Wasserwirtschaftsamt
Weilheim

Überwachung

Einleiterüberwachung

Die systematische Überwachung von Kläranlagen hat in Bayern bereits eine Tradition von über 40 Jahren. Rund 2.900 kommunale Kläranlagen und mehr als 2.000 Gewerbe- und Industrieabwasseranlagen werden regelmäßig überwacht.

Es gibt zwei sich ergänzende Formen der Überwachung:

Die staatliche (oder sog. amtliche) Überwachung erfolgt stichprobenartig und nach pflichtgemäßem Ermessen. Auch die Einleitungen von Abwässern mit gefährlichen Stoffen in die öffentliche Kanalisation werden kontrolliert. Sie ist Grundlage für den wasser- und abwasserabgaberechtlichen Vollzug.

Die amtliche Überwachung wird von den Wasserwirtschaftsämtern (technische Gewässeraufsicht - tGewA) wahrgenommen. Sie umfasst die technische Kontrolle der Abwasseranlage (Anlage bescheidsgemäß; Zustand, Wartung der Anlage; Eigenüberwachung vollständig und richtig) und die Ablaufuntersuchung zur Kontrolle der wasserrechtlichen Anforderungen (Probenahme mit Analytik, Bewertung). Daneben werden die direkten Auswirkungen auf das Gewässer untersucht.

Je nach Größe und Bedeutung werden die Anlagen i.d.R. 1- 4 mal pro Jahr überprüft. Auf den folgenden Bildern kann man einen solchen Kontrollvorgang in der kommunalen Kläranlage Grüneck bei Freising mitverfolgen.

Probenahme in der kommunalen Kläranlage Grüneck bei Freising + Probenahme in der kommunalen Kläranlage Grüneck bei Freising

In obiger Abbildung entnimmt ein Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes eine Probe aus dem Kläranlagenablauf.

Vor Ort werden Temperatur und pH-Wert gemessen. Um die Leistungsfähigkeit der betreffenden Kläranlage zu ermitteln, werden im Labor zusätzlich noch folgende Parameter untersucht:

Aus den Nachklärbecken fließt das gereinigte Abwasser durch den Ablauf in der Regel in ein Fließgewässer.

Abfüllen der Proben in Flaschen + Probenahme in der kommunalen Kläranlage Grüneck bei Freising

Die Eigenüberwachung ist die laufende Kontrolle einer Abwasseranlage durch den Betreiber. Sie ist in Bayern in der Eigenüberwachungs-Verordnung (EÜV) geregelt. Die dadurch gewonnenen Daten sollen einen den Bescheidsanforderungen entsprechenden Betrieb gewährleisten. Der Betreiber dokumentiert die Messungen, wertet sie aus und archiviert sie. Außerdem kontrolliert er regelmäßig Betrieb und Funktion der Anlage.

Die Untersuchung erfolgt bei der amtlichen Überwachung mit Verfahren gemäß der Anlage zu §4 der Abwasserverordnung (AbwV) bzw. gleichwertigen Verfahren. Bei der Eigenüberwachung können auch geeignete Betriebsmethoden verwendet werden. Zum Nachweis der Eignung und zur Qualitätssicherung der Betriebsanalytik sind Paralleluntersuchungen durchzuführen (Untersuchung einer geteilten Probe parallel mit Betriebsmethode durch Betreiber und mit vorgeschriebenem Verfahren nach AbwV). Hierzu muss vom Betreiber der private Sachverständige in der Wasserwirtschaft (PSW) eingeschaltet und beauftragt werden. Die Durchführung der Untersuchung mit vorgeschriebenem Verfahren darf nur durch AQS-zertifizierte Labore erfolgen.

Eigenüberwachung und amtliche Überwachung haben zwar unterschiedliche Aufgaben, aber auch das gemeinsame Ziel des bestmöglichen Gewässerschutzes. Sie ergänzen sich im Sinne des Vorsorge- und Kooperationsprinzips. Die konsequente Stärkung der Eigenverantwortung des Betreibers in den letzten 10 Jahren durch Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen und Beratung hat bewirkt, dass der Schwerpunkt der Überwachung immer mehr in den Verantwortungsbereich des Betreibers fällt und die behördliche Überwachung die Funktion einer Unterstützung und Plausibilitätsüberprüfung übernimmt. Qualitätsgesicherte und repräsentative Eigenüberwachungsdaten werden z.B. bei der Abwasserabgabe im Rahmen des Nachweises niedriger erklärter Werte mittels eines Messprogramms zugrunde gelegt.

Für den rechtlichen Vollzug des Wasser- und Abwasserabgaberechts sind die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) zuständig.

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