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Schweizer Armee

MASTERPLAN Streitkräfte- und Unternehmensentwicklung

Der MASTERPLAN setzt die Leitplanken für eine integrale und fähigkeitsorientierte Streitkräfte- und Unternehmensentwicklung. Er beschreibt die Weiterentwicklung der Armee als rollende Planung für einen Zeitraum von acht Jahren.

Durch den kontinuierlichen Abgleich zwischen zu erreichenden Zielen bzw. Fähigkeiten und dem aktuell erreichten Zustand können die Fähigkeitslücken abgeleitet werden. Welche Fähigkeitslücken in welchem Zeitraum geschlossen werden, ist zum einen abhängig von der militärischen und sicherheitspolitischen Priorisierung, zum andern aber auch massgeblich von den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen. Dabei müssen zwangsläufig Fähigkeitslücken in Kauf genommen und über ein Risikomanagement gehandhabt werden.

Der MASTERPLAN

  • überträgt die langfristigen strategischen Vorgaben Verteidigung in kürzerfristige, integral abgestimmte Massnahmen in den Bereichen Doktrin, Unternehmensentwicklung, Organisation, Ausbildung, Material, Personal (Lohn- und Soldempfänger), Finanzen, Infrastruktur (Immobilien und Informatik) und Sicherheit
  • wird regelmässig überarbeitet und gewährleistet mit der rollenden Abstimmung zwischen Planungsvorgaben und -ergebnissen kohärente Umsetzungsergebnisse, schafft Transparenz und Planungssicherheit
  • berücksichtigt alle für die Streitkräfte- und Unternehmensentwicklung relevanten investiven Budgets

Damit ist der MASTERPLAN ein wichtiges Instrument für die Harmonisierung von strategischen Vorgaben, dazu erforderlichen Fähigkeiten und dafür verfügbaren Ressourcen sowie der Wahrung des Gleichgewichts zwischen diesen Faktoren.

Der Masterplan selbst ist ein intern klassifiziertes Dokument der Armee. Ein Auszug der wichtigsten Aussagen, die öffentlich zur Verfügung gestellt werden können, ist in der nebenstehenden Kurzbeschreibung «MASTERPLAN 2014» publiziert.

 

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