Gemäss dem seit 1. April
1998 in Kraft gesetzten Geldwäsche-reigesetz sind Finanzintermediäre
seit dem 1. April 2000 verpflichtet, sich einer Selbstregulierungsorganisation
(SRO) anzuschliessen oder sich der Kontrollstelle zur Bekämpfung
der Geldwäscherei direkt zu unterstellen.
Die SRO des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter
ist seit 1999 von der Kontrollstelle für die Bekämpfung
der Geldwäscherei anerkannt und wacht darüber, dass
die Sorg-falts- und Verhaltenspflichten des Gesetzes erfüllt
werden. Zudem stellt die SRO VSV sicher, dass die von ihr mit
der Kontrolle betrauten Personen und Revisionsstellen die erfor-derlichen
Fachkenntnisse aufweisen, Gewähr für eine einwand-freie
Prüfungstätigkeit bieten und von der Geschäftsleitung
und der Verwaltung des Mitgliedes unabhängig
(Treuhand-Kammer: Vorschriften zur Unabhängigkeit) sind.
Die SRO des VSV ist Anlaufstelle für die ihr angeschlossenen
Mitglieder in allen Belangen zur Bekämpfung der Geldwäsche-rei
auf dem Finanzplatz Schweiz. Schliesslich obliegt ihr die Aufgabe,
die dem Verband angeschlossenen Mitglieder im Sinne des Geldwäschereigesetzes
zu überprüfen, zu regist-rieren und gegebenenfalls zu
sanktionieren.
Kernstück der Selbstregulierung des VSV sind die Standes-regeln
für die Ausübung der unabhängigen Vermögensver-waltung.
Diese Standesregeln enthalten einerseits die Pflichten der Verbandsmitglieder
im Bereich der Geldwäschereibe-kämpfung. Andererseits
werden berufsethische Regeln aufge-stellt, deren Einhaltung Gewähr
für eine einwandfreie Ver-mögensverwaltung bieten soll.
Die Selbstregulierungsorganisation des VSV wird von ihrer Geschäftsleitung
SRO geführt (GL SRO).
|