Im Streit um Staatshilfen für angeschlagene Banken hat die EU-Kommission eine juristische Niederlage erlitten: Das Gericht der Europäischen Union kippte am Freitag eine Entscheidung der Wettbewerbshüter zur niederländischen
ING . Die Kommission sei zu hart gegen die Bank vorgegangen, urteilte das Gericht in Luxemburg.
Das Urteil ist ein Hoffnungsschimmer für andere Geldhäuser, die während der Finanzkrise vom Staat gestützt wurden und dafür von Brüssel harte Auflagen verordnet bekamen. Dazu gehören mehrere deutsche Landesbanken wie die WestLB, die auf Anordnung der EU-Wettbewerbshüter zerschlagen wird. In Luxemburg ist deshalb eine Klage des westfälischen Sparkassenverbands anhängig, der zu den Eigentümern der Landesbank zählt.
Richter werfen Brüssel unzureichende Prüfung vor
Die ING war im Herbst 2008, kurz nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers, mit 10 Mrd. Euro an Steuergeldern gestützt worden. Dafür erhielt der Staat Wertpapiere der Bank. Weil das Institut die Hälfte davon schon nach einem Jahr zurückkaufte, verzichtete die Regierung auf einen ursprünglich vereinbarten Aufschlag auf den Ausgabepreis. Nach Einschätzung der Kommission bedeutete diese Änderung der Rückzahlungskonditionen für die Bank eine Entlastung um rund 2 Mrd. Euro und stellte damit eine neue Beihilfe dar.