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  13.07.2010, 14:19    

Portfolio: Anleger stehen für ihren Fonds ein

Mancher Initiator nimmt die Beteiligungsgesellschaft selbst mit in die Prospekthaftung. von Bernd Mikosch
Bei mindestens drei derzeit angebotenen geschlossenen Fonds haftet die Beteiligungsgesellschaft für den Verkaufsprospekt selbst mit. Für Investoren kann das unangenehm werden. "Im Fall der Fälle muss der Anleger quasi gegen sich selbst klagen, schließlich ist er Anspruchsteller und Prospektverantwortlicher zugleich", sagt Tilman Welther, Herausgeber des Branchendiensts "Fondszeitung".
Welther zufolge kamen solche Konstruktionen in den Anfangsjahren der geschlossenen Fonds häufiger vor. "Inzwischen sollten diese Zeiten vorbei sein, doch es gibt solche Fälle immer wieder - auch bei etablierten Initiatoren, die sich diese Blöße eigentlich nicht geben müssten."
Ein Beispiel ist ein Solarfonds, den die Stadtwerke Karlsruhe angestoßen haben. "Als Anbieterin des vorliegenden Verkaufsprospektes übernimmt die SWK-Regenerativ-GmbH & Co. KG - Solarpark III die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes", heißt es dort. Genau dieser Gesellschaft treten Anleger bei. Die Konstruktion habe man mit der Finanzaufsicht BaFin abgestimmt, erläutert eine Mitarbeiterin der Stadtwerke. Bei Prospekterstellung habe der Fonds nur zwei Gesellschafter gehabt: einen Steuerberater als Gründungsgesellschafter und eine Verwaltungs-GmbH. Beide würden für eventuelle Fehler haften, so die Mitarbeiterin. Gegen die Stadtwerke könnten aber keine Ansprüche geltend gemacht werden.
Anders gelagert sind zwei aktuelle Fonds von Habona Invest und Gebab. Bei beiden Beteiligungsmodellen übernehmen sowohl die Fondsgesellschaft als auch der Anbieter die Verantwortung für den Verkaufsprospekt. "Wenn beide für den Prospekt haften, besteht die Gefahr, dass der eine auf den anderen zeigt und Anleger lange nicht wissen, gegen wen sie ihre Ansprüche eigentlich richten können", sagt Welther.
Habona-Geschäftsführer Roland Reimuth ärgert das inzwischen selbst: "Wir wurden bei der Prospekterstellung von einer renommierten Anwaltskanzlei beraten, die diese Konstruktion vorgeschlagen hat", sagt er. "Inzwischen ist uns klar geworden, dass diese Lösung nicht zu Ende gedacht ist. Wir werden das mit einem Prospektnachtrag korrigieren und bei den nächsten Fonds auf derartige Konstruktionen verzichten."
Bei Gebab übernimmt seit etwa fünf Jahren neben dem Anbieter auch die Fondsgesellschaft die Verantwortung für den Prospektinhalt. Für Vertriebsleiter Bernhard Saß ein Vorteil für Investoren: "Regelmäßig ist auch ein Vertreter der Reederei an der Geschäftsführung des Fonds beteiligt, sodass die Interessen der Anleger und der Reederei übereinstimmen."
Vermuten Anleger Prospektfehler, müssen sie auch bei solch unüblichen Konstruktion nicht leer ausgehen. "Die Rechtsprechung zeigt, dass auch der Treuhänder und der Gründungsgesellschafter für den Prospekt haften", sagt Katja Fohrer von der Münchner Kanzlei Mattil. "Außerdem können Anleger gegenüber Hintermännern, die den Fonds mitinitiiert haben, Schadensersatzansprüche geltend machen - selbst wenn der Name nicht im Prospekt genannt ist." Am einfachsten wäre es freilich, wenn die Anleger von vornherein nicht für den eigenen Fonds haften müssten.
  • 13.07.2010
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