Pflegegeld
Bundespflegegeld
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Bundespflegegeld:- BezieherIn einer Pension
- RentenbezieherIn
- BezieherIn eines Ruhe- oder Versorgungsgenusses
- Pflege wird voraussichtlich mindestens 6 Monate dauern
- Aufenthalt im Inland
Anträge auf Bundespflegegeld erhalten Sie im Gemeindeamt und bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt.
Landespflegegeld
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Landespflegegeld:- Vorliegen einer Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit
- kein Anspruch auf eine gleichartige Leistung
- ständiger Pflegebedarf von mindestens sechs Monaten
- Pflegeaufwand von mehr als 50 Stunden monatlich
- Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Angehörige
- ordentlicher Wohnsitz in Vorarlberg Anträge auf Landespflegegeld erhalten Sie im Gemeindeamt
Höhe des Pflegegeldes
Die Höhe des Pflegegeldes ist einheitlich in sieben Stufen gestaffelt und gilt sowohl für das Bundes- als auch das Landespflegegeldgesetz.
Stufe 1 - Pflegebedarf von mehr als 50 Stunden pro Monat: 154,20 Euro
Stufe 2 - Pflegebedarf von mehr als 75 Stunden pro Monat: 284,30 Euro
Stufe 3 - Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden pro Monat: 442,90 Euro
Stufe 4 - Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat : 664,30 Euro
Stufe 5 - Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat: 902,30 Euro
Stufe 6 - Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat: 1.242,00 Euro
Stufe 7 - Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat: 1.655,80 Euro
Das Pflegegeld wird jährlich 12 Mal gewährt.