Der neue Rundfunkstaatsvertrag sieht vor, dass von 2013 an jeder Haushalt eine Einheitsgebühr von 17,98
Euro zur Finanzierung von ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie der neun Landesmedienanstalten zahlen soll - und zwar unabhängig davon, wie viele Fernseher, Radios und andere Empfangsgeräte vorhanden sind. Und auch, ob in einem Haushalt beispielsweise nur ein Radio genutzt wird und kein TV-Gerät, soll in Zukunft nicht mehr mit einer ermäßigten Gebühr berücksichtigt werden. Wer nur ein Radio (und eventuell zusätzlich noch einen internetfähigen Computer) nutzt, zahlt bislang den reduzierten Satz von 5,76 Euro pro Monat. Kommt ein Fernseher dazu, wird 17,28 Euro fällig.
Die Reform soll die leidige Schnüffelei der Gebühreneinzugszentrale, kurz
GEZ, beenden. Zudem wird die Finanzierung der modernen Mediennutzung angepasst: Da heute auch mit Computer oder
Smartphone ferngesehen werden kann, soll der neue Tarif pauschal alle Geräte und Nutzungen abdecken.
Das mag praktisch sein, aber nicht für Kläger Geuer. Er hält die Einheitsgebühr für verfassungswidrig. Da sie jeder Bürger zu entrichten habe, sei die Abgabe eigentlich eine Steuer - und die dürfe gar nicht von den Ländern eingezogen werden, argumentiert er. Zumindest aber müsse die Gebühr all jenen erlassen werden, die gar kein rundfunkfähiges Gerät besitzen.