Faktencheck: Verbietet die EU Heilpflanzen?

Letzte Aktualisierung: 20.05.2011 (Ursprungsversion)

Nein. Bei dem Gerücht, die EU würde seit dem 30. April 2011 Heilpflanzen verbieten, handelt es sich um ein Missverständnis. Die EU-Richtlinie, über die gestritten wird, formuliert kein Verbot für Heilpflanzen, sondern Zulassungsregeln für pflanzliche Arzneimittel.

"EU: Pflanzliche Arzneimittel retten!"

Das fordert eine aktuelle Petition der Organisation Avaaz. Zum 30.04.2011 sei eine EU-Richtlinie in Kraft getreten ist, die den Zugang zu vielen pflanzlichen Arzneimitteln blockiert. Streitgegenstand ist die undefinedEU-Richtlinie über traditionelle pflanzliche Arzneimittel (2004/24/EG). undefined Über 700.000 Unterzeichner verlangen, dort verhängte Beschränkungen aufzuheben. Bereits im November 2010 fanden sich undefinedüber 120.000 Mitzeichner für eine Petition an den Deutschen Bundestag, die forderte, das EU-Verkaufsverbot für Heilpflanzen nicht umzusetzen.  

 

Verbietet die EU tatsächlich seit dem 30.04.2011 pflanzliche Arzneimittel? 

Nein. Die Richtlinie über pflanzliche Arzneimittel gilt für traditionelle pflanzliche Arzneimittel und ermöglicht für diese ein einfaches, leichtes Registrierungsverfahren. Sie gilt weder für alternative Therapien, noch verbietet sie irgendwelche Stoffe, Heiler, Bücher oder Pflanzen als solche. Dies bestätigt auch der Fachverband Deutscher Heilpraktiker. Hier liege hier ein Missverständnis vor. Die Richtlinie beinhaltet kein Verbot, undefinedsondern Zulassungsregeln für NaturheilmittelSven Giegold, Mitglied der Grünen im Europäischen Parlament, führt aus, dass gemäß einer undefinedRichtlinie von 2001 Medikamente in der EU generell nur auf den Markt kommen dürfen, wenn sie autorisiert wurden. Ziel der Richtlinie über traditionelle pflanzliche Arzneimittel war es, die Zulassung für diese Arzneimittel zu vereinfachen, indem weniger strenge Regeln auf sie angewendet werden. So werden für diese Arzneimittel keine klinischen Daten zur Sicherheit und Effektivität benötigt." Heilpflanzen können weiter vertrieben werden, in reiner Form oder in Nahrungsergänzungsmitteln. Bürger können diese selbstverständlich auch für medizinische Zwecke nutzen", undefinedsagt auch Sven Giegold.

 

Was hat sich nun zum 30.04.2011 geändert?

Die kritisierte Richtlinie wurde bereits 2004 verabschiedet und 2005 in deutsches Recht umgesetzt. Mit dem 30.04.2011 endete die Übergangsfrist, innerhalb derer die pflanzlichen Medikamente an die neuen Regelungen anzupassen waren. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller weist darauf hin, dass es in Deutschland schon immer eine Zulassungspflicht für Arzneimittel gab, auch für pflanzliche. Arzneien, die hierbei die hohen Anforderungen an den Wirksamkeitsnachweis nicht erfüllten, wurden als "traditionell" zugelassen. Damit diese Produkte nach dem 30.04.2011 verkehrsfähig bleiben, waren die Hersteller verpflichtet, bis Ende Dezember 2008 einen Registrierungsantrag zu stellen. Jedes Produkt bleibt auf dem Markt, solange über einen solchen Antrag nicht negativ entschieden wurde. Die Hersteller haben entsprechend reagiert und für ihre bislang schon als Arzneimittel registrierten Produkte Anträge gestellt undefinedoder nach eigener unternehmerischer Entscheidung darauf verzichtet. Eine größere Rolle spielt die EU-Richtlinie für Länder wie Großbritannien, in denen pflanzliche Arzneien, auch Arzneien der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) "unlicensed", also ohne Überprüfung, auf dem Markt sind. Da die Richtlinie in Deutschland bereits vollständig umgesetzt ist, ändert sich laut Fachverband Deutscher Heilpraktiker mit ihrer europaweiten Ratifizierung in Deutschland nichts.

 

undefinedHintergrundinformationen zur Registrierung traditioneller pflanzlicher Arzneimittel (Pressemeldung der Europäischen Kommission)

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