Benedikt VIII.                                Papst (21.V.1012-9.IV.1024)
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um 980-9.IV.1024
 

2. Sohn des Grafen Gregor I. von Tusculum und der Maria

eigentlich Theophylakt Graf von Tusculum
 

Lexikon des Mittelalters: Band I Seite 1859
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Benedikt VIII., Papst seit 21. Mai 1012
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     + 9. April 1024

zuvor Theophylakt, Sohn des Grafen Gregor von Tusculum

Er wurde als Laie zum Papst erhoben und hatte sich nach kurzem Schisma gegen Gregor (VI.), den Kandidaten der CRESCENTIER, durchgesetzt; erster in der Reihe der TUSKULANER-Päpste (Johannes XIX., Benedikt IX.). Selbstbewußt und tatkräftig sicherte sich Benedikt VIII. mit Rückhalt an HEINRICH II., den er am 14. Februar 1014 zum Kaiser krönte, die Macht über und den Kirchenstaat, die er jedoch als Oberhaupt der TUSKULANER-Familie in deren Dienst stellte. Durch einen Sieg pisanischer und genuesischer Schiffe vertrieb Benedikt 1016 die Sarazenen von den Küsten des italienischen Festlandes und Sardiniens. Der Mißerfolg seines Eingreifens in den gegen Byzanz gerichteten Aufstand in Apulien (1017/18, mit normannischer Hilfe) veranlaßte Benedikts Reise nach Deutschland, wo er Ostern 1020 in Bamberg mit HEINRICH II. zusammentraf; er weihte die dortige Stephanskirche und empfing vom Kaiser eine Neuausfertigung des Privilegium Ottonianum, die eine Übereignung des Bistums Bamberg an den Papst einschloß. Durch HEINRICHS Zug nach S-Italien (1022) konnte nur ein Teil der zuvor von Benedikt erlittenen Einbußen wettgemacht werden. Die kirchliche Zusammenarbeit mit dem Kaiser, die auf mehreren gemeinsamen Synoden (Rom und Ravenna 1014, Bamberg 1020, Pavia 1022) mit Beschlüssen gegen Simonie und Klerikerehe zum Ausdruck kam, ergab sich eher von Fall zu Fall und stand für Benedikt VIII. kaum im Vordergrund des Interesses. Wegen des Prozesses um die Hammersteiner Ehe geriet Benedikt 1023/24 in einen heftigen Streit mit Erzbischof Aribo von Mainz.

Quellen:
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LP II, 268 - Jaffe I, 506-514; II, 708f., 747f. - RI II/5, 425-501

Literatur:
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DBI VIII, 350-354 - DHGE VIII, 61-92 - HKG III/1, 285-288 - Haller II, 168-172 - Seppelt II, 402-408 - K.J. Hermann, Das Tuskulanerpapsttum (1012-1046), 1973 (vgl. dazu DA 34, 1978, 626f.)



Thiele, Andreas: Tafel 394
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"Erzählende genealogische Stammtafeln zur europäischen Geschichte Band II, Teilband 2 Europäische Kaiser-, Königs- und Fürstenhäuser II Nord-, Ost- und Südeuropa"

BENEDIKT VIII.
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    + 1024

= Graf Theophyakt von Tusculum

Wird Kardinal von Porto und 1012 Papst.

Steht gegen die CRESCENTIER, die zeitweise Gegen-Papst "Gregor" aufstellen; wird von HEINRICH II. anerkannt, krönt ihn 1014 zum Kaiser; macht sich von jeder Familienpolitik frei, sichert den Kirchenstaat; ist mehr Feldherr und weltlicher Herrscher, schlägt die Sarazenen vernichtend zusammen mit Pisa und Genua; fördert in S-Italien Aufstände gegen Byzanz; zieht 1022 mit Kaiser HEINRICH II. nach Süditalien; geht erst auf starken kaiserlichen Druck hin kirchliche Reformen an: Synode von Pavia 1022 und erstmals Verbot der Priesterehe. Er nimmt auch endgültig das "Credo" des Konzils von 381 in die römische Meßordnung auf.



Kühner Hans: Seite 129
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"Lexikon der Päpste"

Das Papsttum wurde jetzt für drei Pontifikate Privatbesitz - wie über ein Jahrhundert zuvor - die Grafen von Tusculum, zweier Brüder und ihres Neffen. Keiner dieser drei Päpste ist Priester gewesen. Der Papst war ein brutaler, begabter Condottiere, der seinen beiden Brüdern, Alberich III. und Romanus, zur Festigung seiner Macht den Titel Consul et Dux von Rom verlieh und sie mit entsprechenden Befugnissen ausstattete. Die CRESCENTIER, obwohl zur gleichen Familie der Grafen von Tusculum gehörend, stellten einen Gegen-Papst auf, der zu HEINRICH II. nach Deutschland reiste. Er fand Ablehnung, der König anerkannte den Papst, der ihn und seine Gemahlin Kunigunde zu Kaiser und Kaiserin krönte.
Der Papst konsolidierte den Kirchenstaat, stellte ein Heer auf, schlug bei Luni die nun auch Oberitalien verwüstenden Sarazenen und verbündete sich, als diese Sardinien besetzten, mit den Seemächten Pisa und Genua, nachdem er zuvor eine Flotte hatte bauen lassen, die, gemeinsam mit den Seestreitkräften der beiden Republiken, Sardinien wieder befreite, worauf die Insel Lehen Pisas wurde. Er unterstützte die nationale Erhebung gegen Byzanz, das in Unteritalien bei Cannae gegen die zum erstenmale auftauchenden Normannen gesiegt hatte, und reiste zum Kaiser nach Bamberg, wo er sich mit ihm zu einem Feldzug gegen die zum letztenmale sich festigende byzantinische Macht in S-Italien verbündete; es wurden jedoch nur Teilerfolge erzielt.
Erst nachdem der Kaiser als begeisterter Anhänger von Cluny ihn daran erinnerte, daß er nicht nur Feldherr sei, befaßte der Papst sich etwas mit kirchlichen Reformen und verbot zum erstenmale bei Strafe der Absetzung die Priesterehe; das praktische Ergebnis war sehr gering. Der Kaiser veranlaßte den Papst, das Credo des 2. allgemeinen Konzils von Konstantinopel unter Damasus I. endgültig in die römische Meßordnung aufzunehmen.
Erschreckend war die Gemeinsamkeit von Kaiser und Papst in der Judenverfolgung. Benedikt VIII. ließ eine Anzahl von Juden hinrichten, weil er ihnen, abergläubisch wie er war, die Schuld an einem Orkan und einem Erdbeben zuschrieb.
Robert II. von Frankreich, der sich seinen zweifelhaften Beinamen "der Fromme" verdient hat, ließ in Orleans etwa 12 Kanoniker als Ketzer verbrennen - das erste Autodafe, ein Fanal für das Papsttum, das diese grauenvolle Exekutive des Glaubensterrors später aufgreifen und als "heilige Inquisition" mit juristischen Klauseln umgeben sollte.


Hermann Klaus-Jürgen:
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"Das Tuskulanerpapsttum (1012-1046)

                                                 I. ADLIGE AUF DEM PAPSTTHRON

"Patricio quoque mortuo, ordinatus est domnus Benedictus". Mit diesen knappen Worten schilderte Abt Hugo von Farfa in seiner Exceptio elationum den Umsturz in Rom im Mai des Jahres 1012 und den Übergang von der crescentischen zur tuskulanischen Herrschaft. Was dem Zeitgenossen Hugo auf den ersten Blick als einer der üblichen, die Stadt Rom heimsuchenden Putsche machthungriger Adelscliquen erscheinen mußte, bedeutete in Wirklichkeit den Anfang einer neuen Epoche des Papsttums und der Kirche unter Führung der TUSKULANER-Päpste. Seit dem Tode OTTOS III. und Silvesters II. war das Papsttum immer mehr in eine beklemmende Abhängigkeit geraten. Zwar bewahrten sich die Päpste die Freiheit der geistlichen Entscheidung, allein der Bevormundung durch den Stadtpatricus Johannes in der Ewigen Stadt mußten sich die zeitgenössischen Päpste wie Johannes XVIII. und Sergius IV. beugen. Kennzeichen crescentischer Politik blieb das ehrgeizige Bemühen, die politische Macht in Rom in den eigenen Händen zu halten. Was tat es da Wunder, daß nach fast 11-jährigem Regiment der Widerstand sich regte. Als Anführer der Umsturzpartei erschienen die drei Brüder Alberich, Theophylakt und Romanus, Söhne des Gregor von Tuskulum und seiner Frau Maria. Es war dies jener Gregor, der sich maßgeblich am römischen Aufstand 1001 gegen seinen früheren Förderer OTTO III. beteiligt hatte, in der Folgezeit aber die Herrschaft an den CRESCENTIER Johannes verlor, der mit Hilfe seiner weit versippten Familie  ein autokratisches Regiment über Rom und das Papsttum führen konnte.
Stammsitz der TUSKULANER, dieser "wilden Barone", war das steile und befestigte Tuskulum, auf einem Hügel des albanischen Vulkans über Frascati gelegen, 21 km auf der via Tuscolana von Rom entfernt. In den späteren Jahren der römischen Republik war das seit alters bestehende municipium wegen seiner geschützten und lieblichen Lage bevorzugter Sommeraufenthalt einflußreicher Bürger geworden; hier hatten Cato und Cicero Landhäuser, und auch die späteren Kaiser Nero, Galba, Domitian, Nerva, Marc Aurel, Septimius Severus und Alexander Severus verschmähten es nicht, sich hier Villen errichten zu lassen. Jener Gregor I. von Tuskulum war der Sohn der Marozia II. und somit naher Verwandter des großen Alberich, der den Kirchenstaat fast 20 Jahre unangefochten und souverän geführt hatte. Über seine Tante Stephania II., die mit dem Grafen Benedikt I. von der Sabina verheiratet und über deren gemeinsamen Sohn Benedikt II., seinem Cousin, der auf Anraten Papst Johannes' XIII. Theodoranda, die Tochter des Crescentius vom Marmorpferde, ehelichte, unterhielt er weitgehende verwandtschaftliche Beziehungen zu den CRESCENTIERN wie auch zu den Päpsten Johannes XIII. und Benedikt VII. Über den Vater Gregors de Tusculana schweigen sich die Quellen aus. Vielleicht war es jener Vestarar Theophylakt, der mit einer "Maroza nobilis femina" verehelicht gewesen zu sein scheint. Das erste Mal urkundlich erwähnt, taucht Gregor in einer Schenkungsurkunde für das Kloster Subiaco mit der Ehrenbezeichnung "consul et dux", dem Prädikat der politischen Gewalthaber, vom August 961, also noch zu Zeiten Johannes' XII., auf. Diese Ehrenbezeigung für den wohl noch verhältnismäßig jungen Gregor beweist, dass der Familie der großen Marozia und des Fürsten Alberich über des letzteren Tod hinaus in Rom eine führende Stellung innerhalb des Adelssenates verblieben war. Noch zur Zeit der Wirren in der Stadt Rom im Frühsommer 966 und bei den darauffolgenden Umstürzen sich ablösender Adelskonjurationen und -fraktionen, die die Abkehr von der Vorherrschaft der Sippschaft des Alberichs in Rom einleiteten, bestätigte Gregor unter seinem alten Titel die Entscheidung der Schiedsrichter in einem Güterstreit des Klosters Subiaco. Dann allerdings scheint die Familie der jüngeren Marozia politisch in den Hintergrund gedrängt worden zu sein; jedenfalls besitzen wir bis zum Jahre 979 keine urkundliche Erwähnung Gregors mehr. Ein neuerlicher Umschwung zugunsten der Marozia-Familie schien sich jedoch nach 974 abzuzeichnen, noch bevor mit Bischof Benedikt von Sutri ein mit dem Princeps Alberich verwandter Römer und Onkel des TUSKULANERS die Cathedra Petri als Benedikt VII. bestieg. Wohl zwischen 974 und 980 ernannte der tatkräftige Papst seinen Neffen zum Rektor des stadtrömischen Klosters Renati; gleichzeitig war es dem "illustrissimo viro, filius Maroze senatrix" gelungen, seine alte Stellung als "consul et dux" wieder zu erlangen .
Nach der vorübergehenden Entmachtung der führenden CRESCENTIER-Partei, die im Jahre 998 mit der Hinrichtung des Crescentius II. ihren vorläufigen Höhepunkt fand, scheint sich die TUSKULANER-Partei unter Führung Gregors der kaiserlichen wie päpstlichen Sache angenommen zu haben. OTTO III. ernannte den TUSKULANER-Grafen zum Seepräfekten und dessen wohl ältesten Sohn Alberich zum kaiserlichen Palastmagister. Als Anfang Juni des Jahres 1000 in Orte ein Aufstand einer papstfeindlichen Partei ausbrach, der das Leben des anwesenden Papstes Silvesters II. ernsthaft bedrohte, war es Gregor von Tuskulum, der vom Papst zum Kaiser gesandt wurde, um diesen zum Eingreifen zu bewegen. Nach dem mißlungenen Putschversuch des TUSKULANERS im Jahre 1001 ergriffen die CRESCENTIER für mehr als ein Jahrzehnt wieder die absolute weltliche Leitung Roms mit dem Anspruch souveräner Führung.
Außenpolitisch war diese letzte Epoche der CRESCENTIER-Herrschaft durch vorsichtiges Taktieren gegenüber dem seit 1002 regierenden neuen deutschen König HEINRICH II. bestimmt, den man mit Versprechungen und Hinhaltemanöver von einem Romzug abzuhalten versuchte; innenpolitisch wußte der Patricius Johannes mit klugem Nepotismus die wichtigen Schaltzentralen der Macht mit Angehörigen seiner Sippe zu besetzen. Es zeigte sich jedoch, daß allein der Patricius imstande war, den von ihm geschaffenen Machtapparat virtuos zu bedienen, und daß nach seinem Tod die Macht für immer aus den Händen seiner Familie glitt.
Ausgelöst wurde dieser einschneidende Wechsel durch die plötzliche Duplizität von Todesfällen im kirchlichen und weltlichen Regiment. Am 12. Mai 1012 starb Papst Sergius IV.; ihm folgte der Patricius am 18. Mai, kaum eine Woche später, ins Grab nach. Was sich zwischen dem 12. und 18. Mai in Rom ereignete, verschweigen die Quellen.
Sicher scheint nur zu sein, daß nach dem Tod des Johannes in Rom heftige Parteikämpfe entbrannten, die sich im Spätsommer des Jahres 1012 zu regelrechten Feldzügen auswuchsen. Wohl sofort nach dem Ableben Sergius' IV. erhoben die CRESCENTIER einen ihrer Parteigänger, der sich den Namen Gregor zulegte, zum Papst. Dieser konnte sich jedoch nach dem Tod des Patricius nicht gegen die heftigen Angriffe der TUSKULANER halten, die nun im Gegenzug Theophylakt unter dem Namen Benedikt zum Papst kürten .
Gregor mußte aus Rom nach der Sabina ausweichen, wo er offenbar Unterstützung von den STEPHANIERN Crescentius und Johannes erhielt. In der Stadt aber konnte sich Benedikt durchsetzen und am Himmelfahrtstag des Jahres 1012, also einem Donnerstag, die Konsekration erhalten.
Der neue Papst war wohl der zweitälteste Sohn Gregors und um 980 geboren, in der stadtrömischen Politik bis zu diesem Zeitpunkt noch ein Unbekannter. Seine ersten Aktionen und Maßnahmen aber zeigten politischen Verstand und Spürsinn, denn es gelang ihm rasch, in Rom seine Position so zu festigen, daß er Anfang Juni 1012 daran denken konnte, die Reste des Widerstandes auf dem Lande zu brechen.
Hauptwiderstandsnest war der Stammsitz der STEPHANIER, die Stadt Palestrina, die den CRESCENTIERN 970 von Papst Johannes XIII. bis zur 3. Generation überlassen worden war. In raschem Kriegszug eroberte Benedikt VIII. fast alle Burgen der STEPHANIER. Als Johannes in seiner letzten Zufluchtsstätte Palestrina von den Truppen des Papstes eingeschlossen wurde, sah sich sein Bruder Crescentius veranlaßt, für seine Befreiung ein dreitägiges Bittfasten von den Mönchen von Farfa zu erflehen. Benedikt zeigte sich über die Gebete der Mönche für seine Erzgegner wohl erbost; sie nützten jedoch wenig. Angesichts der militärischen Übermacht war Johannes gezwungen, die Waffen zu strecken und am 22. August 1012 einen Separatfrieden zu schließen, wobei er versprach, die Stadt Palestrina dem römischen Stuhl zu restituieren. Der Papst brach darauf die Belagerung ab und kehrte nach Rom zurück.
Der Verlauf dieses Kriegszuges und das Zurückweichen der staphanischen Opposition dürften auch das Schicksal des Papstes Gregor VI. entschieden haben. Durch den Zwang der Ereignisse dazu getrieben und jeder weiteren Unterstützung bar, brach er nach Deutschland auf und versuchte dort, sich die Rechtmäßigkeit seines Pontifikates durch ein Votum HEINRICHS bestätigen zu lassen. Als der Papst an Weihnachten 1012 in Pöhlde eintraf, empfing der König den im vollen apostolischen Ornat erschienenen Gregor zwar, nahm aber seine Amtsinsignien wie ihn selbst in Gewahrsam und vertröstete ihn, die Angelegenheit zu regeln, sobald er nach Italien käme. Diese Entscheidung HEINRICHS erfolgte jedoch nur zum Schein, denn die Würfel waren bereits gefallen. Im August und Oktober hatten sich Abgesandte der Erzbischöfe von Magdeburg bei Benedikt in Rom und nicht bei Gregor eingefunden, um das Pallium zu erbitten. Der König selbst scheint Ende des Jahres 1012 über Boten als Petent an Benedikt VIII. herangetreten zu sein, um von ihm eine Bestätigung seiner Lieblingsstiftung, des Bamberger Bistums, zu erreichen, was ihm der Papst auch prompt und willigst erfüllte. So hatte der TUSKULANER zum Jahreswechsel 1012/13 die Anerkennung durch den deutschen König gefunden; sein beklagenswerter Gegenpart Gregor VI. verschwand im Dunkel der Geschichte, aus dem er hervorgetaucht war, um für wenige Monate das Dasein eines Schattenpapstes zu führen.
Was die nun folgende tuskulanische Epoche grundlegend von der vorangegangenen crescentischen unterschied, war der Umstand, daß der Papst das Stadtpatriziat nicht weiter besetzte, sondern versuchte, über ein starkes Papsttum den Einfluß der römischen Kirche auf Bereiche des weltlichen Lebens auszudehnen. Hatte der Patricius Johannes II. Crescentius es vermocht, Einfluß auf das Papsttum zu nehmen, so ging Benedikt den umgekehrten Weg, indem er die weltliche Macht innerhalb Roms aufsplitterte, so daß sie der päpstlichen in ihrer Beschränktheit keine Konkurrenz zu machen imstande war. Zwar verblieb der OKTAVIANER Crescentius im Amt des Stadtpräfekten, indem aber der Papst ihm als "consul et dux" seinen Bruder Alberich III. zur Seite stellte, der auf päpstliches Gebot hin Gericht hielt , traten des ersteren Richterfunktionen in den Hintergrund und wurde seine frühere Machtbasis entscheidend gemindert.
Die gleiche Taktik verfolgte Benedikt mit einigem Erfolg auch in den römischen Provinzen. So trug Amatus, der Schwiegervater des Sabina-Grafen Oddo, weiterhin den Titel eines "comes Campaniae", aber im Rektorat der Sabina verschwand nach September 1012 der bisherige OKTAVIANER Crescentius, um einem gewissen Grafen Berard Platz zu machen. Überdies verlieh der TUSKALANER in Tivoli, dem Hauptsitz der oktavianischen CRESCENTIER, einem seiner Parteigänger, dem nobilis vir Stephan, das Torzollrecht, auch dies wohl als Maßnahme gegen die dortigen Machthaber gedacht. Diese geschickte Abschwächung bisher kompakter Machtfunktionen in der Hand einer Adelskamarilla sicherte Benedikt eine bedeutende Stärkung der päpstlichen Position, von der aus er sich erlauben konnte, seinen Entscheidungen allgemeines Gewicht zu verschaffen. Es lag ganz in seiner Politik der "Stärkung der Kirche", daß der Papst auch außerhalb Roms die geistlichen Institutionen durch Vergabungen und Verfügungen zu sichern trachtete, indem er den Einfluß der örtlichen Machthaber eindämmte, ohne aber auch hier letztlich päpstliche Einspruchsmöglichkeiten gegenüber dem nun gestärkten geistlichen Regiment aufzugeben. Ein beredtes Beispiel dafür bildet die Vergabe an Bischof Benedikt II. von Porto, in der dem Bischof unter anderem die Rechte und Einnahmen des Gastaldenamtes in und außerhalb Portos sowie das Mühlen- und Brückenrecht am Tiber übertragen wurden, seine Gerichtsgewalt in Trastevere aber vorbehaltlich höherer Rechte päpstlicher missi eingeschränkt wurde. Dem weltlichen comes verblieb nach diesem Privileg nur noch die allgemeine Verwaltung; Benedikt behielt sich dagegen durch die Betonung der Rechte des direkt dem Papste unterstellten missus apostolicus ein Mitwirkungsrecht in dem nun von weltlicher Bevormundung weitgehend befreiten Bistum vor. Wanderten päpstliche Rechte und Besitztümer nicht in die Hände geistlicher Institutionen, so sah Benedikt, der zur besseren Kontrolle des Kirchenbesitzes ein genaues Inventar der tuszischen Patrimonien des Heiligen Stuhles anfertigen ließ, sehr genau darauf, wer sie erhielt und wie sie genutzt wurden. So überließ der Papst nun beispielsweise dem Grafen Hugo I. Gherardesca und seinen Brüdern die der römischen Kirche gehörige Pfarre S. Giustiniano in Falesia lediglich mit der Auflage, daß sie integraler Bestandteil eines noch zu gründenden Klosters werde. Graf Bonifaz von Canossa erhielt die bereits seinem Großvater und Vater übertragenen Ländereien des Hl. Stuhles in der Grafschaft Ferrara wohl nur deshalb ungeschmälert zugesichert, weil er als treuer und zuverlässiger Parteigänger HEINRICHS galt. Diese sparsame Vergabung von Kirchenbesitz in Hände weltlicher Großer war ohne Zweifel ein Teil der "Reorganisationsbestrebungen" zum Ausbau der päpstlichen Verfügungsgewalt. Den längsten und hartnäckigsten Kampf aber führte der TUSKULANER-Papst um die Rechte der alten Abtei Farfa.
Im Jahre 1009 hatte Abt Hugo von Farfa, von Gewissensbissen wegen seiner simonistischen Erhebung geplagt, auf seine Würde verzichtet; die Mönche wählten daraufhin Guido, seinen Neffen, zum neuen Vorsteher, der auf das Plazet des Patricius Johannes hin von Papst Johannes XVIII. die Weihe erhielt. Der Exabt Hugo, der direkte und herzliche Beziehungen zu HEINRICH II. pflegte, blieb aber über seine Resignation hinaus die graue Eminenz, die alle Fäden in der Hand zu halten wußte. Im Frühsommer des Jahres 1012 hatte er, wie die gesamte Abtei, noch nicht eindeutig für Benedikt votiert; das bewiesen die Oratorien für den eingeschlossenen STEPHANIER. In der Folgezeit verbesserten sich die Beziehungen des cluniazensisch ausgerichteten Klosters zum Papst jedoch entscheidend. Mitte Mai des Jahres 1013 entschied Benedikt VIII. in einem Güterstreit zugunsten Farfas, und am 2. Juni 1013 schenkte der Papst dem Kloster für sein, seiner Eltern Gregor und Maria sowie für seiner Schwester Seelenheil aus Eigenbesitz einen im Gut Fiano im Territorium Collina bei Rieti gelegenen Weingarten. Diese Schenkung zeigte nicht nur die Frömmigkeit des Papstes, sondern ließ darüber hinaus auch die politische Absicht erkennen, Farfa durch Zugeständnisse vollends für seine Person zu gewinnen. Im Februar 1014 weilte König HEINRICH II. mit seiner Frau in Rom und wurde vom Papst zum Kaiser gekrönt. Die im Anschluß an die Feierlichkeiten stattfindende Synode sah sich unter anderem mit Problemen Farfas konfrontiert, die einer Lösung harrten. In der Zwischenzeit hatte Hugo seine frühere Abtwürde wieder übernommen. In einem Verhandlungstermin am 21. Februar 1014 legte er seine Querelen gegen die STEPHANIER Johannes und Crescentius dar. Dabei stellte sich heraus, daß die Gegner Benedikts sich aus dem reichen Besitz der Abtei widerrechtlich das Kastell Bocchignano in der Sabina angeeignet hatten. Als auf Befragung durch HEINRICH anwesende Richter den Anspruch des Klosters bestätigten, der ebenfalls anwesende STEPHANIER Johannes sich jedoch der kaiserlichen Aufforderung versagte, seinen Bruder Crescentius zur gütlichen Streitschlichtung nach Rom zu holen, verhärteten sich die Fronten. Die Entscheidung HEINRICHS, mit päpstlichen Truppen die Zwangsrestitution durchzuführen, war das Signal für einen blutigen Aufstand in Rom, der sowohl das Leben des Papstes wie auch das des Kaisers aufs ärgste bedrohte.
Die Rebellion war ohne Zweifel geplant worden und stellte den letzten Versuch der STEPHANIER und anderer mißgestimmter Adelskreise dar, das Rad der Geschichte auf die Zeit vor dem Mai 1012 zurückzudrehen. Im Bunde gegen die neue kaiserlich-päpstliche Koalition kämpften Ugo, Azzo und Adalbert, Söhne des toskanischen Grafen Otbert II. und Kampfgefährten des sich noch im bergigen Norden Italiens haltenden National-Königs Arduin. Die lombardischen Aufrührer konnten nach einem verlustreichen Kampf an der Tiberbrücke überwältigt und gefangengenommen werden. Dem CRESCENTIER Johannes war offensichtlich eine direkte Beteiligung am Putsch nicht nachzuweisen. Fazit der Erhebung war, dass der Kaiser, militärisch geschwächt, Verhandlungen mit Johannes aufnehmen und ihm gestatten mußte, nach Hause zurückzugehen, jedoch mit der Auflage, dass entweder er oder sein Bruder Crescentius innerhalb dreier Tage zurückkehren, um den Streitfall beizulegen.
Die beiden Brüder hüteten sich jedoch, in die Höhle des Löwen nach Rom zurückzukommen. Als die zugestandene Frist verstrichen war, sah der Kaiser dies als Schuldeingeständnis der beiden Brüder an und investierte Hugo von Farfa mit den geforderten Burgen Bocchignano und Tribuccum. Die schwierige Aufgabe der Besitzeinweisung übertrug man dem Papst. Doch die kampfeslustigen STEPHANIER gaben sich noch nicht geschlagen. Während Benedikt HEINRICH von Rom nach Ravenna begleitete, versuchten sie mit Drohungen die Mönche dazu zu bringen, auf die ihnen zustehenden Güter zu verzichten. Zwar nahm der eingeschüchterte Abt mit den Sabina-Granden Verhandlungen auf und erreichte zunächst einen 30-tägigen Waffenstillstand, doch als der Papst nach Rom zurückkehrte, suchte Hugo sofort bei ihm Hilfe und forderte Benedikt auf, gegen die beiden vorzugehen. Der TUSKULANER wollte aber zunächst eine friedliche Lösung des Konflikts. Crescentius wie Johannes wurden gebeten, in Rom vor einem päpstlichen Tribunal zu erscheinen, um mit dem Kloster einen gerechten Vertrag über die Streitobjekte auszuhandeln. Dieser Kompromißvorschlag dünkte den STEPHANIERN aber wenig gut; sie zogen es vor, auf ihren festen Burgen zu verbleiben und der Aufforderung des Papstes damit Hohn zu sprechen.
Das bedeutete Krieg. Benedikt war über den einseitigen Abbruch der Verhandlungen und die schroffe Zurückweisung seines Angebotes derart erregt, daß er mit einem eilig gesammelten Heer Mitte Juni 1014 in die Sabina aufbrach und Bocchignano zu belagern begann. Die Sommerhitze in der Sabina verkürzte die Belagerungszeit erheblich. Als den eingeschlossenen Crescentius das Wasser knapp wurde, sah er sich zur Kapitulation veranlaßt und erhielt gegen die Verpflichtung, sich binnen 20 Tagen vor Tribuccum dem päpstlichen Gericht zu Stellen, von Benedikt VIII. großmütig freien Abzug gewährt. Der Papst verkündete daraufhin in einer Urkunde, daß er die Burg Bocchignano gemäß dem kaiserlichen Auftrag zurückgewonnen habe, verlieh Hugo die Gerichtsbarkeit in der Burg und belegte Rechtsübertretungen mit einer Strafe von 100 Goldpfund. Doch der bereits proklamierte Sieg war nur ein halber, denn wiederum erwies sich die generöse Verhandlungsbereitschaft Benedikts gegenüber Crescentius als verfehlte Liebesmühe. Als Benedikt Ende Juli an dem ausgemachten Treffpunkt erschien und eine öffentliche Anhörung im Beisein vieler römischer Adliger den Rechtsanspruch Farfas auf Tribuccum erneut ergab, zog es der STEPHANIER vor, in der Feste zu verbleiben und nicht zu erscheinen. Da der Vorgeladene trotz intensiver Bemühungen und dreimaliger Aufforderung nicht aus seinem Bau hervorzulocken war und auch das Angebot Benedikts, wenigstens vor das Burgtor zu kommen, wenn er ein Erscheinen vor ihm selbst scheue, kein Echo fand, leitete man das Kontumazialverfahren ein. Am 2. August 1014 erhielt Abt Hugo auf Beschluß der Richter endgültig Bocchignano als Eigentum zugesichert, und der Papst belegte die Verletzung der Besitzrechte durch Crescentius und seine Erben mit einer Strafe von 100 Goldpfund.
Noch aber hielt sich der CRESCENTIER in Tribuccum. Es dauerte ein Jahr, bis Benedikt VIII. im Herbst 1015 darangehen konnte, den letzten Widerstand zu brechen. Nach einer glücklichen Belagerung der Burg, die man durch Aushungerung zur Aufgabe zwang, mußten die beiden renitenten STEPHANIER den Weg ins Exil antreten, während Hugo den erwünschten Besitz erhielt.
Der Zusammenbruch der stephanischen Hausmacht in der Sabina lockte einzelne Adelskreise, sich selbstsüchtig aus der anfallenden Konkursmasse einen Teil zu sichern. Einer dieser landhungrigen Barone war der eigene Bruder des Papstes, der Konsul Romanus, der nach der Zurückgabe Tribuccums und dessen Pertinenzen an Farfa die Höfe Serrano und Ponziano besetzte, wohl in der stillen Hoffnung, der Abt werde es nicht wagen, gegen den leiblichen Bruder des Papstes zu prozessieren. Doch er hatte sich sowohl in Hugo wie auch in Benedikt getäuscht. Der Abt, der es nicht zulassen wollte, den lang umkämpften Besitz geschmälert zu erhalten, legte Protest beim Papste ein; und dieser sah sich genötigt, wollte er nicht in den Geruch kommen, den Kampf um die Rechte Farfas aus vordergründig eigennützigen Motiven geführt zu haben, eine Gerichtsverhandlung gegen den Bruder anzuberaumen. In Anwesenheit der römischen Stadtprominenz erging schließlich ein glimpfliches Urteil. Beide Seiten einigten sich auf die Formel, Romanus habe sich die Höfe aus Unwissenheit über bestehende Eigentumsverhältnisse angeeignet. Darüber hinaus bedrohte man eine weitere Besitzstörung durch den Konsul oder dessen Erben mit einer Strafe von 10 Goldpfund und gab Hugo die eingeklagten Höfe zurück. Die Niederwerfung der STEPHANIER 1015 erfolgte sowohl aus dem Willen Benedikts, die Rechte der Farfenser Abtei zu schützen, als auch in der grundsätzlichen Absicht, das päpstliche Regiment zu stärken und die adlige Opposition zu vernichten. Als die vom Papst Verbannten 1019 in ihre Heimat zurückkehrten, hatte sich die politische Situation grundlegend geändert. Benedikt VIII., in Vorbereitung der S-Italienexpedition, mußte sich dazu herablassen, Burgfrieden mit den STEPHANIERN zu schließen, wollte er während seiner Abwesenheit von Rom nicht einen Putsch riskieren. Es unterstrich den politischen Spürsinn des Papstes für gegebene Realitäten, daß er jetzt die Belange des Farfenser Klosters zurückstellte und den STEPHANIERN im Austausch gegen ein Stillhalteabkommen Tribuccum und Bocchignano zusicherte. Freilich scheint diese Einigung, wie Hugo uns berichtet, nicht ganz freiwillig vor sich gegangen zu sein. Truppen des Grafen Rainer von Galeria schlugen sich auf die Seite der beiden CRESCENTIER und bestimmten die Entscheidung des Papstes nicht unwesentlich. Treuhänder des Abkommens wurden der Bruder des Papstes Romanus und sein Neffe Gregor, der Bruder des späteren Papstes Benedikt IX.
Auch auf die innerstaatlichen Verhältnisse des Kirchenstaates hatte dieser Vertrag Auswirkungen. Im Jahre 1019 war der wahrscheinlich der oktavianischen Familie angehörige Stadtpräfekt Crescentius verstorben; als sein Nachfolger rückte nun der STEPHANIER Crescentius in dieses Amt ein. Bevor sich diese Einigung zwischen TUSKULANERN und STEPHANIERN abzeichnete, hatte Abt Hugo auf einer Deutschlandreise Kaiser HEINRICH, der über die innenpolitische Entwicklung in Rom kaum unterrichtet gewesen sein dürfte, dazu bewogen, seinem Kloster sämtliche Besitzungen, darunter auch Bocchignano und Tribuccum, zu bestätigen. Zwar hielt dieses Diplom die Annäherung der beiden Adelsgeschlechter nicht auf, doch konnte Hugo mit dem kaiserlichen Privileg in der Hand verhindern, daß die Kastelle tatsächlich an Johannes und Crescentius ausgeliefert wurden. In seiner Not, immer befürchtend, die Kastelle ausliefern zu müssen, wandte der Abt eine List an, die ihm der pfiffige Erzbischof Pilgrim von Köln eingegeben hatte. Er schloß mit den crescentischen OKTAVIANERN ein Schutzbündnis ab und gewann sie nun für einen Nutzungsanteil an den Pertinenzen von Tribuccum, die Beschützerrolle gegen die STEPHANIER spielen. Als 1022 HEINRICH mit Benedikt VIII. vor der griechischen Feste Troja lag, versäumte der agile Abt nicht, den Kaiser erneut auf die prekäre Lage seines Klosters hinzuweisen und erneute Maßnahmen gegen die STEPHANIER zu erbitten. HEINRICH, von Benedikt über die Hintergründe seines Friedensvertrages informiert, beließ alles, wie es war, und billigte nur in nachherein den Schutzvertrag des Klosters mit den OKTAVIANERN.
Der Papst aber zog aus diesem Vorfall wichtige Konsequenzen; sei es, daß er einen Familienkampf der CRESCENTIER in und um Rom der Ruhe willen vermeiden wollte, sei es, daß der Machtanwuchs der OKTAVIANER ihn störte: Ab September 1023 setzte er seine Neffen Petrus und Gregor als Mitrektoren in der Sabina ein  und behielt sich dadurch eine wirksame Kontrolle vor.
Nicht zuletzt der Geschicklichkeit Benedikts VIII. und seinem energischen Wesen war es zu danken, das es dem Papsttum gelang, die Adelsdiktatur der vorangegangenen Zeit abzuschütteln, Rom zu befrieden und der Cathedra Petri gesteigertes Ansehen zu verschaffen. Als der Papst am 9. April l024 verstarb, war der Kirchenstaat wohl geordnet; sein Bruder Romanus konnte ohne jegliche Opposition spätestens am 19. April 1024 die Konsekration erlangen.
 

                        EXKURS: DIE DATIERUNG DER PONTIFIKATE

                       a) Benedikt VIII.

Es gab bisher weitgehende Meinungsverschiedenheiten über das Datum der Wahl wie auch der Konsekration Benedikts, wohl letztlich deshalb, weil die vorhandenen Quellen sich in der Sedenzzeit des Papstes widersprechen. Laut seinem Epitaph regierte der Vorgänger des TUSKULANERS, Sergius IV., 2 Jahre, 9 Monate und 12 Tage (vgl. Zimmermann: Papstregesten no. 1074 Kommentar). Als Sterbetag erscheint dort - fälschlich die Jahresangabe (vgl. Poole: Chronology 17; Zimmermann: Papstregesten no. 1074 Kommentar) - der 12. Mai 1013. Obwohl die Auffassung, das Sterbejahr Sergius' IV. falle auf 1013, einige Quellen teilen (vgl. Zimmermann: Papstregesten no. 1074 und no. 1075), zeigen uns jedoch Urkundendatierungen deutlich, daß der Pontifikatsbeginn Benedikts VIII. spätestens auf den 21. Mai 1012 festzusetzen ist (vgl. Zimmermann: Papstabsetzungen 115 Anm. 70). Die eine aus Subiaco (Allodi-Levi: Regesto no. 136, geschrieben von Georgius scriniarius sancte Romane ecclesie) zählt den 21. Mai 1016 bereits ins 5. Pontifikatsjahr, die andere aus Farfa (Giorgi-Balzani: Regesto IV no. 638, geschrieben von Petrus scriniarius sanctae Romanae aecclesiae) den 20. Mai 1013 noch in das erste Jahr Benedikts.Entsprechend dazu datieren andere Urkunden aus Farfa (Giorgi-Balzani: Regesto IV no. 637 und 667) den 23. Mai 1013 in das 2. Pontifikatsjahr. Falsch dagegen ist die Datierung einer Privaturkunde des römischen Klosters SS. Cosma e Damiano (Fedele:  Carte no. 27), die den 29. Mai 1022 noch in das 10. Jahr Benedikts setzt. Während Kaiserjahr und Indiktion stimmen, muß in der Berechnung der Pontifikatsjahre dem Schreiber ein Fehler unterlaufen sein. Weitere Urkunden aus Farfa bzw. Subiaco (vgl. Giorgi-Balzani: Regesto III no. 501 und Allodi-Levi: Regesto no. 193) zeigen, dass Theophylakt/Benedikt am 8. bzw. 5. Mai noch keinerlei Ansprüche auf die Cathedra Petri erhob.
Im Totenregister von Fulda (MGH SS XIII 211 a), dem Einsiedler Nekrolog (MGH Necr. 1 622) und bei Marianus Scottus: Chronicon (MGH SS V 556) wird der Tod Benedikts VIII. am 7. April 1024 festgehalten. Der Weißenburger Nekrolog (Böhmer: Fontes IV 311) verzeichnet den 8. April, das zeitgenössische Obituar des römischen Cyriakusklosters (FSI 44, 26) den 9. April. Der Liber Pontificalis gibt in seinen verschiedenen Redaktionen 11 Jahre, 11 Monate und 21 Tage oder 11 Jahre, 10 Monate und 21 Tage an. Ebenso lesen der Catalogus Viterbensis (MGH 55 XXII 349) und das Chronicon castri Cameracensii (MGH SS VII 527) 11 Jahre, 10 Monate und 21 Tage. Hält man am 21. Mai 1022 als durch Urkunden gesicherten Termin für die Stuhlbesteigung fest und nimmt man als anderen Fixpunkt den 7. April 1024, so ergibt die Rechnung eine Sedenzdauer von 11 Jahren, 10 Monaten und 17 Tagen.
Akzeptieren wir die Lesart 11 Jahre, 10 Monate und 21 Tage, so kommen wir auf den 17. Mai 1012 als Wahltag. Der 8. April 1024 als Sterbetag abzüglich derselben Sedenzzeit ergäbe den 18. Mai 1012, der zeitgenössische Termin des Cyriakusklosters mit dem 9. April den 19. Mai 1012. Die Lesart 11 Jahre, 10 Monate und 21 Tage kommt der Stuhlsetzung am 21. Mai 1012 (vgl. Zimmermann: Papstregesten no. 1075) und dem Sterbedatum des Cyriakusklosters am nächsten. Die anderen Lesarten (vgl. Zimmermann: Papstregesten no. 1276) scheiden notgedrungen als zu kurz oder zu lang aus. Zum Papstgrab vgl. Montini: Tombe 174.
 
 

Literatur:
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Adam von Bremen: Hamburgische Kirchengeschichte. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 284 - Cawthorne Nigel: Das Sexleben der Päpste. Die Skandalchronik des Vatikans. Benedikt Taschen Verlag 1999 Seite 132,134,135 - Hermann von Reichenau: Chronicon. in: Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters Band XI Seite 530,658-662 - Herrmann, Klaus-Jürgen: Das Tuskulanerpapsttum (1012-1046), Anton Hiersemann Stuttgart 1973 Seite 1,5,6,7-18,23-38,46-65,68,70,71,73,74,76-78,80,82,83-86,90-92,97, 102,108-113,116,117,120,122-124,126-135,143-147,149,153,166-172,176,177,179 -