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Verurteilung wegen Vergewaltigung der Schwester

Prozess - Geschworenensenat verhängte drei Jahre unbedingte Haft für 20-Jährigen. Nicht rechtskräftig

Martin Burger Die Geschworenen fanden den Angeklagten mit 8:0 Stimmen für schuldig DruckenSendenLeserbrief
Wegen sexuellen Missbrauchs und Blutschande stand am Dienstag, in Eisenstadt ein 20-jähriger Burgenländer vor Gericht. Ihm wurde von der Anklage vorgeworfen, seine um drei Jahre jüngere Schwester sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Ein Geschworenensenat (Vorsitz: Dr. KarlMitterhöfer) verurteilte den 20-Jährigen am späten Abend zu drei Jahren unbedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.



Die angeklagten Taten reichen bis ins Jahr 2002 zurück. Bei Missbrauchshandlungen soll der 20-Jährige auch Gewalt ausgeübt haben, weshalb er auch wegen Vergewaltigung angeklagt war. Der 20-Jährige bekannte sich teilweise schuldig, bestritt aber die Anwendung von Gewalt.




Einstimmig

Die Geschworenen befanden den Angeklagten mit 8:0 Stimmen für schuldig. Der Staatsanwalt verzichtet auf Rechtsmittel, der Burgenländer erbat sich Bedenkzeit. Der Prozess nahm den ganzen Tag in Anspruch und endete um etwa 21.30 Uhr. Die Öffentlichkeit wurde nach den Anfangspläodoyers für den Großteil des Verfahrens ausgeschlossen, zur Urteilsverkündung war der Zutritt zum Saal wieder gestattet.



Artikel vom 21.01.2009 14:20 | KURIER |

Burgenland



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