Herkömmliche
Lebensmittel sind sicher - das weiß man aus
Erfahrung, auch wenn ein exakter wissenschaftlicher
Bewies in der Regel nicht erbracht wurde.
Bei "neuartigen
Lebensmitteln" ist das anders. Sie müssen erst
ein Zulassungsverfahren
durchlaufen. Auf den Markt darf es nur, wenn
nachgewiesen wird, dass es sicher ist. Doch: bei
komplexen Lebensmitteln, die aus zahllosen
Einzelstoffen bestehen, ist ein solcher Nachweis
nicht einfach.
Von Noni-Saft bis Phytosterolester:
Zulassungspflicht für neuartige Lebensmittel
Mit der Novel Food-Verordnung
begann 1997 ein neues lebensmittelrechtliches Zeitalter: Erstmals
mussten Lebensmittel ein Zulassungsverfahren durchlaufen, bevor sie
auf den Markt gebracht werden durften. Bis Ende 2003 zählten auch
gentechnisch veränderte Lebensmittel zu diesen "neuartigen
Lebensmittel".
Die ersten Anträge
sind gescheitert. Die
süßen Blätter des Stevia-Strauches dürfen nicht auf den Markt.
Auch Nangai-Nüsse aus dem Pazifik scheitern an den
Zulassungshürden der Novel Food-Verordnung.
Noni-Saft aus Hawaii, inzwischen als
gesundheitsförderndes Wundermittel weit verbreitet,
durfte erst nach jahrelangen Diskussionen in Europa
legal verkauft werden.