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Das Konzept der Coupons fand seit Ende des 19. Jahrhunderts in den
USA schnelle Verbreitung. Mitte der 60er Jahre nutzte nach Untersuchungen
bereits die Hälfte aller amerikanischer Haushalte Coupons. 1975 erreichte
die Anzahl in den USA verteilter Coupons bereits die 35 Milliarden Grenze.
Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets in den 90er Jahren
etablierte sich neben dem traditionellen papierbasierten Coupon der
elektronische Coupon, der auf Web-Seiten zum Download platziert oder
direkt per E-Mail versendet werden kann.
Coupon-Sparen wird nicht zuletzt durch das Internet immer beliebter,
so dass 1997 bereits 83% aller Amerikaner Coupons nutzten. In Deutschland
verhinderten zunächst das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung die
Einführung von Coupons. Durch das Rabattgesetz von 1933 wurden
Preisnachlässe von mehr als drei Prozent verboten, während die
Zugabeverordnung von 1932 unentgeltliche Zugaben im Geschäftsverkehr
verhinderte. Der ursprüngliche Zweck dieser Gesetze war es, Spontan-Käufer
vor einer Irreführung über Preis und Qualität der Waren zu schützen,
welche durch Rabatte auf fiktive Ausgangspreise und produktfremde Zugaben
befürchtet wurde.
Erst im Juli 2001 hat der Bundesrat der Ende 2000 beantragten Streichung
dieser veralteten Reglementierungen zugestimmt und dadurch die
Liberalisierung des Handels in Deutschland vorangetrieben und nun auch
das Couponing in Deutschland ermöglicht. Derzeit ist das Coupon-Volumen
in Deutschland allerdings noch gering. Für 2002 ergibt sich in Deutschland
erst ein Wert der eingelösten Coupons in Höhe von ca. 7-10 Mio. EUR. Doch
bereits für 2003 gehen alle Experten und Studien durchweg von einem rasanten
Anstieg der Coupon-Aktionen und der Couponauflagen in Deutschland aus.
So wird eine Größenordnung von bis zu 10 Mrd. distribuierter Coupons in 2003
vorausgesagt.
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