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Hinweise zu den Öffnungszeiten von Ämtern und Behörden

Die Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten der einzelnen Dienst- und Geschäftsstellen finden Sie im Verzeichnis der Dienststellen des Magistrats.

Amtsstunden

Während der Amtsstunden haben Sie die Möglichkeit, schriftliche Anbringen (also Anträge, Ansuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen in Schriftform) in den Dienststellen des Magistrats abzugeben. Beachten Sie aber bitte, dass Beratungsgespräche und Auskünfte zu Ihrem Anbringen nur während der Parteienverkehrszeiten möglich sind.

Hinweis: Schriftliche Anbringen können Sie außer durch Abgabe bei der Dienststelle auch online, per Post, als Fax oder als E-Mail einbringen. Die Post- und E-Mail-Adressen sowie die Telefaxnummern der Dienststellen finden sie im Verzeichnis der Dienststellen des Magistrats.

Parteienverkehrszeiten

Während dieser Zeit stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststellen des Magistrats für Beratungsgespräche, Auskünfte, Akteneinsichten und zur sonstigen persönlichen Vorsprache zur Verfügung. Sie haben während dieser Zeit auch die Möglichkeit, mündliche Anbringen (also mündlich vorgetragene Anträge, Ansuchen, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen) einzubringen.

Beachten Sie aber bitte, dass gewisse Anbringen von Gesetzes wegen der Schriftform bedürfen. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte bei der Dienststelle, an die sie das Anbringen richten möchten.

Rechtlicher Hinweis: Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 ist die Behörde zur Entgegennahme mündlicher Anbringen, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, zur Entgegennahme schriftlicher Anbringen nur während der Amtsstunden.

Bei Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden eingebracht werden, beginnen behördliche Entscheidungsfristen erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden zu laufen.

Übrigens: Das Virtuelle Amt hat 24 Stunden, auch am Wochenende geöffnet. Beachten Sie aber bitte die oben angeführten rechtlichen Hinweise.

Feiertage

Gesetzliche Feiertage 2009

Verantwortlich für diese Seite:
Thomas Skerlan-Schuhböck (Magistratsdirektion - Geschäftsbereich Organisation und Sicherheit)
E-Mail: thomas.skerlan-schuhboeck@wien.gv.at