#WVP18

Community-Einreichung

Bewertungskriterien und Teilnahmebedingungen

Die kompletten Anforderungen an eine Einreichung zum Webvideopreis 2018 gibt es hier.

Der Webvideopreis zeichnet aus, was das Internet bewegt und unterhält. Nur herausragende Werke (einzelne Videos, oder eine inhaltlich zusammenhängende Serie von Videos) und ultimativ deren dahinterstehende Personen sind nach Erfüllung folgender Bewertungskriterien auszeichnungswürdig:

  • Kreativität / Kreatives Konzept
  • Innovation
  • Filmisches Handwerk
  • (Positive) Botschaft / Appell / Vorbildfunktion / gesellschaftliche Relevanz

Folgende Teilnahmebedingungen müssen für eine Einreichung erfüllt werden:

  • In der Kategorie 'Person Of The Year' kann die Community ihre Favoriten einreichen (Hinweis: Es kann nur nominiert werden, wer sich auch als Rechteinhaber selbst mit mindestens einem Werk eingereicht hat.).
  • In allen anderen Kategorien können nur die Rechteinhaber (z.B. Produzent) ihre eigenen Werke für den Webvideopreis 2018 einreichen.
  • teilnahmeberechtigt sind Werke, die auf einer in der DACH-Region für alle Bürger zugänglichen öffentlichen Website oder App (u.a. auch hinter Paywalls liegend) abrufbar sind und in der DACH-Region produziert wurden (alternativ muss das Werk explizit für das Publikum in diesen Ländern produziert worden sein).
  • Werke müssen in englisch oder deutsch produziert worden sein oder Untertitel in einer der beiden Sprachen enthalten
  • Werke müssen ab der Einreichung bis Ende der Votingphase verfügbar sein.
  • Einreichungen müssen jugendfrei sein und sich an geltendes Recht halten (z.B. Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht).
  • die Veröffentlichung im Internet muss zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. August 2018 erfolgt sein.
  • Veranstalter, Sponsoren und vom Veranstalter beauftragte Dienstleister dürfen nicht am Wettbewerb teilnehmen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.