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  12.08.2010, 10:41    

Historische Wertpapiere: Deutschland kommt wegen Hitler-Schulden vor Gericht

In den 30er-Jahren verweigerte Hitler die Zahlung von Schulden. Fast 80 Jahre später entscheidet ein US-Gericht: Diese Uralt-Verbindlichkeiten dürfen eingeklagt werden. Dabei geht es auch um die Frage: Haben die Papiere nur Sammler- oder auch realen Wert?
Deutschland muss sich einem Gerichtsverfahren stellen, bei dem es um die ausgebliebene Zahlung von Staatsanleihen aus den 1920er-Jahren geht. Das hat ein Berufsgericht in den USA entschieden. Die Richter urteilten, das heutige Deutschland sei nicht geschützt vor eventuellen Forderungen. Zudem hätten amerikanische Gerichte die Kompetenz, darüber zu entscheiden, ob sich Ansprüche durchsetzen lassen.
Gerichtsunterlagen zufolge hatte Deutschland die Anleihen nach dem ersten Weltkrieg verkauft, um den Wiederaufbau des Landes zu finanzieren. Mitte der 1930er Jahre - nachdem Adolf Hitler Reichskanzler wurde - soll Deutschland dann allerdings alle Zahlungen gestoppt haben.
Der Marktwert von Bonds, deren Zahlung Adolf Hitler verweigerte, ...   Der Marktwert von Bonds, deren Zahlung Adolf Hitler verweigerte, dürfte schwer zu ermitteln sein
Angestrengt wurde das Verfahren von einem Unternehmen namens World Holdings aus Florida. World Holdings argumentiert, es besitze eine "bedeutende Zahl" von Papieren aus einem Anleihenpaket im Volumen von 208 Mio. Dollar. Diese seien nach dem ersten Weltkrieg bei amerikanischen Käufern platziert worden. Deutschland habe sich bislang jedoch geweigert, den geschuldeten Betrag zurückzuzahlen.
"Sie haben schon in den 1930er-Jahren beschlossen, dass sie diese Schulden nicht zahlen werden", sagte Michel Elsner, ein Anwalt der Investoren, der Nachrichtenagentur Bloomberg. Die Forderungen von World Holdings an die Bundesrepublik bezifferte er nicht. Gerald Houlihan, ein Anwalt für die deutsche Regierung, wollte sich zu der Entscheidung des US-Berufungsgerichts zunächst nicht äußern.
Um eine Rückzahlung solcher Anleihen sicherzustellen, muss ein Bondinhaber unter einem Abkommen von 1953 belegen, dass die Papiere ab Anfang 1945 außerhalb Deutschlands gehalten wurden. Laut World Holding ist das nicht nötig, wenn ein Bondinhaber das Londoner Schuldenabkommen akzeptiert hat, das ebenfalls 1953 geschlossen wurde. Das Abkommen regelte den Umgang der Schulden, die Deutschland vor dem Zweiten Weltkrieg aufgenommen hatte.
Der Bund argumentiert, World Holdings habe die Prüfer des Landes nicht um eine Bewertung der Anleihen gebeten. Laut der deutschen Seite schließt das Abkommen von 1953 zudem eine Klage vor einem US-Gericht aus.
Die drei für den Fall zuständigen Richter am Berufungsgericht in Atlanta verwiesen darauf, sie könnten letztlich zu dem Schluss kommen, dass die von World Holdings gehaltenen Bonds wertlos sind, weil das Unternehmen die Bewertungsklausel nicht erfüllt hat. "Das ist keine Entscheidung zu der Frage, ob die Forderungen von World Holdings tatsächlich durchsetzbar sind", heißt es in der Begründung. Sie hätten lediglich beschlossen, dass das Distriktgericht, das den Fall zuvor behandelt hatte, das Recht habe, über diese Frage zu entscheiden. Dabei geht es um ein Distriktgericht in Miami.
Laut Amir Zada, Direktor bei Exotix USA, haben derartige Anleihen entweder einen historischen Wert für Sammler oder den tatsächlichen Geldwert. Exotix ist auf den Handel mit exotischen und illiquiden Schuldpapieren aus Schwellenländern spezialisiert. Zada sagte Bloomberg, der monetäre Wert richte sich nach den früheren Zinsen und dem Anstieg des Goldpreises.
"Derzeit gibt es keinen typischen außerbörslichen Markt für diese Aktiva, und deshalb kann man nur raten, was der Marktwert eines solchen Papiers ist", sagte er. "Es wird sehr interessant sein zu sehen, wie dieser Fall ausgeht."
  • 12.08.2010
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