Für den Vorwurf, dass die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermordet hat, gibt es keinen Beweis. Das Gericht hat demnach richtig geurteilt. Für den Sohn des Ermordeten ist das trotzdem unbefriedigend - und auch für das ganze Land.
von Andreas Theyssen
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