Mit dem jährlich aufgelegten Rüstungsprogramm wird die mittel- und langfristige technische Erneuerung der Armee sichergestellt. Das Rüstungsprogramm enthält Systeme, die den Eidgenössischen Räten zur Beschaffung beantragt werden.
Mit den Rüstungsprogrammen werden jeweils die grossen Beschaffungsprojekte der Armee bewilligt und abgewickelt. Die übrigen Investitionen werden über weitere Budgets bewilligt und finanziert: Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf; Ersatzmaterial und Instandhaltung; Projektierung und Erprobung, Immobilien.
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