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Bagatellverfahren: Putzfrau wehrt sich gegen Kündigung wegen Wassertrinkens
Vergangenes Jahr machten Rechtsstreits um Entlassungen wegen Bagatellvergehen Schlagzeilen. Ein ähnlicher Fall beschäftigt das Arbeitsgericht in Baden-Baden. Eine Putzfrau wurde entlassen, weil sie eine Flasche Wasser gestohlen haben soll. Sie klagt.Eine 32-jährige Baden-Badenerin hat ihren Arbeitsplatz als Putzfrau verloren - und das wegen eines Streits um eine Flasche. Die Frau klagt gegen die Kündigung. Sie behauptet, sie habe nach ihrem Putzdienst beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) lediglich einen Schluck aus einer bereits offenen Flasche Orangensaft genommen. Das Reinigungsunternehmen entließ sie, weil es hieß, die Frau habe eine volle Wasserflasche von ihrer Putzstelle mitgenommen. Das Arbeitsgericht Karlsruhe bestätigte am Donnerstag den Vorfall.
Bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht konnten sich die Parteien nicht einigen. Die Richterin hatte vorgeschlagen, die Klägerin an einen anderen Kunden des Putzdienstes zu vermitteln. Das lehnte ihr bisheriger Arbeitgeber ab. Nun wird der Fall am 12. Oktober verhandelt.
"Ob sich die eine oder die andere Version bestätigt, ist ausschlaggebend: Hat sie nur ein paar Schlucke aus einer angebrochenen Flasche genommen, ist das für mich noch kein Kündigungsgrund", sagte der Richter am Arbeitsgericht Karlsruhe, Hartmut Maier. Besonders heikel sei jedoch, dass sich die Frau bei einem Kunden ihres Arbeitgebers bedient habe. Die Anwältin der Putzfrau, Aksana Bolinger, sagte, dass es in den vier Jahren der Anstellung ihrer Mandatin noch nie zu arbeitsrechtlichen Problemen gekommen sei.
Laut dem DRK habe der DRK-Blutspendedienst die Kündigung der Reinigungskraft "zu keinem Zeitpunkt veranlasst". Man habe lediglich gebeten, die Frau nicht mehr beim Blutspendedienst einzusetzen, zumal in der Vergangenheit mehrere kleinere Diebstähle festgestellt worden waren, die nicht aufgeklärt werden konnten.
Schlagzeilen machte im Juli 2009 der Streit um die gekündigte Berliner Supermarkt-Kassiererin "Emmely" und die angebliche Unterschlagung zweier Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro. Der Streit wurde bis zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt ausgefochten. Die Frau siegte. Die Angestellte bekam für die zwei Jahre, über die sich die Verhandlung hinzog, ihren Lohn nachgezahlt.
Das Urteil löste allerdings eine Debatte aus, da das höchste Arbeitsgericht keinen allgemein gültigen Wert festsetzen wolle, ab dem eine Kündigung gerechtfertigt sei: Die Richter waren der Meinung, dass immer im Einzelfall entschieden werden solle. Bagatellkündigungen sind somit nicht ausgeschlossen.
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05.08.2010
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