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Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport
Rüstungsprogramm 2012

Rüstungsprogramm 2012

 

22 Kampfflugzeuge des Typs Saab Gripen E

Mit dem Rüstungsprogramm 2012 beantragt der Bundesrat dem Parlament, die veralteten F-5 Tiger der Luftwaffe mit 22 Kampfflugzeuge des Typs Gripen E (Einsitzer) für 3,126 Milliarden Franken zu ersetzen. Zusammen mit den 33 F/A-18 sollen die Gripen die Lufthoheit wahren und den Luftraum über der Schweiz kontrollieren. Die Gripen werden über einen Spezialfonds (Gripen-Fonds) beschafft. Dieser Fonds setzt ein entsprechendes Bundesgesetz (Gripen-Fondgesetz) voraus, das dem fakultativen Referendum untersteht.

Der Gripen erfüllt die militärischen Anforderungen und ist deutlich günstiger als seine Mitbewerber. Er weist das klar beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aus und verursacht die geringsten Betriebskosten. Der Entscheid des Bundesrates zur Typenwahl orientiert sich daran, dass ein geeignetes Kampfflugzeug zu beschaffen ist, ohne maximale Leistungen anzustreben, damit auch die anderen Teile der Armee finanziell ausreichend alimentiert werden können.

 

Gripen-Fondsgesetz und Gripen-Fonds

Das Gripen-Fondsgesetz soll die Finanzierung der Beschaffung des Gripen sicherstellen. Dazu sollen in den Gripen-Fonds, einen Spezialfonds nach Artikel 52 des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG), Einlagen aus dem Ausgabenplafond der Armee getätigt werden. Diese Einlagen werden über zehn Jahre verteilt und sorgen für eine ausgeglichene Budget-Belastung bei der Armee und dem Bundeshaushalt. Damit verbessert sich die Planungssicherheit für andere Rüstungsvorhaben, und Kreditreste können weitgehend vermieden werden. Der Gripen-Fonds wird ausschliesslich über die Mittel des Ausgabenplafonds der Armee geäufnet. Somit entstehen dem Bund keine zusätzlichen Aufwände.

Vorgesehen sind grössere Zahlungen bei Vertragsabschluss - Anzahlungen in den Jahren 2014 bis 2016 - und bei Lieferung. Letztere ist für die Jahre 2018 bis 2021 geplant.

Das Gripen-Fondsgesetz ist Voraussetzung für die Beschaffung des Gripen mit dem Rüstungsprogramm 2012. Es untersteht dem fakultativen Referendum.

 

Beschäftigungswirksamkeit in der Schweiz

Die ausländischen Lieferanten verpflichten sich, den Vertragswert zu 100 Prozent bei der Schweizer Industrie zu kompensieren. Nicht verpflichtet werden die Schweizer Lieferanten, Regierungsstellen und Lieferanten von kleineren Beschaffungen. Das gesamte Kompensationsvolumen für die Beschaffung des Gripen wird aus heutiger Sicht auf rund 2,5 Milliarden Franken geschätzt, was einer Beschäftigungswirksamkeit von rund 10'000 Mannjahren entspricht . Dies führt zu Knowhow-Aufbau und Wertschöpfung in technologisch hochstehenden Industriezweigen.

Die Kompensationsgeschäfte der schwedischen mit der schweizerischen Industrie begünstigen langfristige, nachhaltige Geschäftsbeziehungen für die Schweizer Industrie, die auch nach Erfüllen der Offset-Verpflichtungen wirksam bleiben. Und sie helfen neue Märkte zu erschliessen.

Der Kauf des Gripen wirkt sich insbesondere auf die Standorte der Militärflugplätze und die Ausbildungsplätze der Armee aus. Sie profitieren vom Ersatz der F-5 Tiger. In diesen Regionen bleiben Arbeitsplätze in den Bereichen Industrie, Technologie und Dienstleistungen sowie der Armee erhalten oder werden teilweise neu geschaffen.

 

Für Fragen zu dieser Seite: Kommunikation VBS

Medienkonferenz

Medienkonferenz des Bundesrates vom 25.04.2012 mit Bundesrat Ueli Maurer Externe Seite.

Botschaft zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen – Rüstungsprogramm 2012

Medienkonferenz des Bundesrates vom 14.11.2012 mit Bundesrat Ueli Maurer

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