Ob der Bundesnachrichtendienst (BND) nun, wie berichtet wird, 4 Mio. Euro für die DVD mit brisanten Daten deutscher Steuerflüchtlinge an einen Informanten bezahlt hat oder sogar noch die eine oder andere Million mehr - unter dem Strich steht für den Fiskus wahrscheinlich ein dickes Plus. Das Bundesfinanzministerium erwartet Steuernachforderungen in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro.
Wie das Vorgehen der Fahnder rechtspolitisch zu bewerten ist, steht jedoch auf einem ganz anderen Blatt. Formaljuristisch mag der Staat sich einstweilen auf der sicheren Seite einer Grauzone sehen. Anrüchig ist es aber dennoch, wenn deutsche Behörden viel Geld für Informationen auf den Tisch legen, die nur auf dubiose, vermutlich illegale Weise beschafft worden sein können.
Die Behörden haben sich in diesem Fall - mit ausdrücklicher Billigung des Finanzministers - für einen Ritt auf der Rasierklinge entschieden. Die Anklagen gegen den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel und andere mutmaßliche Steuersünder würden in sich zusammenbrechen, sollte ein Gericht das über dunkle Kanäle erworbene Geheimmaterial aus Liechtenstein für nicht verwertbar erklären. Käme es zu einem solchen Eklat, wären die Rücktritte einer ganzen Reihe von Verantwortlichen fällig.
Die Politik ist dieses Risiko eingegangen, weil sie glaubt, sich auf eine feine rechtliche Unterscheidung stützen zu können. Der klassische Grundsatz, dass der Hehler so schuldig ist wie der Stehler, bezieht sich nur auf Gegenstände. Und Daten, so der Fiskus, gälten nun einmal nicht als Gegenstände im Sinne des viele Jahrzehnte alten Gesetzes.
Selbst wenn diese juristische Position Bestand hat, bleibt der irritierende Eindruck, dass der deutsche Staat zu sehr zweifelhaften Methoden greift, um an Informationen über seine Bürger zu kommen. Und es bleibt auch eine folgenreiche Signalwirkung, die von diesem Datenkauf ausgeht: So mancher Banker im In- und Ausland könnte künftig auf die Idee kommen, sensible Kundendaten beim BND zu Geld zu machen. Das ist zwar gut für Steuereinnahmen und Steuerehrlichkeit hierzulande. Es kommt aber auch einer staatlichen Aufforderung zu dunklen Geschäften gleich.
Angesichts der enormen Tragweite dieser Affäre müssen nicht nur die Steuerfälle, sondern auch die Aktionen der Behörden sauber aufgearbeitet werden. Schon aus diesem Grund ist SPD-Chef Kurt Beck zuzustimmen, wenn er verlangt, dass die Akte Zumwinkel nicht mit einem Deal hinter den Kulissen geschlossen werden darf. Sie gehört in einen öffentlichen Musterprozess.
Aus der FTD vom 18.02.2008
© 2008 Financial Times Deutschland
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