Kataster der belasteten Standorte des VBS
Der Kataster der belasteten Standorte dient dem VBS als Planungsinstrument. Er umfasst alle Standorte im Vollzugsbereich des VBS, die potentiell als "mit Abfällen belastete Standorte" gemäss Umweltschutzgesetz und Altlastenverordnung zu bewerten sind. Der Kataster erlaubt, Prioritäten bei der Altlastenbearbeitung zu setzen. Gleichzeitig wird damit die Beachtung der Altlastenproblematik bei Bauvorhaben sowie beim Rückbau und Verkauf militärischer Grundstücke und Infrastrukturen sichergestellt. Dadurch lassen sich die Risiken für die Umwelt wie auch für Bauherrschaften und Erwerber militärischer Liegenschaften minimieren.
1992 ist der Entscheid gefällt worden, einen dem Kataster der belasteten Standorte (KbS VBS) vorgelagerten Verdachtsflächenkatasters (VFK VBS) zu erstellen. Die Erfassung der potentiell belasteten Standorte hat nach den Vorgaben des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) stattgefunden, und erfolgte gestaffelt bis Ende 1998. Die insgesamt rund 8'000 Standorte sind durch entsprechend geschultes Personal der militärischen Betriebe, unter Mithilfe spezialisierter Ingenieurbüros, erfasst und bewertet worden. Ungefähr 2'500 von ihnen wurden als effektiv belastet erkannt.
Das Generalsekretariat des VBS beurteilt als Vollzugsbehörde (analog zu den kantonalen Fachstellen) die Untersuchungsergebnisse, vergleicht die festgestellte Belastungssituation mit den gesetzlichen Vorschriften und ordnet gegebenenfalls weitere Massnahmen wie Detailuntersuchungen, Überwachungsmassnahmen sowie Sanierungsprojekte, Sanierungs- und Entsorgungsmassnahmen an.
Zusätzlich enthält der KbS VBS die rund 2‘000 Standorte mit schiessbedingten Munitionseintragungen in den Boden. Ob bei ihnen ein Überwachungs- oder Sanierungsbedarf vorliegt, lässt sich erst nach einer historischen und allenfalls technischen Voruntersuchung beurteilen.
- Bewilligung nach Art. 32dbis Abs. 3 USG
Publiziert am: 04.12.2014 | Grösse: 47 Kb | Typ: PDF
- Allgemeinverfügung
Publiziert am: 09.12.2014 | Grösse: 69 Kb | Typ: PDF