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Schweizer Armee

VUM – Unterstützung von zivilen Anlässen mit Armeemitteln

Rechtsgrundlage
Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln VUM (SR 513.74)

 

Allgemein
Unterstützungen gemäss VUM sind subsidiäre Beiträge der Armee an die Realisierung von grossen zivilen Anlässen von nationaler/internationaler Bedeutung. Dienstleistungen nach VUM sind nicht Teil von Einsätzen für die Katastrophenhilfe, die Humanitäre Hilfe oder die subsidiäre Sicherungseinsätze.
Nicht alle Anlässe, die im öffentliche Interesse stehen und von nationaler Bedeutung sind, können unterstützt werden. Infolge der Reduktion der Bestände der Armee ist zudem die Beschränkung der VUM-Unterstützungsleistungen auf ein Minimum unumgänglich.

 

Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für solche Unterstützungen sind im Art. 2 VUM festgelegt. Auch wenn grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Gesuchsteller keinen Rechtsanspruch auf den Einsatz militärischer Mittel geltend machen.
Die Beurteilung von Machbarkeit und Verfügbarkeit der Truppe (qualitativ und quantitativ) ist ein wichtiger Faktor für die Leistungserbringung.
Die zivilen Unternehmen dürfen dabei nicht übermässig konkurrenziert werden.
Gesuche um Truppeneinsätze für die Unterstützung ziviler Tätigkeiten sind bei Grossanlässen zwei Jahre und bei sonstigen Anlässen sechs Monate im Voraus über die zuständige Territorialregion einzureichen.

 

Ter Reg - Kantone (Vergrösserung im neuen Fenster)Vergrösserung im neuen Fenster

Einsatz-Prioritäten
Die Armee soll erst als «letzte Ressource» eingesetzt werden, d.h. wenn zuerst alle zivilen Möglichkeiten inklusive Zivilschutz ausgeschöpft sind und auch Vereine wie Verbände in die Leistungserbringung miteinbezogen sind.

 

Vorgehen
Gesuche für VUM-Unterstützungsleistungen (Truppen-/Lufteinsätze) müssen zwingend über die zuständige Territorialregion eingereicht werden.
Im Falle einer Bewilligung sind sämtliche Kosten für zusätzliche Aufwendungen (Verpflegung, Unterkunft und Treibstoff) der Armee sowie für zusätzlich benötigtes Armeematerial (nicht im Grundausrüstungsetat GAE enthalten) durch den Gesuchsteller zu tragen.

 

Beispiele von unterstützten Grossanlässen:

  • Eidg Schwing- und Älplerfest ESAF,
  • Eidg Schützenfest ESF,
  • Eidg Turnfest ETF,
  • Eidg Jodlerfest EJF,
  • Eidg Trachtenfest,
  • Ski Weltcup Rennen,
  • Skispringen in Engelberg,
  • Tour de Suisse etc.

 

Netztransport

Tribünenbau

Bau eines Steges

Wasser pumpen

Tribünenbau im Schnee

Armeematerial
Armeematerial, ohne Truppeneinsatz, kann direkt durch den Gesuchsteller bei der Logistikbasis der Armee LBA bestellt werden. Die Abgabe erfolgt gegen Gebühr.

 

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation FST A
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