

KREUZLINGEN. Das Thurgauer Obergericht hat in einer zweiten Runde zwei Männer rechtskräftig verurteilt, die in der SBB-Unterführung in Kreuzlingen im Jahr 2009 zwei Gleichaltrige angegriffen hatten. Sie wurden zu bedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen von 24 und 30 Monaten verurteilt. Im einem ersten Verfahren hatte das Obergericht noch härter geurteilt.


Die zwei jungen Männer hatten ihre Opfer 2009 mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert. Die Folgen für die Opfer nach dem Vorfall: leichte bis mittelschwere Verletzungen. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte die Täter wegen versuchter schwerer und vollendeter einfacher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 24 (bedingt) und 30 Monaten (teilbedingt; sechs Monate sind zu vollziehen).

In einem ersten Berufungsverfahren verschärfte das Obergericht die Strafen von 24 auf 30 Monate (teilbedingt) für den einen und von 2,5 auf 4,5 Jahre (unbedingt) für den anderen Angeklagten. Beim zweiten Täter ging es laut Mitteilung des Obergerichts dabei von versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung aus.

Bundesgericht verneint Tötungsvorsatz
Beide Angeklagten gingen daraufhin vor das Bundesgericht. Dieses kam zur Auffassung, eine Tötungsabsicht lasse sich nicht beweisen. Zudem seien die Strafen auch angesichts der einer Vorverurteilung gleichkommenden medialen Berichterstattung zu hoch.

Obergericht bestätigt Bezirksgericht im Wesentlichen
In einer zweiten Runde verurteilte das Obergericht im Dezember 2015 den einen Mann wegen versuchter schwerer sowie einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wie das Gericht nun in einer Mitteilung schreibt. Den anderen Angeklagten bestrafte es wegen versuchter schwerer Körperverletzung in zwei Fällen zu 30 Monaten, wovon 6 Monate zu vollziehen sind. Hinzu kommt beim zweiten Angeklagten eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken und eine Busse von 3000 Franken wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Der dritte Beteiligte ist seit längerem mittels Strafbefehl rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt. (pd/red.)

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Exilschweizer (08. Februar 2016, 21:03)
stimme Ihnen zu

Ja schwizer,da stimme ich Ihnen vollkommen zu.Egal wer die Taeter sind und woher sie kommen,sehr hart bestrafen.Die Schweizer in den Knast,nachdem man in Arbeitslagern,den Schaden durch Arbeit abgearbeitet haben.Auslaender,ohne wenn und aber ausschaffen,auch Secondos.In einem Land wo sich alle wohlfuehlen,die meisten einen Job haben und auch gut verdienen und sich alles Leisten koennen,benimmt man sich nach Regeln und Gesetze.Wer das nicht kann und will,hat zu gehen.

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frieda (09. Februar 2016, 13:20)
alle sollen gehen?

1. Wie soll die Verletzung eines Opfers "abgearbeitet" werden? Heilen Knochenbrüche oder Blutergüsse oder Hirnerschütterungen schneller, wenn der Täter "im Arbeitslager" statt im Knast ist? Oder fördert Feldarbeit des Täters die Heilung besser als Küchenarbeit? 2. Wer sich nicht an Regeln und Gesetze hält, soll Ihrer Meinung nach gehen. Auch Schweizer? Und wohin gehen die? Und wie setzt man das juristisch um? 3. Secondos sind ausschliesslich innerhalb der Schweizer Gesellschaft aufgewachsen, genau wie Gleichaltrige, die CH-Eltern haben. Wieso also zweierlei Strafen für die gleiche Tat?

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Exilschweizer (08. Februar 2016, 19:07)
Frage bleibt offen

Auch bei diesen 2Taetern,stellt sich die Frage,ob und wenn Ja,welchen Migrationshintergrund,haben diese 2 Kriminellen.Die Bezeichnung 2 Maenner,genuegt einfach nicht mehr

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schwizer (08. Februar 2016, 20:11)
Die Täter...

...@Exilschweizer sind allesamt hochkriminelle und feige Schläger und Schweizer - es entzieht sich meiner Kenntnis ob diese Migrationshintergrund haben oder nicht. Seit Jahren fordere ich eine massive Verschärfung des Strafrechts! Solche Taten sind durch nichts entschuldbar - von mir aus gehören solche Schläger lebenslänglich verwahrt!!! Fakt ist aber dass das Gericht wieder einmal mehr den Täterschutz höher gewichtet als der Opferschutz! Dieses Urteil ist ein Skandal - deshalb muss endlich ein Automatismus her der den Richtern keinen Ermessensspielraum mehr ermöglicht! Deshalb JA zur Durchsetzungsinitiative! Schweizer Täter gehören härter bestraft, kriminelle Ausländer gehören ausgeschafft, Secondos hin oder her, mit solchen Tätern soll man kein Erbarmen haben!

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frieda (09. Februar 2016, 13:23)
Relation wahren

"lebenslänglich verwahrt" für schwere Körperverletzung bei der - zum Glück - keine bleibenden Schäden entstanden? Womit soll dann Mord bestraft werden? Mit Vierteilen, Häuten, Kreuzigen? Sind wir im Mittelalter gelandet?

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alphacentauri (08. Februar 2016, 18:55)
Schon wieder Kuscheljustiz

Ehrlich diese Revision wundert mich nicht. Und: einmal mehr durch das Bundesgericht.

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mecxx (08. Februar 2016, 16:58)
Wieder

Wieder so ein unverständlich mildes Urteil. Jetzt erst recht "JA" zur Ausschaffungsinitiative

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tschutschu (08. Februar 2016, 17:42)
@mecxx

Sie meinen wohl die DURCHSETZUNGSinitiative (die Ausschaffungsinitiative wurde ja bereits angenommen). Aber dies alles spielt keine Rolle: Laut früheren Berichten sind die Kreuzlinger-Täter alle Schweizer und können deshalb nicht ausgeschafft werden. Mich dünkt, Ihnen mdcxx fehlt etwas der Durchblick.

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Jonischmi (08. Februar 2016, 18:07)
Diplomatisch formuliert, tschutschu

Ich wusste ja schon beim Schreiben, dass mein vorheriges Post (zurecht) nicht freigeschaltet werden wird.

Für mecxx gibt es überall einen Grund, für die Durchsetzungsinitiative zu werben. Gut so.. Bei Lesern mit Verstand, wirkt das wohl eher kontraproduktiv.

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