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  Aktuelle Ausgabe: 4/2002
   
Bedeutung und Aufgaben
Standesregeln
Revision
Ausbildung
SRO - Informations-schreiben
Praxis GL-SRO
   
   
 
 
Bedeutung und Aufgaben
 
Gemäss dem seit 1. April 1998 in Kraft gesetzten Geldwäsche-reigesetz sind Finanzintermediäre seit dem 1. April 2000 verpflichtet, sich einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) anzuschliessen oder sich der Kontrollstelle zur Bekämpfung der Geldwäscherei direkt zu unterstellen.

Die SRO des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter ist seit 1999 von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei anerkannt und wacht darüber, dass die Sorg-falts- und Verhaltenspflichten des Gesetzes erfüllt werden. Zudem stellt die SRO VSV sicher, dass die von ihr mit der Kontrolle betrauten Personen und Revisionsstellen die erfor-derlichen Fachkenntnisse aufweisen, Gewähr für eine einwand-freie Prüfungstätigkeit bieten und von der Geschäftsleitung und der Verwaltung des Mitgliedes unabhängig (Treuhand-Kammer: Vorschriften zur Unabhängigkeit) sind.

Die SRO des VSV ist Anlaufstelle für die ihr angeschlossenen Mitglieder in allen Belangen zur Bekämpfung der Geldwäsche-rei auf dem Finanzplatz Schweiz. Schliesslich obliegt ihr die Aufgabe, die dem Verband angeschlossenen Mitglieder im Sinne des Geldwäschereigesetzes zu überprüfen, zu regist-rieren und gegebenenfalls zu sanktionieren.

Kernstück der Selbstregulierung des VSV sind die Standes-regeln für die Ausübung der unabhängigen Vermögensver-waltung. Diese Standesregeln enthalten einerseits die Pflichten der Verbandsmitglieder im Bereich der Geldwäschereibe-kämpfung. Andererseits werden berufsethische Regeln aufge-stellt, deren Einhaltung Gewähr für eine einwandfreie Ver-mögensverwaltung bieten soll.

Die Selbstregulierungsorganisation des VSV wird von ihrer Geschäftsleitung SRO geführt (GL SRO).

 












 
 
 
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