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Merken   Drucken   01.03.2012, 10:30 Schriftgröße: AAA

Regelung des Ehrensolds: Zu gutmütiger Umgang mit Wulff

Leitartikel Der Fall Wulff überfordert das Gesetz zur Regelung des Ehrensolds für Bundespräsidenten. Die schnelle Entscheidung durch Wulffs Ex-Mitarbeiter zieht das Ruhegehalt ins Lächerliche.
Dass es ausgerechnet "Ehrensold" heißt, macht vermutlich alles nur schlimmer. Wann immer es derzeit um das Ruhegehalt des Bundespräsidenten geht, wird es peinlich. Nun kann man unterschiedlicher Auffassung sein, ob Christian Wulff angesichts seiner Verfehlungen und seines Umgangs damit solch eine Pension verdient hat - ethisch, politisch und rechtlich. Dass aber nun noch seine Ex-Untergebenen so eilig über die Zulässigkeit der Zahlung befinden, zieht den Begriff "Ehrensold" endgültig ins Lächerliche.
Der Ehrensold für Christian Wullf ...

 

Der Ehrensold für Christian Wullf ...

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Dass die Soldgewährung so fragwürdig vonstatten geht, ist zwar entschuldbar, aber auch dringend korrekturbedürftig. Die Wahl zum Staatsoberhaupt sollte, so war die Vorstellung bei der Gesetzentstehung 1953, die Krönung und das Ende eines langen politischen Lebens darstellen. Der Amtszeit sollte nicht mehr folgen als ein finanziell abgesicherter Ruhestand. Fälle von Amtsflucht und Untragbarkeit wie bei Horst Köhler und Christian Wulff waren weder denkbar noch vorgesehen.
Auch nicht, dass ein Ex-Präsident noch jung genug sein könnte, nach seiner Amtszeit einen anderen Job zu ergreifen. Und dass er dabei auch Geld zusätzlich zum präsidentiellen Ehrensold verdienen könnte - in Form von Gehalt, Auftrittsgage oder auch durch den Verkauf von Büchern. Daher schien es unnötig, Rücktrittsgründe und Zahlung des Ehrensolds und Anrechnung von Zuverdiensten konkret zu regeln - auch angesichts der wenigen Betroffenen. Nun jedoch ist es leider nötig, damit der "Ehrensold" seinem Namen gerecht werden kann.
Dafür spezielle Regelungen im bestehenden Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten niederzuschreiben wäre nicht erforderlich. Der Gesetzgeber könnte einfach die Regelungen für Kanzler, Minister oder Verfassungsrichter kopieren. Denn es ist nicht länger einzusehen, dass für den ersten Beamten des Staates andere Regeln gelten sollen als für die zweiten oder dritten.
  • Aus der FTD vom 01.03.2012
    © 2012 Financial Times Deutschland,
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Kommentare
  • 03.03.2012 11:34:12 Uhr   Bobbo58: War klar

    Wenn er "Ehre" und vor allem Charakter hätte würde er von sich aus aud alles verzichten! Aber durch seine vergangenen Taten war wohl klar das er beides nicht hat!

  • 02.03.2012 21:05:06 Uhr   europäisches Bruttosozialprodukt: Fahrer, Bürokraft, Büro
  • 02.03.2012 18:12:44 Uhr   Friedhelm Seeliger: Ehrensold
  • 01.03.2012 20:28:05 Uhr   europäisches Bruttosozialprodukt: gutmütiger Umgang
  • 01.03.2012 20:20:09 Uhr   Carsten: Entspricht der politischen Kultur
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