Seite drucken | Fenster schliessen
Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport
Rüstungsprogramm 2014

Rüstungsprogramm 2014

 

Übersicht

Das Rüstungsprogramm 2014 umfasst vier Rüstungsvorhaben im Umfang von 771 Millionen Franken. Der Bundesrat sieht vor, mit dem «Rechenzentrum VBS / Bund 2020, Informatik-Architektur und -Infrastruktur» Lücken bei der Verfügbarkeit und der Informatiksicherheit der Rechenzentren VBS zu schliessen. Mit der Beschaffung «Laserschuss-Simulator für Kommandopanzer 6×6 und geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug» soll die realistische Ausbildung hinsichtlich gefechtsmässigem Verhalten und Einsatz der Waffenstation sichergestellt werden. Der Mercedes-Benz G 300 CDI 4x4 löst den vor dem Nutzungsende stehenden Steyr Daimler Puch 230 GE ab. Mit dem neuen «Leichten Motorfahrzeug geländegängig» wird der künftige Transport von Personen und Material sichergestellt. Das neue «Brückenlegesystem» befähigt die Armee, die Beweglichkeit im Wirkungsbereich eines Gegners sowie die Unterstützung ziviler Behörden im Falle von Naturkatastrophen sicherzustellen.

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz

Der Ständerat hiess das Rüstungsprogramm am 4. Juni 2014 oppositionslos mit 42 Stimmen gut. Der Nationalrat hat das Geschäft am 22. September 2014 mit 131 zu 48 Stimmen bei sieben Enthaltungen verabschiedet.

Der Inlandanteil der Schweizer Industrie am Rüstungsprogramm 2014 beträgt insgesamt 235 Millionen Franken. Bei den aus dem Ausland bezogenen Leistungen beläuft sich die Offset-Verpflichtung (direkte und indirekte Beteiligungen) auf 461 Millionen Franken. Inlandproduktion und Offset-Verpflichtung generieren insgesamt eine Beschäftigungswirksamkeit von 90 Prozent beziehungsweise Arbeit im Umfang von rund 3900 Personenjahren.

Ausserdienststellung von Armeematerial

Zum ersten Mal legte der Bundesrat die Ausserdienststellung von Armeematerial dem Parlament vor. Damit wird der Motion Niederberger Rechnung getragen, wonach bei vom Parlament genehmigten und beschafften Rüstungsgütern deren Ausserdienststellung wieder vom Parlament genehmigt werden muss. Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Armee gilt es, das Rüstungsmaterial auf einem Stand zu halten, der den Erfordernissen der Zeit entspricht. Dies bedeutet auch, obsoletes und überzähliges Armeematerial zu liquidieren beziehungsweise wo notwendig durch moderne Systeme und Ausrüstungen zu ersetzen. Der Bundesrat beantragte deshalb, spätestens bis Mitte 2016 die gesamte verbleibende F-5 Tigerflotte und bis 2020 die überzähligen Panzer 87 Leopard und Panzerhaubitzen M109 ausser Dienst zu stellen.
Darauf sind der Ständert und der Nationalrat nicht eingetreten. Begründung: Noch fehle die gesetzliche Kompetenz für einen Erlass der Bundesversammlung und somit liege die Zuständigkeit zur Ausserdienststellung gestützt auf Artikel 109a des Militärgesetzes beim VBS.

Das VBS wird dem Parlament eine neue Botschaft zur Ausserdienststellung von Rüstungsgütern vorlegen, sobald die Änderung des Militärgesetzes in Kraft gesetzt ist.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation VBS

Medienkonferenz

Medienkonferenz des Bundesrates vom 7. März 2014 mit Bundespräsident Ueli Maurer Externe Seite.

Rüstungsprogramm 2014

Medienkonferenz des Bundesrates vom 7. März 2014 mit Bundespräsident Ueli Maurer.

Seite drucken | Fenster schliessen