Servicezeit: Tiere suchen ein Zuhause - 13. November 2005: Tiere und Testament: Wenn Tiere zurückbleiben
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Tiere und Testament
Das Bärenzentrum in Karacabey
Ältere Frau mit Hund an der Leine; Rechte WDR (TV-Bild) Sendung vom 13. November 2005

Tiere und Testament: Wenn Tiere zurückbleiben

Von Corinna Poetter

An den eigenen Tod denkt niemand gern. Doch wenn man Tiere hat, sollten entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen werden. Meistens kann innerhalb der Familie abgeklärt werden, wer im Ernstfall Hund Waldi oder Katze Minka übernimmt. Älteren Tierbesitzern bieten oft Verwandte oder Bekannte die Übernahme des Tieres von sich aus an. Wenn das nicht der Fall ist, oder man sich unsicher ist, ob das Versprechen auch wirklich eingehalten wird, sollte man ein schriftliches Testament verfassen, in dem die Situation des Tieres nach dem eigenen Ableben eindeutig geregelt wird. Darin sollten möglichst genaue Angaben darüber gemacht werden, was mit dem Tier geschehen soll.

Ältere Frau mit ihren Hunden in einem Garten; Rechte WDR (TV-Bild)Gibt es Personen, die sich bereiterklärt haben, das Tier aufzunehmen, sollten diese mit vollem Namen und Adresse eingetragen werden. Ist dies nicht der Fall, kann man auch einen Tierschutzverein oder ein Tierheim in der Nähe des Wohnortes mit der Pflege und Weitervermittlung des Tieres betrauen. Ist kein Testament vorhanden, werden die Tiere zumeist ins Tierheim gebracht und müssen dort bleiben, bis das Erbe eindeutig geregelt ist und die Erben vom Tierheim aufwändig ausfindig gemacht wurden. „Solange wir keine definierte Aussage von Verfügungsberechtigten haben, sind wir nicht in der Lage, das Tier zu vermitteln“, erklärt Anja Töpperwien, erste Vorsitzende des Tierheims Troisdorf.

Ein glückliches Ende hat der Fall von Schäferhund Presley genommen. Nach sieben Monaten konnte der vierjährige Schäferhund das Tierheim Troisdorf gegen ein neues Zuhause tauschen. So lange dauerte es, die Erben zu ermitteln und die Verfügungsberechtigung über den Hund zu erlangen. „Presley hätte schon viel früher ein neues Zuhause haben können“, meint Anja Töpperwien. Wenn der verstorbene Besitzer über seinen Tod hinaus geplant hätte.

Denn entgegen der landläufigen Meinung können Tiere in Deutschland nicht direkt erben. Das heißt, wenn ich meinem Hund die Villa vermache, ist das ungültig. Gemäß dem BGB dürfen nur natürliche Personen oder Vereine erben, erklärt Rechtsanwalt Manfred Steinheuer. Aus Großbritannien und den USA kennt man Fälle, in denen Haustiere als Alleinerben eines großen Vermögens benannt wurden. In Deutschland ist das nicht möglich. Auch Rudolf Moshammers Yorkshire-Terrier-Hündin Daisy hat nicht direkt geerbt, sondern wird über den Umweg des Verfügungsberechtigten – hier der Chauffeur – lebenslang versorgt.

Buddelnder Hund; Rechte WDR (TV-Bild) Es ist aber möglich, ein Erbe an die Versorgung eines Haustieres zu binden. Ein Tier darf zwar die Villa nicht besitzen, aber dort bis an sein Lebensende residieren. Doch wer garantiert, dass das Tier auch noch lange gesund und munter bleibt und nicht alsbald von den menschlichen Erben „entsorgt“ wird? Eine Kontrolle dieser Art ist durch den so genannten Testamentsvollstrecker möglich. Das kann eine Person des Vertrauens sein, der örtliche Tierschutzverein oder auch ein Anwalt. Auch Amtsgerichte setzen Testamentsvollstrecker ein. Dieser kontrolliert dann die Versorgung und das Wohlbefinden des Tieres. Es ist üblich, dem Testamentsvollstrecker 0,5 bis 5 Prozent des zu vererbenden Vermögens zur Verfügung zu stellen.

Die Versorgung des Tieres kann im Testament genau festgelegt werden. Doch was passiert, wenn niemand das Testament findet oder es praktischerweise „verschwindet“? Auf Nummer Sicher geht, wer das Testament bei einem Anwalt oder Notar hinterlegt. Gegen eine einmalige Gebühr können Testamente auch beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Diese richtet sich nach dem Vermögenswert. Bei einem zu vererbenden Vermögen von 5.000 Euro beträgt die Gebühr 10,50 Euro, bei 50.000 Euro sind es 33 Euro. In der Gebühr enthalten sind der Hinterlegungsschein, eine Rechnung sowie eine Meldung an das Standesamt des Geburtsortes.

In jedem Fall sollte ein Testament, falls es selbst aufgesetzt wird, durchgängig handschriftlich verfasst sein sowie mit vollem Namen, Datum und der Unterschrift versehen werden.

Tierschutzvereine und Tierheime geben gerne weitere Auskünfte und Tipps. Außerdem hat der deutsche Tierschutzbund hat eine Broschüre mit einem Mustertestament herausgegeben.

Ein Testament ist übrigens keine Frage des Alters – Unfälle und Krankheiten können jeden jederzeit treffen! Als Tierhalter ist es wirklich sinnvoll für den Fall der Fälle vorzusorgen.


Weitere Informationen:

  • Wie kann ich Tieren helfen?
    Ratgeber zur Abfassung eines Testamentes


    Gegen Einsendung eines mit 1,44 Euro frankierten DIN-A5-Umschlags kostenlos zu beziehen bei:

    DeutscherTierschutzbund e.V.
    Baumschulallee 15
    53115 Bonn

    WWWwww.tierschutzbund.de/00072.html

Dieser Text gibt den Inhalt des Beitrags der Servicezeit: Tiere suchen ein Zuhause vom 13. November 2005 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

– Alle Angaben ohne Gewähr –

 

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