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Tagblatt Online: 8. Februar 2016, 16:17 Uhr

Schläger von Kreuzlingen verurteilt

BAHNHOF KREUZLINGEN  - TATORT SCHLAEGEREI Zoom

Der Tatort: Die Bahnhofunterführung von Kreuzlingen. (Bild: Nana do Carmo)

KREUZLINGEN. Das Thurgauer Obergericht hat in einer zweiten Runde zwei Männer rechtskräftig verurteilt, die in der SBB-Unterführung in Kreuzlingen im Jahr 2009 zwei Gleichaltrige angegriffen hatten. Sie wurden zu bedingten und teilbedingten Freiheitsstrafen von 24 und 30 Monaten verurteilt. Im einem ersten Verfahren hatte das Obergericht noch härter geurteilt.


Die zwei jungen Männer hatten ihre Opfer 2009 mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert. Die Folgen für die Opfer nach dem Vorfall: leichte bis mittelschwere Verletzungen. Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte die Täter wegen versuchter schwerer und vollendeter einfacher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 24 (bedingt) und 30 Monaten (teilbedingt; sechs Monate sind zu vollziehen).

In einem ersten Berufungsverfahren verschärfte das Obergericht die Strafen von 24 auf 30 Monate (teilbedingt) für den einen und von 2,5 auf 4,5 Jahre (unbedingt) für den anderen Angeklagten. Beim zweiten Täter ging es laut Mitteilung des Obergerichts dabei von versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung aus.

Bundesgericht verneint Tötungsvorsatz
Beide Angeklagten gingen daraufhin vor das Bundesgericht. Dieses kam zur Auffassung, eine Tötungsabsicht lasse sich nicht beweisen. Zudem seien die Strafen auch angesichts der einer Vorverurteilung gleichkommenden medialen Berichterstattung zu hoch.

Obergericht bestätigt Bezirksgericht im Wesentlichen
In einer zweiten Runde verurteilte das Obergericht im Dezember 2015 den einen Mann wegen versuchter schwerer sowie einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, wie das Gericht nun in einer Mitteilung schreibt. Den anderen Angeklagten bestrafte es wegen versuchter schwerer Körperverletzung in zwei Fällen zu 30 Monaten, wovon 6 Monate zu vollziehen sind. Hinzu kommt beim zweiten Angeklagten eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken und eine Busse von 3000 Franken wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand. Der dritte Beteiligte ist seit längerem mittels Strafbefehl rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt. (pd/red.)

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Exilschweizer (08. Februar 2016, 21:03)
stimme Ihnen zu

Ja schwizer,da stimme ich Ihnen vollkommen zu.Egal wer die Taeter sind und woher sie kommen,sehr hart bestrafen.Die Schweizer in den Knast,nachdem man in Arbeitslagern,den Schaden durch Arbeit abgearbeitet haben.Auslaender,ohne wenn und aber ausschaffen,auch Secondos.In einem Land wo sich alle wohlfuehlen,die meisten einen Job haben und auch gut verdienen und sich alles Leisten koennen,benimmt man sich nach Regeln und Gesetze.Wer das nicht kann und will,hat zu gehen.

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frieda (09. Februar 2016, 13:20)
alle sollen gehen?

1. Wie soll die Verletzung eines Opfers "abgearbeitet" werden? Heilen Knochenbrüche oder Blutergüsse oder Hirnerschütterungen schneller, wenn der Täter "im Arbeitslager" statt im Knast ist? Oder fördert Feldarbeit des Täters die Heilung besser als Küchenarbeit? 2. Wer sich nicht an Regeln und Gesetze hält, soll Ihrer Meinung nach gehen. Auch Schweizer? Und wohin gehen die? Und wie setzt man das juristisch um? 3. Secondos sind ausschliesslich innerhalb der Schweizer Gesellschaft aufgewachsen, genau wie Gleichaltrige, die CH-Eltern haben. Wieso also zweierlei Strafen für die gleiche Tat?

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Exilschweizer (08. Februar 2016, 19:07)
Frage bleibt offen

Auch bei diesen 2Taetern,stellt sich die Frage,ob und wenn Ja,welchen Migrationshintergrund,haben diese 2 Kriminellen.Die Bezeichnung 2 Maenner,genuegt einfach nicht mehr

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schwizer (08. Februar 2016, 20:11)
Die Täter...

...@Exilschweizer sind allesamt hochkriminelle und feige Schläger und Schweizer - es entzieht sich meiner Kenntnis ob diese Migrationshintergrund haben oder nicht. Seit Jahren fordere ich eine massive Verschärfung des Strafrechts! Solche Taten sind durch nichts entschuldbar - von mir aus gehören solche Schläger lebenslänglich verwahrt!!! Fakt ist aber dass das Gericht wieder einmal mehr den Täterschutz höher gewichtet als der Opferschutz! Dieses Urteil ist ein Skandal - deshalb muss endlich ein Automatismus her der den Richtern keinen Ermessensspielraum mehr ermöglicht! Deshalb JA zur Durchsetzungsinitiative! Schweizer Täter gehören härter bestraft, kriminelle Ausländer gehören ausgeschafft, Secondos hin oder her, mit solchen Tätern soll man kein Erbarmen haben!

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frieda (09. Februar 2016, 13:23)
Relation wahren

"lebenslänglich verwahrt" für schwere Körperverletzung bei der - zum Glück - keine bleibenden Schäden entstanden? Womit soll dann Mord bestraft werden? Mit Vierteilen, Häuten, Kreuzigen? Sind wir im Mittelalter gelandet?

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schwizer (10. Februar 2016, 07:35)
Jemanden grundlos...

...dermassen zu verletzen, in dem man ihn mit Füßen in den Kopf tritt - sa wurde bewusst der Tod in Kauf genommen. Sie verherrlichen indirekt diese Tat mit ihrer Aussage.

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vanghoode (09. Februar 2016, 18:18)
@frieda

Ich mache nun bewusst keine Aussage zum Strafmass und zur Funktion der Strafe (Schutz der Gesellschaft, Vergeltung, Wiedereingliederung), aber: Einfach so aus einer Laune heraus einen Menschen grundlos niederzuschlagen und diesen schlimm verletzt liegen zu lassen, während man lachend und sich in den Armen liegend von Dannen zieht, zeigt für mich eine vollauf verwerfliche Gesinnung und die absolute Geringschätzung menschlichen Lebens auf. Man könnte sich fragen, ob ein Mord nun tatsächlich so viel schlimmer ist, so dass die Tat dieser Schläger eine weniger harte Bestrafung verdient hätte. Eine schwierige Frage; bestrafen wir nur die Tat und deren Folgen oder gehen wir darüber hinaus und berücksichtigen die, schwierig zu beurteilende, Verwerflichkeit des Täters selbst?

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frieda (10. Februar 2016, 09:27)
für das Opfer ist es ein deutlicher Unterschied

Doch, ein Mord wäre schlimmer. Dann nämlich wird das Opfer nicht mehr gesund. Was wäre Ihnen bei einem Angehörigen denn lieber: eine (unakzeptable) schwere Körperverletzung ohne bleibende Schäden oder der Tod dieses Menschen? Wenn Sie der Meinung sind, beides wäre gleich schlimm, gehe ich davon aus, dass Sie noch nie jemanden durch Tod verloren haben, der Ihnen nahe stand. Dass die Tat bestraft werden muss, steht ausser Frage. Aber es muss einen Straf-Unterschied bei der Ahndung des Verbrechens zwischen der Tötung und der Verletzung eines Menschen geben. Die Frage, "ob ein Mord wirklich soviel schlimmer ist", ist zynisch und unmenschlich - gerade, wenn man vom Opfer aus urteilt.

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vanghoode (10. Februar 2016, 10:58)
Glück gehabt; Tat bleibt die gleiche.

Klar unterscheiden sich die Tatfolgen für Opfer und Angehörige bei vollendetem Mord und die Tat hier erheblich. Für mich stehen die Täter von Kreuzlingen jedoch auf derselben Stufe wie der Täter, der sein Opfer zu Tode geprügelt hat. Dass das Opfer keine bleibenden Schäden davonträgt (zumindest körperlich; wie es im Inneren aussieht, ist wohl eine andere Geschichte), ist reines Glück. Sollen wir diese Täter darum besser behandeln als jene, welche das Pech hatten, dass ihr Opfer starb? Die Folgen mögen sich unterscheiden, die Tat selber bleibt die gleiche. Verstehen Sie mich nicht falsch; ich votiere nicht dafür, dass die drei lebenslang bei Wasser und Brot vermodern sollen. Es geht mir darum, ob die sich die Strafe nicht hauptsächlich nach der Verwerflichkeit der Täterhandlungen bemessen soll.

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frieda (10. Februar 2016, 12:12)
wohl nicht beabsichtigt

Die Verurteilten waren zum Tatzeitpunkt 20 bzw. 18 Jahre alt. Sie schlugen zwei Gleichaltrige zusammen und zogen danach gut gelaunt ab. Sie waren wohl das, was man umgangssprachlich als "Vollpfosten" bezeichnet. Dass die Opfer nicht tot liegen blieben, war aber wohl kein "Glück", sondern gewollt. Denn auf den Überwachungsbildern ist zu sehen, dass die Opfer mehr oder weniger aufrecht sitzend zurück bleiben. Hätte eine Tötungsabsicht bestanden, hätten die Täter nur weiter zutreten und -schlagen müssen. Weshalb die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung korrekt ist und auch kräftig ausfallen musste. Die Absicht, die Zufallsopfer zu töten, bestand aber wohl nicht und wurde auch nicht billigend in Kauf genommen (die Täter trugen Turnschuhe, keine schweren Stiefel). Jedenfalls nicht mehr, als bei einem "gewöhnlichen" Autounfall. Stirbt dabei jemand, geht man auch nicht von Vorsatz aus.

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vanghoode (10. Februar 2016, 14:03)
Mein Schlusswort

Ich gebe zu, weder die Urteile noch Einvernahmeprotokolle und dergleichen in der Hand gehabt zu haben. Dennoch sehe ich persönlich sehr wohl ein billigendes Inkaufnehmen und damit Eventualvorsatz; zumindest bei jenem Täter, welcher das am Boden liegende Opfer mit Fusstritten traktierte. Mit einem gewöhnlichen Autounfall würde ich des Weiteren keinen Vergleich ziehen wollen. Kaum jemand will einen Unfall verursachen (Raserdelikte mit der Problematik des Eventualvorsatzes ausgenommen). Diese Täter wollten jedoch zuschlagen und kümmerten sich nicht im Geringsten um die Folgen. Ich denke nicht, dass wir hier noch zu einer Lösung kommen, nehme aber an, dass wir uns insoweit einig sind, dass zumindest das vom Obergericht mit dem zweiten Entscheid beschlossene Strafmass zu gering ausfällt und dem Verschulden der Täter kaum gerecht wird.

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frieda (10. Februar 2016, 09:18)
klarer Unterschied

1. habe ich die Tat nicht "verherrlicht". Wo soll das denn stehen? 2. Die Täter wurden zurecht wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. 3. Das Opfer, dessen Leiden und Angst hier nicht klein geredet werden sollen, hat (zum Glück) keine schweren und auch keine bleibenden Schäden erlitten. Das Gericht sprich ausdrücklich von "leichten bis mittelschweren" Verletzungen. 3. Sehe ich einen deutlichen Unterschied zwischen Mord/Totschlag und schwerer Körperverletzung ohne bleibende Schäden beim Opfer. Ob jemand tot liegen bleibt oder lebt, dürfte sowohl für ihn selbst als auch für seine Angehörigen doch ein deutlicher Unterschied sein. Meines Erachtens ist es zynisch, den Tod eines Menschen mit dem Erleiden von Knochenbrüchen, Blutergüssen etc. gleich zu setzen. 4. Genau deshalb muss beim Urteil auch eine Steigerung möglich sein, wenn der Tod gewollt wäre oder jemand umgebracht wird. Mit "Lebenslanglich + Verwahrung" wäre dies aber unmöglich

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alphacentauri (08. Februar 2016, 18:55)
Schon wieder Kuscheljustiz

Ehrlich diese Revision wundert mich nicht. Und: einmal mehr durch das Bundesgericht.

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mecxx (08. Februar 2016, 16:58)
Wieder

Wieder so ein unverständlich mildes Urteil. Jetzt erst recht "JA" zur Ausschaffungsinitiative

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tschutschu (08. Februar 2016, 17:42)
@mecxx

Sie meinen wohl die DURCHSETZUNGSinitiative (die Ausschaffungsinitiative wurde ja bereits angenommen). Aber dies alles spielt keine Rolle: Laut früheren Berichten sind die Kreuzlinger-Täter alle Schweizer und können deshalb nicht ausgeschafft werden. Mich dünkt, Ihnen mdcxx fehlt etwas der Durchblick.

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Jonischmi (08. Februar 2016, 18:07)
Diplomatisch formuliert, tschutschu

Ich wusste ja schon beim Schreiben, dass mein vorheriges Post (zurecht) nicht freigeschaltet werden wird.

Für mecxx gibt es überall einen Grund, für die Durchsetzungsinitiative zu werben. Gut so.. Bei Lesern mit Verstand, wirkt das wohl eher kontraproduktiv.

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