FTD.de » Finanzen » Börsenglossar

Merken   Schriftgröße: AAA

Börsenglossar

 
Wenn eine AG durch ein anderes Unternehmen zu mindestens 95 Prozent übernommen wird, muss den verbleibenden freien Aktionären eine angemessene Abfindung angeboten werden. Sie erhalten dann entweder einen Geldbetrag oder Aktien vom übernehmenden Unternehmen. Üblich ist aber eine Barabfindung. Meist wird ein Aufschlag auf den letzten Börsenkurs bezahlt. Das Abfindungsangebot muss öffentlich gemacht werden. Siehe auch Abschlag 
oder Disagio . So wird der Abschlag auf den Nennwert  einer Schuldverschreibung  oder auf einen Darlehensbetrag genannt. Bei einer Anleihe  wird ein Disagio gewährt, um den sonst üblichen Marktkonditionen nahe zu kommen. Bei fixen Nominalzinsen  wird durch ein Disagio die Effektivverzinsung  erhöht. Das gilt auch im Darlehensbereich, dort wird das Disagio auch als Damnum bezeichnet. Hier wird das Disagio aber eingesetzt, um eine niedrige Nominalverzinsung angeben zu können. Durch den Abschlag erhöht sich dann die Effektivverzinsung wieder.
Ab 1. Januar 2009 tritt in Deutschland die Abgeltungsteuer für Kapitalvermögen (§ 20 EStG) in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ab 2009 auch private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren  . Diese waren bisher nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr, der sogenannten Spekulationsfrist , steuerfrei.
Der Abgeltungsteuer unterliegen Zinsen, Dividenden , Erträge aus Investmentfonds  und aus Zertifikaten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe aber höchstens 28 Prozent.
Damit werden Anleger in Aktien  oder Investmentfonds schlechter gestellt, da sie bisher die Kursgewinne nach der einjährigen Spekulationsfrist nicht versteuern mussten. Vermögende Anleger, die in festverzinsliche Wertpapiere  investieren, und deren persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, zahlen dagegen weniger Steuern. Bisher wurden Einkünfte aus festverzinslichen Wertpapieren mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
Ab 1. Januar 2009 tritt in Deutschland die Abgeltungsteuer für Kapitalvermögen (§ 20 EStG) in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ab 2009 auch private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Diese waren bisher nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr, der sogenannten Spekulationsfrist, steuerfrei.
Der Abgeltungsteuer unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe aber höchstens 28 Prozent.
Damit werden Anleger in Aktien oder Investmentfonds schlechter gestellt, da sie bisher die Kursgewinne nach der einjährigen Spekulationsfrist nicht versteuern mussten. Vermögende Anleger, die in festverzinsliche Wertpapiere investieren, und deren persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt, zahlen dagegen weniger Steuern. Bisher wurden Einkünfte aus festverzinslichen Wertpapieren mit dem persönlichen Steuersatz belastet.
Der Kurs einer Aktie wird am Auszahlungstag der Dividende genau um die Höhe der Dividende  reduziert. Diesen "Kursverlust" nennt man Dividendenabschlag. Die Dividende wird den Aktionären ausbezahlt. Daher handelt es sich nicht um einen Kursrückgang im eigentlichen Sinne, weil den Aktionären dadurch kein Nachteil entsteht.
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Beispiel Daimler: Vortagesschlusskurs 50 Euro, Dividendenzahlung 2 Euro. Der Eröffnungskurs der Daimler-Aktie wird ohne die aktuellen Tagesveränderungen bei 48 Euro liegen. Das Depot eines Aktionärs, der 10 Daimler-Aktien hält ist am Vortag 500 Euro wert. Am Tag der Dividendenzahlung 480 Euro. Zusätzlich erhält er die Dividende in Höhe von 20 Euro.
Damit erhalten die Aktionäre einen Abschlag auf die jährliche Dividende.  Sie wird entweder halbjährlich oder quartalsweise bezahlt. In den USA sind Abschlagdividenden üblich, in Europa und Deutschland nicht. Nach dem Aktiengesetz darf eine Abschlagdividende nur gezahlt werden, wenn die Gesellschaft im Vorjahr einen Gewinn ausweisen konnte. Auch die Höhe der Abschlagzahlung ist im Aktiengesetz geregelt. Sie darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Damit soll das Unternehmen vor einem Substanzverlust geschützt werden.
Bei dieser Anlageform entfällt die übliche, jährliche Zinszahlung. Die Anleihen  werden daher unter dem Nennbetrag ausgegeben. Je länger die Laufzeit, desto höher wird die Differenz zum Rückzahlungbetrag sein. Die Wertpapiere werden immer zum Nennbetrag zurückgezahlt. Sobald sie an der Börse gehandelt werden, wird sich der Kurs nach dem jeweiligen Zinsniveau richten. Typische Abzinsungspapiere sind die Nullkupon-Anleihen. Sie können aus steuerlicher Sicht für Anleger interessant sein. Steuerpflichtige Zinseinnahmen können so beispielsweise in die Zeit des Rentenbezugs verlegt werden. Ein anderes typisches Beispiel für ein Abzinsungspapier ist der Bundesschatzbrief  Typ B.
Ad-hoc-Meldungen sind Pflichtveröffentlichungen von börsennotierten Aktiengesellschaften. Sie müssen alle Informationen melden, die den Kurs ihres Wertpapiers maßgeblich beeinflussen können. Dazu gehören eine Gewinnwarnung, ein Unternehmenskauf, eine Veränderung im Vorstand, also all das, was Einfluss auf das Vermögen der Gesellschaft haben könnte. Siehe auch Ad-hoc-Publizitätspflicht .
Die Ad-hoc-Publizitätspflicht ist die Verpflichtung börsennotierter Unternehmen, Informationen, die den Kurs der eigenen Wertpapiere  maßgeblich beeinflussen könnten, unverzüglich zu veröffentlichen. Geregelt wird diese Verpflichtung durch Paragraf 15 Wertpapierhandelsgesetz. Die Information ist in deutscher Sprache, und zwar zunächst über ein elektronisches Informationsverarbeitungssystem zu veröffentlichen. Außerdem muss die Ad-hoc-Mitteilung für die Dauer von mindestens einem Monat im Internet unter der Adresse des Emittenten zugänglich sein.
Die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität soll dem Missbrauch von Insiderkenntnissen entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
oder auch Aufgeld. Bezeichnet einen Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers. Dieser Aufschlag wird in Prozent oder in absoluten Beträgen ausgedrückt. Das Agio und der Nennwert ergeben dann den Ausgabepreis. Bei Fonds ist das Agio mit dem AUsgabeaufschlag gleichzusetzen. Das Gegenteil von Aufgeld oder Agio ist das Disagio oder Abgeld.
Eigentlich ein Begriff aus der klassischen ökonomischen Lehre und des Marxismus für Erweiterungsinvestitionen. Im Zusammenhang mit der Börse  vor allem von Analysten der Investmenthäuser gebraucht. Setzen sie eine Aktie  auf "Akkumulieren", raten sie den Investoren, den Depotbestand aufzubauen.
Der Kauf eines Unternehmens oder auch von Unternehmensteilen wird als Akquisition bezeichnet. In den USA ist eine Akquisition auch die Umschreibung für eine freundliche Unternehmensübernahme. Das Gegenteil davon ist dann Takeover,  also eine feindliche Übernahme. 
Eine Aktie ist ein Wertpapier . Mit der Aktie übernimmt der Inhaber einen Teil des Grundkapitals  einer Aktiengesellschaft. Gleichzeitig erwirbt er die damit verbundenen Rechte. Dazu gehört das Recht, Hauptversammlungen  zu besuchen und dort abzustimmen. Das deutsche Aktiengesetz kennt unterschiedliche Formen von Aktien. Die Inhaberaktie , die Namensaktie  und die Vorzugsaktie . Vorzugsaktionäre erhalten oft eine höhere Dividende , dafür dürfen sie jedoch nicht die Geschäftspolitik der Gesellschaft mitbestimmen, sie haben auch kein Recht, den Vorstand oder Aufsichtsrat  zu beurteilen.
Mit der Aktienanalyse sollen die Chancen und Risiken einer Aktienanlage untersucht werden. Sie kann auf zwei unterschiedlichen Wegen erfolgen. a) Fundamental: Hierbei wird eine Gesellschaft aufgrund veröffentlichter Kennzahlen  bewertet. So können die Analysten die Profitabilität oder die Finanzkraft einer AG bewerten. Aus den Zahlen lassen sich das Kurs-Gewinn-Verhältnis  und das Kurs-Cash-Flow-Verhältnis  ablesen, sodass ein direkter Vergleich mit anderen Werten möglich ist. b) Technisch : die technische Analyse kümmert sich nicht um Unternehmenszahlen. Die so genannten Charttechniker beobachten den historischen Kursverlauf einer Aktie , suchen bei der grafischen Darstellung nach Indikatoren und charttypischen Formationen und machen so Voraussagen zur künftigen Kursentwicklung. Die charttechnische Analyse hat in den letzten Jahren viele Anhänger gefunden.
oder auch Convertible Bond . Aktienanleihen sind Produkte mit jährlicher Verzinsung, enthalten aber auch eine Aktienmarktkomponente
Aktienanleihen sind an die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt und besitzen zudem einen Coupon , der Zinszahlungen garantiert. Am Ende der Laufzeit kann der Emittent den Nominalbetrag plus Zinsen oder eine zuvor festgelegte Zahl von Aktien plus Zinsen auszahlen. Durch die Abhängigkeit von der Entwicklung der Aktie  haben Aktienanleihen in der Regel deutlich höhere Coupons, als z.B. Staatsanleihen. Das bedeutet aber auch, dass bei stark fallenden Aktienkursen des Basiswert es ein Verlust möglich ist.
Hat eine Gesellschaft Namensaktien  ausgegeben, müssen die Aktionäre mit vollem Namen, Anschrift und Beruf dort eingetragen sein. Jeder, der eine Aktie  des Unternehmens besitzt, hat dann das Recht, das Aktienbuch einzusehen. Nur wer tatsächlich im Aktienbuch eingetragen ist, gilt auch als Aktionär . Anhand eines Aktienbuches kann sich die Gesellschaft ein Bild von ihrer Aktionärsstruktur machen. Außerdem kann sie ihre Aktionäre gezielter anschreiben.
Ein Investmentfonds , der das Geld der Anleger in Aktien investiert. In Deutschland sind mehrere tausend Fonds zum Vertrieb zugelassen. Aktienfonds können sich auf Branchen, Länder oder andere Schwerpunkte konzentrieren. Das Risiko des einzelnen Anlegers wird durch die Vielzahl der unterschiedlichen Aktien in einem Fonds reduziert.
  • FTD.de, 21.02.2011
    © 2011 Financial Times Deutschland,
Bookmarken   Senden   Leserbrief schreiben   Fehler melden  
markets
  DAX 7078,9  [-0.33 -0,00%
  •  
  • blättern

  • Die anhaltende Schuldenkrise lässt Anleger weltweit nach dem Edelmetall greifen. Gold gilt als sicherer Hafen in Krisenzeiten - und jagt von Rekord zu Rekord. Testen Sie Ihr Goldwissen!

    Wie hoch notierte das gelbe Edelmetall in der Spitze pro Feinunze?

    Edelmetall-Quiz: Was verstehen Sie von Gold?

    Alle Tests

Portfolio
  Bilderserie Kuriose Zollfunde Schwarzgeld im Schokohasen

Bilderserie

 




Endlich Ruhe an den Märkten. Ist der Euro jetzt gerettet?

 

Endlich Ruhe an den Märkten. Ist der Euro jetzt gerettet?

Zum Ergebnis Alle Umfragen

FTD-Konferenzen

Treffen Sie Entscheider aus
Wirtschaft und Politik auf unseren FTD-Konferenzen mehr

FTD-Konferenzen
Börsenglossar

Begriffe rund um das Thema Börse und Geldanlage. mehr

Boersenglossar
 FTD-Wirtschaftswunder

Alles über Konjunktur und Economics mehr

FTD-Chefökonom Thomas Fricke
Sonderbeilagen

Trends und Themen gebündelt mehr

Consulting
Consulting
  •  
  • blättern
FTD-Mobil

Aktuelle Nachrichten und Börsenkurse rund um die Uhr. mehr FTD-Mobil

markets - Das Finanzinformationsportal

Kurssuche in markets

AKTIEN + MÄRKTE

mehr Aktien + Märkte

DERIVATE

mehr Derivate

INVESTMENTFONDS

mehr Investmentfonds

IMMOBILIEN

mehr Immobilien

ALTERNATIVE ANLAGEN

mehr Alternative Anlagen

FINANZCHECK

mehr Finanzcheck

 
© 1999 - 2012 Financial Times Deutschland
Aktuelle Nachrichten über Wirtschaft, Politik, Finanzen und Börsen

Börsen- und Finanzmarktdaten:
Bereitstellung der Kurs- und Marktinformationen erfolgt durch die Interactive Data Managed Solutions AG. Es wird keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben übernommen!

Über FTD.de | Impressum | Datenschutz | Disclaimer | Mediadaten | E-Mail an FTD | Sitemap | Hilfe | Archiv
Mit ICRA gekennzeichnet

VW | Siemens | Apple | Gold | MBA | Business English | IQ-Test | Gehaltsrechner | Festgeld-Vergleich | Erbschaftssteuer
G+J Glossar
Partner-Angebote