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Merken   Drucken   02.03.2012, 14:20 Schriftgröße: AAA

Staatshilfen: EU-Gericht macht Chaosbanken Mut

Die Richter haben einen Beschluss der EU-Kommission zur niederländischen ING-Bank kassiert. Sie werfen den Wettbewerbshütern Schludrigkeit vor. Das Urteil ist eine Ermutigung für andere Geldhäuser: Auch die WestLB klagt gegen Brüssel.
© Bild: 2010 Bloomberg
Die Richter haben einen Beschluss der EU-Kommission zur niederländischen ING-Bank kassiert. Sie werfen den Wettbewerbshütern Schludrigkeit vor. Das Urteil ist eine Ermutigung für andere Geldhäuser: Auch die WestLB klagt gegen Brüssel.
Im Streit um Staatshilfen für angeschlagene Banken hat die EU-Kommission eine juristische Niederlage erlitten: Das Gericht der Europäischen Union kippte am Freitag eine Entscheidung der Wettbewerbshüter zur niederländischen ING . Die Kommission sei zu hart gegen die Bank vorgegangen, urteilte das Gericht in Luxemburg.
Das Urteil ist ein Hoffnungsschimmer für andere Geldhäuser, die während der Finanzkrise vom Staat gestützt wurden und dafür von Brüssel harte Auflagen verordnet bekamen. Dazu gehören mehrere deutsche Landesbanken wie die WestLB, die auf Anordnung der EU-Wettbewerbshüter zerschlagen wird. In Luxemburg ist deshalb eine Klage des westfälischen Sparkassenverbands anhängig, der zu den Eigentümern der Landesbank zählt.
Richter werfen Brüssel unzureichende Prüfung vor
Die ING war im Herbst 2008, kurz nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers, mit 10 Mrd. Euro an Steuergeldern gestützt worden. Dafür erhielt der Staat Wertpapiere der Bank. Weil das Institut die Hälfte davon schon nach einem Jahr zurückkaufte, verzichtete die Regierung auf einen ursprünglich vereinbarten Aufschlag auf den Ausgabepreis. Nach Einschätzung der Kommission bedeutete diese Änderung der Rückzahlungskonditionen für die Bank eine Entlastung um rund 2 Mrd. Euro und stellte damit eine neue Beihilfe dar.
Das EU-Gericht zweifelt an der Einstufung. Private Kapitalanleger hätten bei einer vorzeitigen Rückzahlung möglicherweise ebenfalls auf einen Aufschlag verzichtet, argumentierten die Richter. Sie weisen darauf hin, dass die von der Bank zurückgekauften Papiere dem niederländischen Staat eine Rendite von mindestens 15 Prozent einbrachten. Die Kommission hätte zumindest prüfen müssen, ob sich auf diese Konditionen nicht auch ein privater Kapitalanleger eingelassen hätte, urteilte das Gericht.
Die EU-Kommission hat innerhalb der nächsten zwei Monate Zeit, gegen den Richterspruch in Berufung zu gehen (Rechtssachen T-29/10 und T-33/10).
  • FTD.de, 02.03.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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