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Betriebsgüter werden ab 2008 langsamer abgeschrieben

Wenn das Weihnachtsgeschäft in diesem Jahr brummt und Käufer mit dicken Einkaufstüten nach Hause streben, sind darin nicht immer Geschenke für die Lieben daheim. Der Gesetzgeber hat im Zuge der Unternehmens-Steuerreform die Abschreibungsregeln für Unternehmen geändert. Betroffen davon sind auch Selbstständige wie Handwerker, kleine Gewerbetreibende und Freiberufler. Für sie alle ist es sinnvoll, beim Einkauf für den Betrieb noch 2007 zuzugreifen. Denn von 2008 an müssen die Anschaffungen über zum Teil deutlich längere Zeiträume abgeschrieben werden.

Hintergrund ist, dass das Wahlrecht zwischen degressiver und linearer Abschreibung entfällt. Die degressive Abschreibung wird abgeschafft - und das, obwohl sie nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler in Berlin dem normalen "Werteverzehr" eher entspricht: "Ein Dienstwagen verliert in den ersten Jahren nun einmal mehr Wert als später", sagt Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel.

Die Bundessteuerberaterkammer in Berlin erklärt, wie die neue Abschreibung funktioniert: Wer etwa einen Konferenztisch noch in diesem Jahr anschafft, kann in den Folgejahren 23 Prozent des Wertes pro Jahr abschreiben. Von 2008 an können von den Ausgaben nur noch 8 Prozent pro Jahr abgesetzt werden, und zwar verteilt auf 13 Jahre, denn das ist die festgelegte Nutzungsdauer für Büromöbel.

Neue Regeln gelten auch für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter. Sie können nur noch bis zu einem Wert von 150 Euro sofort und voll abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen bis zu einem Wert von 1000 Euro werden zusammengerechnet - die Gesamtsumme wird dann nach neuer Regelung über fünf Jahre abgeschrieben. So kann ein Laptop für 900 Euro, gekauft in diesem Jahr, noch binnen drei Jahren abgeschrieben werden - denn der Gesetzgeber sieht derzeit einen Zeitraum von drei Jahren für das Abschreiben eines neuen Geräts vor. Ab 2008 sind es als Teil des Sammelpostens dann fünf Jahre.

Während das Bundesfinanzministerium sich von den geänderten Regeln zunächst 4,2 Milliarden Euro Steuer-Mehreinnahmen erhofft, holen sich die Unternehmen das Geld in den Folgejahren zurück. Deswegen sind die Abschreibungsregeln nach Ansicht von Dieter Ondracek, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, "keine echte Gegenfinanzierung der Steuerentlastungen für Unternehmen". Es ergebe sich lediglich ein Vorzieh-Effekt.

Dennoch hat die Änderung der Abschreibungspraxis nach Ansicht des Steuerzahlerbundes auch echte Nachteile für Unternehmen. "Unter Umständen werden noch Güter abgeschrieben, die längst nicht mehr im Unternehmen sind." Durch die zeitliche Verteilung der Abschreibungen entstehe daher ein Liquiditätsnachteil und ein ungünstiger Zinseffekt.

INFO-KASTEN: Lineare und degressive Abschreibung Lineare Abschreibung: Die Anschaffungskosten werden gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt. Jedes Jahr wird der gleiche Betrag abgeschrieben, wobei die Nutzungsdauer je nach Wirtschaftsgut verschieden ist. Die Nutzungsdauer geht aus den Tabellen zur "Absetzung für Abnutzung" (Afa-Tabellen) hervor. Sie können unter www.bundesfinanzministerium.de eingesehen werden. Degressive Abschreibung: Bei der degressiven Abschreibung fallen die jeweils absetzbaren Jahresbeiträge - im ersten Jahr wird also ein höherer prozentualer Anteil der Anschaffungskosten bei der Steuer abgezogen, in den Folgejahren ein geringerer. Bis zum Jahresende 2007 darf der bis zu dreifache Satz der linearen Abschreibung gewinnmindernd angesetzt werden - höchstens aber 30 Prozent der Anschaffungskosten. dpa/tmn

24. November 2007

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