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Zur Ausstellung "Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941-1944"

Können 8 Gutachter ihr Glaubwürdigkeit verleihen?
(Teil 2)

Eine Studie über wissenschaftliches Fehlverhalten / A study of scientific misconduct - Ergänzungen und Anfragen an den Herausgeber erbeten Meinrad Frhr. von Ow, Trautenwolfstr. 8, D 80802 München. Fax 089-397198 - © Mai 2000

Meinhard Frhr. von Ow
Meinrad Frhr. von Ow
Nadel, grün

Wehrmachtsausstellung: Können 8 Gutachter ihr Glaubwürdigkeit verleihen? (Teil 2/2)

(zum Teil 1 hier klicken)

Professor Dr. Manfred Messerschmidt, Leitender Historiker - Militärgeschichtliches Forschungsamt

Das 1958 gegründete Militärgeschichtliche Forschungsamt (MGFA) in Freiburg, seit 1 994 in Potsdam, ist das größte historische Institut in Deutschland. Es hat bisher etwa 400 überwiegend bemerkenswerte Publikationen veröffentlicht. Im Bereich II, der den Zweiten Weltkrieg behandelt, arbeitete seit 1962 Dr. Manfred Messerschmidt als Historiker. Er nahm dort von 1970 bis 1988 die Funktion eines Leitenden Historikers mit dem Titel Professor wahr, sein Dienstvorgesetzter war der Verteidigungsminister selbst.

Messerschmidt ist 1926 geboren und wurde als Siebzehnjähriger 1943 zur Pioniertruppe eingezogen. Nach dem Krieg studierte er Rechtswissenschaften und nach dem 2. Staatsexamen Geschichte in Münster und Freiburg. Er promovierte 1954 mit einer Arbeit aber "Die Wandlungen des Deutschlandbildes in der englischen Geschichte", bevor er in das MGFA eintrat. Als Leitender Historiker schuf er sich dort durch die Heranziehung mit ihm konformer Mitarbeiter einen Forscherkreis, der sich als "Freiburger Schule" bezeichnete. Die Bezeichnung "Freiburger Schule" ist nicht neu und nicht zu verwechseln mit der renommierten "Freiburger Schule", der Bezeichnung für eine kleine oppositionelle Gruppe um den bekannten Wirtschaftswissenschaftler Walter Eucken, den "geistigen Vater der Sozialen Marktwirtschaft" aus den 30er Jahren. Zu den Mitarbeitern zählten vor allem Dr. Wolfram Wette, Dr. Gerd Ueberschär, Dr. Wilhelm Deist, Prof. Dr. Hans-Erich Volkmann, Dr. Gerhard Schreiber und Dr. Jürgen Förster. Sie haben im Laute der Jahre ein ungewöhnlich reiches Quellenmaterial aufbereitet und zum Teil durch Publikationen bekannt gemacht.

Den Schlüssel für die wissenschaftlichen Aussagen Prof. Messerschmidts liefert das Vorwort des langjährig mit ihm verbundenen Politologen Dr. Wolfram Wette zu dessen Buch "Was damals Recht war" (Essen 1996). Wette schreibt: "In der wissenschaftlichen Arbeit fühlte sich Manfred Messerschmidt schon immer den Interessen der ,kleinen Leute' verbunden und verpflichtet. So war es nur konsequent, wenn er sich .. einer Sache annahm, die an einer wichtigen Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik angesiedelt ist, nämlich der - längst überfälligen - Rehabilitierung der Deserteure der Wehrmacht. Die Kontroverse ist symptomatisch, wie Messerschmidt erkannt hat, denn: ,Die unterschiedlichen Standpunkte in der Deserteur-Diskussion hängen mit der Einstellung zur Geschichte des Dritten Reiches zusammen"'. Ob die Charakterisierung durch Dr. Wette einem Historiker, der keiner Weltanschauung, keiner Partei und keiner Klasse, sondern nur der Wahrheit verpflichtet sein soll, Überzeugungskraft verleiht, sei dahingestellt.

Über Messerschmidts Anfänge schrieb Ulrich Raulff in der FAZ vom 1. Oktober 1996 unter dem Titel "Vater Zivilcourage"(!): "Sein 1969 erschienenes Buch ,Die Wehrmacht und der NS-Staat'... machte ihn bekannt und eröffnete eine bis heute nicht endende Reihe von Kontroversen ... Seine ... Angriffe auf die Legende von der ,sauberen' Wehrmacht machten den Historiker zur bete noire soldatischer Traditionsverbände und begründeten zugleich seinen Ruhm in der militärgeschichtlichen Welt." Nicht nur Messerschmidts Kritiker, selbst der moderate General a. D. Graf von Kielmannsegg distanzierte sich im Vorwort zu diesem Buch teilweise von den Auffassungen Messerschmidts aufgrund einer recht einseitigen Auswahl von Dokumenten. 1981 spricht Messerschmidt in einer Stellungnahme zur Traditionsdebatte der Bundeswehr von der "Wehrmacht, die tatsächlich neben der SS der stählerne Garant des (NS-, d.V.) Systems war" und schreibt: "Seit Beginn der Planung des Russlandkrieges und während seines Ablaufs ist ein noch engeres Zusammenwirken von Wehrmacht, Hitler und SS feststellbar"4. Mit dieser Gleichsetzung impliziert er, daß auch die Wehrmacht eine verbrecherische Organisation war wie die SS, die seit dem Nürnberger Prozess dieses Kainsmal trägt.

Ein Gütesiegel für die Ausstellung aus dem MGFA

Messerschmidt trat nach seiner Pensionierung 1995 wieder in die Öffentlichkeit. Er gab in Wort und Schrift der Ausstellung "Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1945" einen wissenschaftlichen Anstrich und durch die Kooperation ehemaliger Mitarbeiter mit dem Institut das vermeintliche Gütesiegel des MGFA. Hannes Heer berief sich bei einem Angriff auf die Qualität seiner Ausstellung darauf daß er zu ihrer Vorbereitung ständig mit Messerschmidt, Wette und Förster Kontakt gehalten habe.

Zum Begleitbuch zur Ausstellung von Hannes Heer und Klaus Naumann lieferte Messerschmidt zwei Beiträge5. Sein engster Mitarbeiter Dr. Wolfram Wette glorifizierte in der ZEIT vom 5. Mai 1995 das Begleitbuch mit folgenden Worten: "In der Summe lässt sich feststellen, dass die Geschichte der deutschen Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg niemals zuvor kenntnis- und facettenreicher beschrieben worden ist als in diesem Sammelwerk. Das Hamburger Institut für Sozialforschung hat damit einmal mehr unter Beweis gestellt, was eine unabhängige wissenschaftliche Institution in einer vergleichsweise kurzen Anlaufzeit zu leisten vermag. Es ist in der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben, dass das militärisch geführte Militärgeschichtliche Forschungsamt auch 1995 weder willens noch in der Lage war, seinerseits eine Bilanz der Wehrmachtgeschichte in der WS-Zeit vorzulegen. Der von Hannes Heer und Klaus Naumann herausgegebene Band muss infolgedessen als das konkurrenzlos dastehende Werk gewürdigt werden, das den Forschungsstand repräsentiert, wie er sich fünfzig Jahre nach Kriegsende zu diesem bedeutenden historischen Thema darstellt." Jedem ernsthaften Historiker müssen bei dieser Aussage die Haare zu Berge stehen!

In sehr vielen deutschen und österreichischen Städten, in denen die Ausstellung gezeigt wurde, war Messerschmidt bei Eröffnungsveranstaltungen und Podiumsdiskussionen präsent oder hielt Vorträge in vollen Sälen. Mit seinem Bekanntheitsgrad als Militärhistoriker des MGFA begleitete er die Ausstellung viereinhalb Jahre lang bis zur letzten Station Osnabrück. Er kann mit Fug und Recht als Förderer und Protektor der Ausstellung gelten.

Die Lüge von der Lust am Töten, die Lüge vom straffreien Töten

Messerschmidt in Begleitvorträgen und Diskussionen immer wieder seine These wiederholt, die Wehrmachtssoldaten seien im Ostfeldzug von einer Strafverfolgung bei Verbrechen freigestellt worden. So zum Beispiel vor Hunderten von Studenten im Auditorium maximum der Universität München in seinem Vortrag "Ideologie und Befehlsgehorsam im Vernichtungskrieg" am 6. Februar 1997. In einem Vortrag "Die Wehrmacht im NS-Staat" erklärte er im Saarbrücker Schloß am 22. Februar 1999 laut Saarbrücker Zeitung, Hitler habe der Wehrmacht den Staat gegeben, den sie wollte: Ein totalitäres Regime, brutalisiert durch Rassenhass. "Die Inhumanität wurde von der Wehrmacht verherrlicht und der Osten als rechtsfreier Raum angesehen. Viele Soldaten hatten Lust am Töten, weil sie wussten, dass sie nicht bestraft würden". Auch wenn diese Behauptung noch so oft wiederholt wird, sie widerspricht der Wahrheit und ist ist schon deshalb absurd, weil eine erfolgversprechende Kriegführung mit einer durch brutale Instinkte entfesselten Armee nicht möglich ist. So sahen sich 1945 russische Offiziere gezwungen, mit der Waffe durchzugreifen, als durch die Massenvergewaltigung deutscher Frauen die Disziplin unterzugehen drohte.

Eindeutig gegen das Völkerrecht verstießen die vom Oberkommando der Wehrmacht im Frühjahr 1941 ergangenen Führererlasse, der sogenannte Kommissarbefehl und der Barbarossabefehl. Der Befehl zur "Erledigung" von Politkommissaren wurde im Heer immer wieder kritisiert, denn er blieb den Sowjets nicht verborgen und hat den russischen Widerstand erheblich versteift. Trotzdem ist die bereits im September 1941 vom Heer erbetene Aufhebung durch Hitler als Oberbefehlshaber erst am 6. Mai 1942 erfolgt.

Heinrich Uhlig schreibt 1965 in seinem Buch "Der verbrecherische Befehl": "Viele Kommandeure haben den Kommissarbefehl nicht nur stillschweigend sondern offen sabotiert und die Truppe ignorierte ihn in den meisten Fällen ... Mochte die deutsche Truppe auch überwiegend ihrer alten soldatisch-ritterlichen Tradition treu bleiben, der mit diesem Befehl ihrem Ruf zugefügte Makel lastete nun auf ihr". Hans-Adolf Jacobsen vermerkt dazu: "Mag es auch äußerst schwierig sein, einen der historischen Situation gerecht werdenden Überblick über die de-facto-Handhabung des Kommissarbefehls in der Truppe zu gewinnen, so deuten immerhin gewisse Zeugnisse darauf hin, daß bestimmte kämpfende Truppenteile den Befehl weisungsgemäß ausgeführt haben, einige ihn zu umgehen versuchten und andere ihn wiederum gar nicht befolgt haben". Er schreibt weiter, "dass die traditionswidrige Kriegführung keineswegs Beifall im Heer gefunden hat, ist mehrfach überliefert" und zitiert eine Aussage Hitlers gegenüber seinem Adjutanten, er (Hitler) wisse ja, daß man im Heer die gegebenen Befehle wie den Kommissarbefeh gar nicht oder nur zögernd befolgt habe. Schuld daran trage das OKH, das aus dem "Soldatenberuf möglichst einen Pastorenstand" machen wolle. Wenn er seine "SS nicht hätte, was wäre dann noch alles unterblieben."6 Wieviele Politkommissare tatsächlich erschossen wurden oder im KZ umkamen, hat sich bisher nicht feststellen lassen.

Der Barbarossabefehl stellte Angehörige der Wehrmacht im Osten bei Verbrechen gegen Zivilpersonen vom Strafverfolgungszwang frei, sofern nicht "die Aufrechterhaltung der Manneszucht oder die Sicherung der Truppe ein kriegsgerichtliches Verfahren erfordert". Außerdem entzog er Freischärler der Standgerichtsbarkeit und legte ihre Verurteilung auf die Schulter oft sehr junger Offiziere, die durch eine falsche Entscheidung aber Leben und Tod zu Kriegsverbrechern werden konnten. Für das Heer erließ Brauchitsch noch vor Beginn des Ostfeldzuges den wesentlich einschränkenden Zusatzbefehl, den "Disziplinarerlass", der festlegt "Unter allen Umständen bleibt es Aufgabe aller Vorgesetzten, willkürliche Ausschreitungen einzelner Heeresangehöriger zu verhindern und einer Verwilderung der Truppe vorzubeugen. Der einzelne Soldat darf nicht dahin kommen, dass er gegenüber Landeseinwohnern tut und lässt, was ihm gut dünkt, sondern er ist in jedem Fall gebunden an die Befehle seiner Offiziere". Noch deutlicher ist dies in Folgebefehlen gefasst, wie z.B. bei der Heeresgruppe B mit dem Satz: "Hinsichtlich der Behandlung von Straftaten von Angehörigen der Wehrmacht gegen Landeseinwohner ändert sich bei der Truppe selbst durch den Führererlass nichts."

Zusammenfassend kann also aus den genannten Befehlen nicht herausgelesen werden, dass den Soldaten der Ostfront generell Straffreiheit bei Verbrechen zugesichert war. Auch ist der ganze Inhalt dieser Befehle bei der Masse der Soldaten nicht bekannt geworden.

Selektive Geschichtsschreibung

Göring erhielt als Oberbefehlshaber der Luftwaffe am 20. Mai1941 den Barbarossabefehl auf Burg Veldenstein, seinem Familiensitz, durch den obersten Luftwaffenrichter Dr. Christian Frhr. von Hammerstein. Göring, der sich sonst weitgehend über Rechtsgrundsätze hinwegsetzte, verbot nach den Erläuterungen Hammersteins über die Rechtswidrigkeit des Befehls die Weitergabe mit der Begründung, dass jedes Verbrechen "die Aufrechterhaltung der Manneszucht" verhindere. Dieses Argument ermöglichte die Nichtanwendung des Barbarossabefehls. Hammerstein fuhr noch am selben Tag nach Berlin zurück und gab den Erlass beim Generalstab der Lufwaffe ab mit der Weisung, ihn im Panzerschrank zu verschließen und ohne ausdrücklichen Befehl Görings nicht herauszugeben. Da die Gefahr bestand, dass die Truppe über das Heer Kenntnis von dem Befehl bekommt, wurden die Kommandeure durch Göring mündlich kurz über dessen Inhalt orientiert, aber nach Hammerstein "so oberflächlich, dass die meisten gar nicht verstanden haben, worum es sich überhaupt handelte". Ebenso orientierte Hammerstein die Chefrichter mit der Feststellung, dass sich an der bisherigen Praxis nichts ändere, und schreibt: "Wie sich dann im Laufe des Russlandfeldzuges ergab, ist bei der Luftwaffe diese befohlene Einschränkung des Verfolgungszwanges, wie sie der Barbarossa-Erlass bezweckte, nirgends praktisch geworden." Als Synodale und Oberkirchenrat hatte Hammerstein nach 1933 Schwierigkeiten mit der Partei und deshalb die Gelegenheit ergriffen, als Jurist zur Luftwaffe zu wechseln.

Die Tatsache, dass für die Luftwaffe der Barbarossabefeh außer Kraft gesetzt war, wird in der Literatur über die völkerrechtswidrigen Befehle der Wehrmachtsführung nirgends erwähnt. Der Autor, im Besitz der Niederschrift Hammersteins, die er ausdrücklich für meine Frau, meine Kinder, meine Schwestern und meine Freunde" bestimmt hatte, war deshalb erstaunt, im Archiv des Instituts für Zeitgeschichte eine Kopie zu finden7. In diesem Exemplar sind die oben genannten Aussagen in den Kapitel "Der Barbarossa-Erlaß" und "Krieg gegen Rußland" als einzige durch Unterstreichungen markiert. Dass Messerschmidt dieses Dokument ausgewertet hat, bestätigt er mehrfach in seinen Büchern über die Wehrmachtjustiz, verschweigt aber dessen bedeutungsvollen Inhalt völlig. Stattdessen fällt er über Hammerstein das Pauschalurteil, er sei durchaus in die Maschinerie der Todesurteile integriert gewesen und wie er die Dinge nach dem Kriege sah, "seien sie nicht gewesen"8.

707. Division: in einem Monat 10.940 Gefangene davon 10.431 erschossen?

Manfred Messerschmidt schreibt im Begleitbuch zur Ausstellung Seite 546 über das rigorose völkerrechswidrige vorgehen der Wehrmacht in der Sowjetunion liege reiches Material vor und zitiert dafür ein extremes Beispiel; "707. Infanterie-Division innerhalb eines Monats in Weißrussland: Erschossen von 10.940 Gefangenen 10.431 bei eigenen Verlusten von 2 Toten und 5 Verwundeten." Messerschmidt gibt als Belegstelle die Aussage von Jürgen Förster in "DRZW" Band IV S. 1056 an, der sie in einer Fussnote unter dem Aktenzeichen BA-MA 707/I führt. Förster ergänzt sie wie folgt, ohne dafür einen Beleg zu erbringen: "Dabei handelt es sich sowohl um ehemalige Rotarmisten und geflohene Kriegsgefangene als auch um bei Säuberungsaktionen gemachte ,Gefangene' d.h. tatsächliche oder vermutete Gegner."

Um die ungewöhnlichen Umstände zu klären, die einen Verband von etwa 8.000 älteren Reservisten veranlassen, in einem Monat aber 10.000 Gefangene zu ermorden, wurde der zugrundeliegende Monatsbericht vom 10.11.1941 sowie ein zweiter von 8.12.1941 aus dem Militärarchiv in Freiburg (BA-MA 26-707/1 und /2) näher untersucht. Es handelt sich nicht um Originale, sondern um Abschriften wahrscheinlich aus dem Belorussischen Staatsarchiv in Minsk. Die Aktenzeichen der Originale sind nicht bekannt. Beide Berichte sind unvollständig, sie tragen keine Unterschriften, keine Paraphen, keine Geheimnummern, kein Datum der Abschrift. Im Abschnitt "Politische Lage" findet man üble antisemitische Ausfälle. Der detaillierte Abschnitt "Kampfhandlungen mit Partisanen" spricht nur von Überfällen von einzelnen oder kleinen Gruppen von Partisanen, die meistens auswichen oder entkamen, um einer Gefangennahme zu entgehen. Eigene Verluste: zwei Tote und fünf Verwundete, auch die Beute ist mit 11 Maschinengewehren und 49 Gewehren unverhältnismäßig gering. Am Schluss steht dann ohne Bezug zum übrigen Text: "Gesamtzahl der Gefangenen 10.940, davon 10.431 erschossen". Gemeldet wird ferner, dass 5.900 Juden durch das Reserve-Polizeibataillon 11 erschossen wurden. Weitere Befehle, Meldungen oder Kriegstagebücher für das Jahr 1941 sind für die 707. Division in Freiburg nicht vorhanden. "Eine sehr lückenhafte Überlieferungslage", heißt es dort.

In einem anderen Archiv befindet sich eine weitere Abschrift des Monatsberichtes vom 10.11.419. Sie trägt einen russischen Stempel aus dem Jahr 1953, der die Richtigkeit der Abschrift bestätigt, jedoch keinen Hinweis auf das Archiv. Ihr liegt als Faksimile ein Anschreiben des Befehlshabers Ostland in Riga an den Reichskommissar für das Ostland bei, das deutsche Stempel, Unterschriften und Paraphen aufweist. Eine näherer Untersuchung ergibt, dass es mit derselben Schreibmaschine geschrieben ist wie die beiliegende Abschrift des Monatsberichtes aus Minsk. Die Unterschriften, Paraphen etc. weisen zum Teil Ränder auf, sie sind offensichtlich aufgeklebt worden. Auf weitere Ungereimtheiten, die noch aufgeklärt werden müssen, soll hier nicht eingegangen werden.

Feststellen lässt sich jedenfalls, dass die genannten Dokumente den Beweis für die Ermordung von 10.431 Gefangenen nicht zulassen. Es ist deshalb erstaunlich, dass dieser Massenmord ohne Quellenkritik in einer ganzen Reihe einschlägiger Veröffentlichungen als Tatsache gewertet wird. Auch aus dem Zusammenhang gerissene Zitate des Generalkommissars Kube vermitteln ohne Kenntnis seiner Konflikte mit der Wehrmacht ein sehr einseitiges Bild. Es spricht gegen Kubes Glaubwürdigkeit, dass er 1936 wegen falscher und anonymer Anschuldigungen mit Schimpf und Schande seines Postens als Gauleiter des Gaues Kurmark enthoben wurde.

Die geäußerten Zweifel berühren nicht die Tatsache, dass im Partisanenkrieg bei dieser Division schlimme Übergriffe und Rechtsverstösse vorgekommen sind. Es gab die Mitwisserschaft über die Judenmorde der SS- und Polizeieinheiten, die Umsiedlung von Juden in städtische Ghettos und vereinzelt auch Beihilfen durch Absperrmaßnahmen und Beteiligung einzelner Soldaten an der Erschießung von Juden, wie in Slonim am 14.11.1941. Auch die überlieferten krassen antisemitischen Ausfälle in Berichten und Befehlen von Wehrmachtskommandeuren in "Weißruthenien" sind nicht zu entschuldigen.

Die Rechtsgarantien im Minsker Prozesses 1946?

Über den Minsker Prozess hat Prof. Messerschmidt seine "Gedanken zu einem sowjetischen Kriegsverbrechertribunal" im Begleitbuch zur Ausstellung zu Papier gebracht. In den Jahren 1943 bis 1946 fanden in der Sowjetunion zehn Prozesse gegen 93 Kriegsgefangene der Wehrmacht, SS und Polizei statt, von denen 80 zum Tode verurteilt wurden. Die Untersuchungen und die Prozessführung waren Feldgerichten von Fronttruppen übertragen.

Zu Beginn seiner Gedanken trägt Messerschmidt Aussagen und Ereignisse zusammen, die ganz allgemein die SS-Einsatzgruppen, die SS und die Wehrmacht belasten. Dazu gehören der vielfach zitierte Befehl Reichenaus, seine Soldaten mußten Verständnis für die Notwendigkeit einer harten aber gerechten Sühne am jüdischen Untermenschentum haben, und die Aussage Görings, die Ostgebiete sollten nach kolonialen Methoden wirtschaftlich ausgenutzt werden Ferner der Gerichtsbarkeitserlass, nach dem laut Messerschmidt ganz pauschal deutsche Soldaten selbst bei Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung nicht vor Gericht gestellt werden durften, es sei denn, sie verstoßen gegen die Manneszucht oder die Sicherung der Truppe. Erwähnt werden Ausschreitungen der Wehrmacht gegen Juden und Gefangene, auch besonders krasse Exzesse, die auf zweifelhaften Quellen beruhen.

Dem Juristen Messerschmidt stand zur Beurteilung des Verfahrens lediglich das Protokoll der Hauptverhandlung zur Verfügung, das 1947 unter dem Titel "Gerichtsprozess betr. die Gräueltaten, die von den deutsch-faschistischen Eindringlingen in die Belorussische SSR verübt wurden" in Minsk erschienen ist. Eine deutsche Übersetzung mit ca. 950 Seiten, in dem den Protokollen der Hauptverhandlung die Aussagen der Angeklagten in den Vorermittlungen gegenübergestellt werden, ist unter Hannes Heer als Herausgeber angefertigt, aber nie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Den Versuch, sich mit einem der überlebendem Angeklagten - Hetterich, Höchtl oder Rodenbusch - in Verbindung zu setzen, hat Messerschmidt nicht unternommen.

Zum Prozessverlauf stellt Messerschmidt fest: "Im Verfahren wurden die Prinzipien der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit beachtet ... Das mir vorliegende Prozessmaterial enthält keinen Hinweis darauf, ob einzelne Angeklagte Aussagen oder Geständnisse aus der Voruntersuchung widerriefen. In der Hauptverhandlung bekannten sie sich in nahezu sämtlichen Anklagen schuldig. Rechtsmittel gegen das Urteil waren nicht möglich. Im einzelnen scheinen mir folgende Hinweise für eine Gesamtwürdigung des Minsker Verfahrens von Bedeutung zu sein. Es bot theoretisch mehr Rechtsgarantien als in der deutschen Kriegsstrafverfahrensordnung vorgesehen waren. Vor deutschen Militärgerichten trat häufig ein Verteidiger gar nicht in Erscheinung. Für den Krieg im Osten wurden die Heeresrichter dahingehend orientiert, dass in ,Zweifelsfällen über die Todesstrafe' häufig ein Verdacht genügen müsse."

Mit den Schauprozessen der Jahre 1946/47 gegen deutsche Kriegsgefangene in Minsk, Smolensk, Welikije Luki, Brijansk und Bobruisk wollte Stalin in der Zeit der Nürnberger Prozesse die Verbrechen der Deutschen gegenüber der eigenen Bevölkerung besonders herausstellen. Dazu dienten auch die öffentlichen Hinrichtungen, bei denen bis zu 100.000 Zuschauer versammelt waren. Pate stand dabei auch die Absicht, die sowjetischen Massaker an polnischen Offizieren, die bei ihrer Aufdeckung 1943 großes Aufsehen erregt hatten, der deutschen Wehrmacht anzulasten10. Ohne das Maß an Schuld der Angeklagten im einzelnen zu erörtern, zeigt sich in der Bewertung des Prozessverlaufs wieder die selektive Darstellung Messerschmidts. Vorbeugend schreibt er, dass der Minsker Prozess wegen seiner "verfahrensrechtlichen Qualität" nicht vergleichbar wäre mit den Prozessen gegen Tausende von deutschen Kriegsgefangenen in den Jahren 1949/50, die durch einen "Mangel an Rechtmäßigkeit" gekennzeichnet gewesen seien. Solche Überlegung seien völlig unangebracht, denn: "Es sollte nicht versucht werden, die gravierenden Unterschiede zwischen diesen Prozessen mit der pauschalen Argumentation zu verwischen, die letztlich dem revisionistischen Vorhaben einer möglichst summarischen Entschuldigung dient." Mit diesem Hieb mit der "Revisionismus-Keule" schließt er seinen Beitrag ab.

Es ist schon erstaunlich, dass Messerschmidt nur aufgrund sowjetischer Protokolle von den "Rechtsgarantien" des Minsker Prozesses spricht und im übrigen mit keinem Wort auf die üblichen Methoden der Stalinschen Prozesse eingeht, in denen vielfach das Urteil schon bei Prozessbeginn feststand. Dafür und für die übliche "Präparierung" von Angeklagten soll nur ein Beispiel aus den Tagen des Minsker Verfahrens angeführt werden.

In Finnland wurden während der Kriegsverbrecherprozesse gegen frühere Regierungsmitglieder im Dezember 1945 das finnische Gericht dazu gezwungen, die von sowjetischer Seite vorgesehenen Urteile zu übernehmen. Zusätzlich schlug wie eine Bombe eine Aussage des deutschen Generals der Infanterie von Buschenhagen ein. Dieser hatte in sowjetischer Gefangenschaft ausgesagt, bei seinem Besuch in Helsinki im Februar 1941 sei der amtierende Staatspräsident Marschall Mannerheim bereits in Hitlers Angriffspläne eingeweiht gewesen. Eine kurzfristige Untersuchung ergab, dass diese Anschuldigung falsch war, andernfalls wäre der Rücktritt Mannerheims unvermeidlich gewesen. Nach Rückkehr aus Gefangenschaft gestand Buschenhagen, Träger des Ritterkreuzes mit Eichenlaub, dass er von den Sowjets zu unwahren Behauptungen erpresst worden war11.

Kriegsgeschichte interpretiert durch Manfred Messerschmidt

Zu weiteren Themen in Messerschmidts Veröffentlichungen sind bereits Richtigstellungen publiziert worden, so zu seinem Versuch, den Vernichtungskrieg aus der Tradition seit dem Wilhelminischen Zeitalter mit den Sätzen zu begründen: "Der Vernichtungsgedanke ist zum Dogma der deutschen militärischen Führung geworden... Moltke hat hier nicht anders gedacht als der militante deutsche Nationalsozialismus der Zeit12." Auch seine Veröffentlichungen zur Wehrmachtsgerichtsbarkeit stießen auf heftigen Widerspruch.

1988 wurde auf Wunsch Waldheims, der als Generalsekretär der UN Einzelheiten seiner Vergangenheit als Offizier der Wehrmacht verschwiegen hatte, eine internationale Historikerkommission gebildet, die jedoch keine richterliche Funktion hatte. Sie hatte den Auftrag zu prüfen, ob der österreichische Bundespräsident als junger Offizier sich schuldhaft oder nicht schuldhaft verhalten hat. Messerschmidt spielte als Mitglied der Kommission eine entscheidende Rolle, denn er machte ihr das umfangreiche Material des deutschen Militärarchivs zugänglich. Mit einem akribischen Aufwand hat sie damit eine ausufernde historische Darstellung der Rolle der Wehrmacht auf dem Balkan vorgelegt. Die Ermittlungen entlasteten Waldheim von jeglicher Täterschaft. In das abschließende Gutachten, das in wesentlichen Teilen von Messerschmidt stammt, wurde trotzdem ein gewisser moralischer Schuldspruch der Mitwisserschaft auf Druck von vier Kommissionsmitgliedern aufgenommen, der sich in Ausdrücken niederschlägt wie "mit hoher Wahrscheinlichkeit", "grundsätzlich wohl direkt ist im allgemeinen doch so verfahren worden" oder "scheint darauf hinzudeuten", und in Vorwürfen wie: Waldheim habe in keinem Falle "gegen zweifellos erkanntes Unrecht Einspruch erhoben, Protest geführt oder Gegenmaßnahmen getroffen."

Gegen die Verpflichtung zur Einhaltung einer selbstverständlichen Kommissionsdisziplin verstieß Messerschmidt hemmungslos in zahlreichen Presse- und Fernsehinterviews. So brachte die "Süddeutsche Zeitung" vom 25. Februar 1988 unter der Überschrift "Das ist mehr als bloßes Wissen, es ist ein Mitwirken" ein Interview mit Messerschmidt. Er betont dabei Waldheims "Nähe zur moralischen Schuld" und setzt die Weitergabe von Vernehmungsprotokollen von Aussagen englischer Kommandoangehöriger in ursächlichen Zusammenhang mit deren späterem Schicksal nach der Auslieferung an den SD. Er wertet dies als Mitwirken und kommentiert: "Ich glaube sogar, daß man sich unter strafrechtlichen Gesichtspunkten Gedanken machen könnte über die Frage, ob dies nicht Beihilfe war."

Weitere Spekulationen über Waldheims Rolle im Krieg stellt Messerschmidt über verschwundene Akten, unbekannte Akten in Privatarchiven und über die nicht zugänglichen Unterlagen für die amerikanische Entscheidung, Waldheim auf die Watchlist zu setzen, an. Auf die Frage, ob Waldheim nach den Normen der Nürnberger Prozesse zur Rechenschaft gezogen werden könne, antwortete Messerschmidt: "Ich sehe eine Möglichkeit, darüber nachzudenken. Einmal im Zusammenhang mit dem Kommandobefehl, wie ich es schon erläutert habe. Dann könnte in den Aktivitäten Waldheims in Westbosnien etwas versteckt sein, was wir nicht wissen. Möglicherweise haben die Amerikaner etwas."

Einzelheiten zu den gravierenden Grenzüberschreitungen und den zahlreichen juristischen Fehlern der Historikerkommission sind mehrfach dokumentiert worden13. In dem Buch "Wie man auf die Watchlist kommt", Wien 1997, hat John R. Mapother nach Einsicht in die Unterlagen festgestellt, dass Waldheim schuldlos auf die Watchlist gesetzt wurde.

Professor Dr. Reinhard Rürup

Reinhard Rürup, Jahrgang 1934, promovierte 1962 in Göttingen und habilitierte sich 1970 an der FU Berlin, wo er bis 1975 tätig war. Von 1975 bis zu seiner Emeritierung lehrte er an der TU Berlin Neuere Geschichte Er war Gastprofessor an verschiedenen Universitäten in USA und an der Hebräischen Universität in Jerusalem und ist Mitglied des Fritz-Bauer-Instituts, Studien- und Dokumentationszentrum zur Geschichte und Wirkung des Holocaust. Seine Veröffentlichungen behandeln vor allem die Revolutionen des 18. und 19. Jh. und die Soldaten- und Arbeiterräte des 20. Jh., die jüdische Geschichte sowie die Geschichte des Nationalsozialismus und des Krieges gegen die Sowjetunion.

Das von Reinhard Rürup als wissenschaftlichem Direktor der Stiftung "Topographie des Terrors" herausgegebene Buch "Topographie des Terrors Gestapo, SS und Reichsicherheitshauptamt auf dem Prinz-Albrecht-Gelände" ist eine Dokumentation aus dem Jahr 1987 zur Ausstellung "Berlin, Berlin - die Ausstellung zur Geschichte der Stadt". Das Kapitel "Institutionen des Terrors" enthält eine detaillierte Gliederung des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA). Das Kapitel "Verfolgung, Vernichtung, Widerstand" behandelt das Schicksal der deutschen Juden und Zigeuner und die NS-Herrschaft im Osten aus der Sicht des RSHA. Es fällt auf, dass auf S. 154 ohne jeden Bezug zum Text das aus der Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht" bekannte Foto vom "Gnadenschuss an der Friedhofsmauer" mit der Unterschrift "Erschießung jugoslawischer Geiseln in Pancewo bei Belgrad 1942" abgebildet ist (Bild 165). Inzwischen ist bekannt, dass dieses Bild vom Juni 1941 die Erschießung von neun serbischen Partisanen, die vorher deutsche Soldaten ermordet hatten, aufgrund des Urteils eines Standgerichtsverfahrens zeigt.

Das Buch "Der Krieg gegen die Sowjetunion 1941 - 1945. Eine Dokumentation zum 50. Jahrestag des Überfalls auf die Sowjetunion" gibt den wesentlichen Inhalt der dazugehörigen Ausstellung in Berlin im Jahr 1989 wieder. Herausgeber bzw. wissenschaftlicher Leiter ist Prof. Dr. Rürup. Es zeigt 271 Bilder und 181 zeitgenössische Texte der Ausstellung, die durch ihre Auswahl dem unbefangenen Leser oder Besucher ein recht einseitiges Bild vermitteln. Danach führt eine gerade Linie russlandfeindlicher, antisowjetischer und antisemitischer Vorurteile in Deutschland seit 1848 zum Angriffskrieg gegen die Sowjetunion. Die Einseitigkeit betrifft auch das Bild der Wehrmacht. So werden der Kommissar- und der Barbarossabefehl genau wie von anderen hier genannten Historikern dahingehend interpretiert, dass jeder Kommissar ermordet werden musste und dass der deutsche Soldat "feindliche" Zivilisten ungestraft ermorden konnte (S. 41). Ein Bild (Nr. 27), das eine dem Reichsführer SS unterstehende Polizeieinheit bei einer Exekution zeigt, trägt die falsche Unterschrift "Erschießung polnischer Zivilisten durch ein Wehrmachtskommando".

Dr. Christian Streit - Kriegsgefangene waren keine Kameraden

Christian Streit, geboren 1942, studierte Geschichte und Anglistik in Heidelberg und am Dartmouth College, N.H., USA. Seit 1975 ist er im Schuldienst in Mannheim tätig. 1977 promovierte er in Heidelberg mit dem Thema "Die sowjetischen Kriegsgefangenen als Opfer des nationalsozialistischen Vernichtungskrieges 1941 - 1945 ". Seine Doktorarbeit erschien 1978 als Buch unter dem Titel "Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941 - 1945". Das Buch ist vor allem im Zusammenhang mit der Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht" vielfach genannt und propagiert worden.

Die Veröffentlichungen von Christian Streit

Schon der Titel des Buches von Streit lässt eine einseitige Behandlung des Themas erwarten, denn die Soldaten, mit denen man auf Leben und Tod im Kampf steht, als Kameraden zu bezeichnen, widerspricht der Logik. Das schließt nicht aus, dass der Soldat dem tapfer und anständig kämpfenden Gegner seine Anerkennung zollt, vor allem dann, wenn nach Kriegsende der allgemeine Wunsch nach Versöhnung wach wird.

Bis Ende 1941 gerieten vor allem in den großen Kesselschlachten etwa 3,8 Millionen Sowjetsoldaten in deutsche Kriegsgefangenschaft, für die nicht die nötige Vorsorge getroffen werden konnte. "Denn die Versorgungsleistung, die es zu bewältigen galt, übertraf in ihren Dimensionen als historischen Vorbilder", schrieb dazu das Militärgeschichtiliche Forschungsamt. Es ist deshalb bedrückend, dass nicht nur durch den schlechten Zustand der Gefangenen durch Verwundungen, Krankheiten, Seuchen, Hunger und Kälte, sondern auch durch einzelne Exekutionen durch Wehrmachtsangehörige oder -einheiten und durch Aussonderung von Juden, Kommissaren und Asiaten und Abgabe an den SD eine große Anzahl von Gefangenen nicht überlebten. Der schuldhafte Anteil belastet die Wehrmachtführung und die beteiligten Soldaten. Die Zahlen, die von Historikern genannt werden, differieren erheblich und erreichen oft Ziffern, die durch keine Beweise gedeckt sind. Schon die von der Wehrmacht genannte Zahl der in deutsche Gefangenschaft geratenen Soldaten ist wahrscheinlich überhöht.

Streit nennt eine Zahl von 3,3 Millionen Todesfällen in deutscher Kriegsgefangenschaft, der damalige Oberstaatsanwalt der Zentralen Stelle Ludwigsburg Alfred Streim 2,53 Millionen, der Historiker Joachim Hoffmann, der sich auf die Dokumentation von Oberst Hans Roschmann stützt, 1,68 Millionen. Streim geißelt im Vorwort seines Buches "Sowjetische Gefangene in Hitlers Vernichtungskrieg" (1982) die "in der Literatur wieder in den Vordergrund tretende ,Pauschalverurteilung', die mit Sicherheit den damaligen Gegebenheiten nicht gerecht wird." Er weist daraufhin, dass in den großen Kesselschlachten die Rotarmisten oft wochenlang ohne Nachschub eingeschlossen waren und unterernährt, krank und in sehr schlechter körperlicher Verfassung in Gefangenschaft gerieten. Die Todesrate unter ihnen war dementsprechend hoch.

Streit spricht im Kapitel von "Massenerschießungen sowjetischer Gefangener durch Wehrmachtseinheiten (S. 106 ff.), während Streim nur auf zehn von 266 Seiten das Thema "Außenseiter der Wehrmacht als ,Erfüllungsgehilfen' der SS" behandelt. Für seine Behauptung zitiert Streit eine Meldung der 707. Infanterie-Division, nach der innerhalb eines Monats von 10.940 Gefangenen 10.431 erschossen wurden. Was von dieser Aussage zu halten ist, ist im Abschnitt über Prof. Messerschmidt näher erläutert. Streit behauptet, der Kommissarbefehl sei in der Mehrzahl der Divisionen durchgeführt worden, d.h. die gefangengenommenen Kommissare seien erschossen worden (S. 19). Er schreibt sich das Verdienst zu, ermittelt zu haben, dass dieser Befehl "in weit höherem Maße durchgeführt wurde, als bisher angenommen wurde". Diese Aussage steht im Gegensatz zu den Ausführungen Streims, der u.a. die vielen abgegebenen Falschmeldungen belegt (S. 13). Auch dieses Thema ist im Abschnitt über Messerschmidt näher erörtert.

Streit wischt immer wieder die abweichenden Ergebnisse anderer Autoren vom Tisch mit Bemerkungen wie: apologetische Tendenz, stark apologetisch, unhaltbar, unhaltbare Urteile, überholt usw. (S. 308). Auch die vielen schwammigen Formulierungen deuten nicht gerade auf gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse hin. So, wenn Streits Vermutungen und Unterstellungen lauten: Wobei vermutlich Haider den Anstoß gab ... erscheint seine Bedeutung doch zu stark geschönt ... seine Erklärung ist mit Sicherheit nicht stichhaltig ... wird man nicht zu hoch einschätzen dürfen ... mit größter Wahrscheinlichkeit ... dürfte seine Haltung doch ähnlich gewesen sein ... der Zusammenhang legt nahe ... kann daraus geschlossen werden ... sollte anscheinend ... man muss also annehmen.

Oberst i.G. a.D. Hans Roschmann nennt in seinem "Gutachten zur Behandlung und zu den Verlusten sowjetischer Kriegsgefangener in deutscher Hand" (1982) als Quelle für die Zahl 3,3 Millionen umgekommener Rotarmisten ein Dokument NOKW 2125, das Alexander Dallin in seinem Buch "Deutsche Herrschaft in Rußland" erstmals erwähnt und dem Roschmanns Gutachten die Beweiskraft abspricht14. Als ehemaliger Quartiermeister bei einem Armeekorps ist er mit der Materie vertraut. Er schreibt zu Recht, Streit habe offenbar aus Kriegstagebüchern, Berichten und sonstigen Unterlagen alles zusammengetragen, was er an tatsächlichen oder angeblichen Belastungen der deutschen Wehrmacht finden konnte. Roschmann widerspricht in schärfster Form der von Streit auf Seite 300 vorgebrachten These, dass sich "die traditionellen Führungseliten" innerhalb der Wehrmacht auf die Dauer den korrumpierenden Wirkungen des Regimes nicht entziehen konnten und schließlich zu aktiven Vollstreckern der Ausrottungspolitik werden mußten.

Christian Streits Verwertungskette

1995 steigert Streit in seinem Beitrag im Buch von Hans-Adolf Jacobsen u.a. (Hrsg.) "Deutsch-russische Zeitenwende, Krieg und Frieden 1941-1945" S. 437 ff. noch seine Aussagen. Beim Vergleich zwischen dem Schicksal der deutschen und sowjetischen Gefangenen sieht er entscheidende Unterschiede: "Die deutschen Kriegsgefangenen nahmen im System der sowjetischen Straflager in mancher Hinsicht eine ,privilegierte' Stellung ein. Das deutlichste Zeichen dafür ist der vielfach bezeugte Befehl Stalins von Anfang 1946 (also fast ein Jahr nach Kriegsende d.V.), es dürfe kein deutscher Kriegsgefangener mehr sterben. Die sowjetischen Kriegsgefangenen erlitten dagegen neben den Juden das schlimmste Schicksal unter der nationalsozialistischen Herrschaft." Zum Kommissarbefehl, der von der Truppe forderte, die Kommissare der Roten Armee herauszusuchen und zu erschießen, schreibt Streit nunmehr, dieser sei "im Sommer und Herbst 1941 im Heer fast allgemein ausgeführt worden".

Streit vermarktet seit der ersten Auflage seines Buches dasselbe Thema immer wieder in Buch-, Zeitschriften- und Zeitungsbeiträgen, zuletzt im Jahr 2000 unter dem Titel "Angehörige des militärischen Widerstandes und das Konzept des Genozids an den Juden" in dem Buch von Gerd Ueberschär "NS-Verbrechen und militärischer Widerstand"- Darin beschuldigt er den General Carl Heinrich von Stülpnagel, eine historische Schlüsselfigur des 20. Juli, er hätte Hitlers "Konzept des Vernichtungskrieges gegen den jüdischen Bolschewismus völlig geteilt." Dazu genügte Streit in der praktizierten selektiven Auswahl von Dokumenten die Aussage in einem Armeebefehl.

Christian Streit und die Ausstellung "Verbrechen der Wehrmacht"

Christian Streit ist mit der Ausstellung durch Vorträge an vielen Stationen der Wanderschau, die er als "Autor des Standardwerkes aber die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen" gehalten hat, und durch das Kapitel "Das Schicksal der verwundeten sowjetischen Kriegsgefangenen" (S. 78-91) im Begleitbuch zur Ausstellung eng verbunden. Für seine bereits geschilderte Arbeitsweise sei nur ein Beispiel angegeben. Streit zitiert Ribbentrop mit dem Satz, dass für die Kriegsgefangenenpolitik keinerlei Grunde der Humanität, sondern nur die Zweckmäßigkeit ausschlaggebend seien, und meint, wenn das schon für die anverwandten Briten galt, dann erst recht für die, die für Hitler "das Dreckszeug aus dem Osten waren". Schwerverwundete seien darüber hinaus bedenkenlos zu "unnützen Essern" erklärt worden, die "lebensunwert" waren. Unter Berufung auf Omer Bartov fügt er hinzu: "Große Teile der Wehrmacht teilten diese Sicht." Auch hier erweist sich Streit als Meister in der selektiven Auswahl von Einzelaussagen und ihrer Verwendung für pauschale Fehlurteile. Er scheut sich nicht, sich auf fragwürdige Quellen und ungedeckte Zahlen zu berufen.

Selbst die Schließung der Ausstellung am 4. November 1999 hat Streit keines Besseren belehrt. Am 17. Dezember druckte die "Frankfurter Rundschau" unter dem Titel "Der Pest Herr werden" einen langen Beitrag ab, in dem Streit zugibt, dass die Aussteller zum Teil massive Fehler gemacht hätten. Es sei nun offenkundig, "dass die konservativen Kritiker der Ausstellung, die vorher kaum konkrete sachliche Einwände formulieren konnten, nun die Chance sehen, das ramponierte Bild der Wehrmacht zu restaurieren ... Noch schlimmer ist freilich, dass die Thesen von Musial und Ungväry allenthalben als gesicherte Erkenntnis angesehen werden." Beide hätten fast uneingeschränkt die Möglichkeit, die öffentliche Meinung zu prägen da Reemtsma den Autoren der Ausstellung Stellungnahmen untersagt und die überprüfenden Historiker um Stillschweigen gebeten hätte. Streit schreibt von Klitterung, Fehleinschätzungen und Irrtümer der beiden Historiker, ihre Thesen müssten kritisch überprüft werden und zur der gezeigten Überheblichkeit hätten sie wenig Ursache. Konkrete Argumente ersetzt er wiederum durch schwammige Sätze wie: muss präzisiert werden ... soviel naive Quelleninterpretation macht doch fassungslos ... wer hat mit welchen Methoden entschieden, welche Opfer die Bilder zeigen?... ist auf seine These so fixiert, dass er alles ausblendet, was sie in Frage stellen könnte ... Mitte Januar gab das Hamburger Institut in einer Pressemitteilung bekannt, dass dem wissenschaftlichen Gremium zur Überprüfung der Ausstellungsdokumente "auf Bitte der bisherigen Mitglieder Dr. Christian Streit beigetreten ist".

Professor Dr. Hans-Ulrich Thamer

Professor Dr. Hans-Ulrich Thamer, geboren am 1. Januar 1943, studierte Geschichte, promovierte 1971 und habilitierte sich in Erlangen 1980. Seit 1983 lehrt er an der Universität Münster Neuere und Neuste Geschichte. Seine bekannteste Veröffentlichung ist der Beitrag "Verführung und Gewalt in Deutschland 1933 - 1945" im Band 5 des Sammelwerkes "Die Deutschen und ihre Nation" (1986). Die 840 Seiten umfassenden Geschichte des Dritten Reichs enthält zur Rolle der Wehrmacht im Ostfeldzug nur generelle Aussagen, zum Beispiel, dass Hitler mit dem Kommissarbefehl und dem Gerichtsbarkeitserlass die Wehrmacht in die Ausrottungspraxis einzubeziehen versuchte (5.660). Auf S. 666 heißt es dann weiter: "Etwa die Hälfte der Generäle wurden im Laufe des Krieges verabschiedet oder versetzt, von Maßregelungen und Auseinandersetzungen nicht zu reden. Das führte freilich weder zu einer entschiedeneren Haltung der höheren Offiziere noch zu einer Steigerung der militärischen Effizienz."

Auf einer Fachtagung im Bremer Rathaus am 20. Februar 1997 hat Prof. Thamer die Methoden der Ausstellung heftig kritisiert und festgestellt: "Die strukturellen Probleme und Mängel des Mediums Ausstellung können zu einer Verzerrung der Darstellung führen und tragen dazu bei, den selbstgewählten Auftrag der historisch-politischen Aufklärung, der die Differenzierung wesenhaft ist, zu verfehlen. Die simplifizierende Wirkung einer Ausstellung wird zusätzlich verstärkt, wenn sie von vornherein mit pauschalisierenden Aussagen auf eine suggestive Weise verbunden wird."

Auch in einem Beitrag "Wehrmacht und Vernichtungskrieg" in der FAZ vom 22. April 1997 rügt Thamer die vereinfachende Zuspitzung auf Einzelfälle. Auf der anderen Seite impliziert der Beitrag, dass der Kommissar- und Barbarossabefehl im ganzen Ostfeldzug uneingeschränkt Handlungsgrundlage der Wehrmacht war. Auch die Aussage, die Vorgänge von Babij Jar seien ein Symbol für die Mitwisserschaft und die Unterstützung von Massenmorden der SS durch Wehrmachtsangehörige, der breite Raum, der Zitaten Reichenaus eingeräumt wird, und die von Streit übernommene Behauptung von der Schuld der Wehrmacht am millionenfachen Tod sowjetischer Kriegsgefangener führen zu unzulässigen Pauschalurteilen.

Daneben stammen von Prof. Thamer zahlreiche Aufsätze zur Geschichte des Nationalsozialismus und des europäischen Faschismus, zur französischen Geschichte des 18. Jahrhunderts und der Sozialgeschichte des Frühsozialismus. Ein Schwerpunkt "Krieg gegen die Sowjetunion" ist in seinen Veröffentlichungen nicht zu erkennen.

Andrej Angrick und Peter Klein - die Zuarbeiter

Das Hamburger Institut gab bekannt, dass dem Gremium zur Überprüfung der Ausstellung die beiden Historiker Andrej Angrick und Peter Klein kontinuierlich zuarbeiten werden. Von Peter Klein als Herausgeber liegt als Band 6 der Publikationen der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz das Buch "Die Einsatzgruppen in der besetzten Sowjetunion 1941/42. Die Tätigkeits- und Lageberichte des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD" (1997) vor. Es enthält auf ca. 300 Seiten Tätigkeitsberichte der Einsatzgruppen aus den Jahren 1941/42, sowie Befehle des RSHA und ergänzende Dokumente, auf ca. 100 Seiten Beiträge des Herausgebers und von Wolfgang Scheffler, Christian Gerlach Dieter Pohl und Andrej Angrick.

Im Vorwort des Buches von Norbert Kampe stehen Sätze, die eine Verwandschaft mit den einseitigen Aussagen der Ausstellung zeigen wie: "Erst jetzt, mehr als 50 Jahre nach Kriegsende, nimmt auch eine breitere deutsche Öffentlichkeit zur Kenntnis, dass die im Osten eingesetzte Wehrmacht als Institution die Durchführung der Mordaktionen der Einsatzgruppen erst ermöglichte Und zur Darstellung der Geschichte der Einsatzgruppen gehört auch "die Darstellung der Methode, mit der die Reichsführung das ungehinderte Morden beim Angriff auf die Sowjetunion 1941 sicherstellte und damit die Wehrmacht im Völkermordprogramm gleichschaltete. Für diesen Zusammenhang wird ... der ,Kriegsgerichtsbarkeitserlass' vorn Mai 1941 abgedruckt, in dem vorwegnehmend die Verbrechen an der Zivilbevölkerung... von der Strafverfolgung ausgenommen wurden."

Die Einleitung von Peter Klein und die Beiträge der einzelnen Verfasser beruhen auf sachlicher Auswertung der Quellen, obgleich manche zweifelhafte Veröffentlichungen zitiert werden wie der Katalog und das Begleitbuch zur Ausstellung "Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht". Klein erwähnt diese Quelle als einzige für seine Feststellung, dass die Verbrechen der Wehrmacht nach dem Krieg tabuisiert wurden und erst in jüngster Zeit in das Blickfeld der Forschung geraten sind (S. 21 mit Fussnote 50). Gerlach wiederum stellt Hannes Heer richtig, dass die Morde an 12.000 Juden im Gebiet Glebkoje "entgegen früheren Annahmen" nicht von der Wehrmacht, sondern vom Einsatzkommando 9 ausgeführt wurden. Er stellt auch fest, dass der Generalkommissar Kube in einem Bericht von einem "Übergriff des Rückwärtigen Heeresgebietes" spricht, damit aber eine eigene Dienststelle in diesem Gebiet meint (S. 60 mit Fussnote 65). Falsch ist im Beitrag von Dieter Pohl die Behauptung, am Massenmord von Babij Jar hätten vermutlich auch Wehrmachtssoldaten teilgenommen (S. 75) und in der Fußnote 10 zu einem Lagebericht der Einsatzgruppe C die Behauptung, die ukrainischen Rachemorde in Tarnopol seien auch durch Wehrmachtssoldaten (vermutlich 9. Panzerdivision) ausgelöst worden (S. 152). Als Quelle für diese Aussage ist unverständlicherweise das Buch "Examen de conscience" von August Graf Kageneck angegeben.

Zusammenfassung und Schlussfolgerung

Diese Analyse weist nach, dass die Mehrzahl der von Reemtsma berufenen Wissenschaftler die Ausstellung begrüßt, bejaht oder zumindest nicht grundsätzlich kritisiert hat. Einige haben sie von Anfang an unterstützt, mit Vorträgen begleitet, ihre Exponate beglaubigt und jede sachliche Kritik beharrlich ignoriert. Alle haben die Forderung Reemtsmas akzeptiert. dass für eine Neufassung der Ausstellung der ihr zugrunde liegende Verbrechensbegriff weiterhin thematisiert werden soll. Diese Verpflichtung auf die die Vorwegnahme eines Ergebnisses widerspricht der Forderung nach der Neutralität und Unabhängigkeit eines Gutachters. Auch die Tatsache, dass Prof. Dr. Jan Philipp Reemtsma am 12. April der Gutachterkommission seinen ersten Entwurf für eine mögliche Transformation der Ausstellung vorgestellt hat, bevor deren Abschlussbericht bekannt ist, verrät keinen guten Stil15. Ein Teil der Wissenschaftler hat gegen die Verpflichtung zur Offenlegung von Befangenheit (Empfehlung 12 der Denkschrift der DFG) verstoßen.

Auch die "Gutachterkommission" wird letztlich zur Erkenntnis kommen, dass eine glaubhafte Neufassung der Ausstellung unter diesen Voraussetzungen nicht wahrscheinlich ist. Selbst ein durchsichtiger Versuch, die Thematik der Verbrechen auf "Verbrechen der Wehrmacht, Polizei und SS" zu erweitern, könnte dieses Ziel nicht erreichen. Eine wahrhaftige und sachliche Ausstellung über die Wehrmacht und der geschehenen Verbrechen braucht andere Autoren.

  1. Eine Dokumentation der Tagungsbeiträge erscheint im Laufe des Jahres 2000

  2. Deutsche Forschungsgemeinschaft. Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis: Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft". Denkschrift. Weinheim 1998.

  3. Hamburger Abendblatt 1.6.1999

  4. Manfred Messerschmidt. Das Verhältnis von Wehrmacht und NS-Staat und die Frage der Traditionsbildung. In: Politik und Zeitgeschichte Nr.17/81 vom 29.4.1981, S. 21 und 17.

  5. Manfred Messerschmidt, Vorwärtsverteidigung. Die "Denkschrift der Generäle", S .531-550 und der Minsker Prozess 1946, S. 551-568. In: Hannes Heer, Klaus Naumann (Hrsg.). Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944. Hamburg 1995.

  6. Hans-Adolf Jacobsen. Kommisarbefehl, S. 182 u. 185. In: Buchheim, Broszat, Jacobsen. Anatomie des SS-Staates. Olten 1965.

  7. Christian Frhr. von Hammerstein. Mein Leben, S. 120, 122, 124 f. Manuskript o.O. und o.J. (vor 1958) in Privatbesitz. Kopie im lfz, Az. ED 84.

  8. Manfred Messerschmidt und Fritz Wüllner. Die Wehrmachtjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. 1987.

  9. Ifz.Az. FB 104-2.

  10. In einem 1944 oder 1945 in England veröffentlichen Bericht der Staatlichen Sonderkommission zur Aufklärung des Mordes an polnischen kriegsgefangenen Offizieren "The truth about Katyn" werden sogar eine Wehrmachtseinheit und ihre Offiziere als Täter benannt.

  11. Stig Jägerskiöld. Mannerheim 1867-1951, S. 301 f., Herford 1985.

  12. Manfred Messerschmidt. Was damals Recht war... NS-Militär- und Strafjustiz im Vernichtungskrieg. Hrsg. Wolfram Wette.

  13. Prof. Dr. Joseph H. Kaiser. Im Streit um ein Staatsoberhaupt. Berlin 1988, Andreas Khol (Hrsg.), Die Kampagne: Kurt Waldheim - Opfer oder Täter? 1987. Rüdiger Proske. Wider den Missbrauch der Geschichte deutscher Soldaten zu politischen Zwecken. Mainz 1996.

  14. Hans Roschmann. Gutachten zur Behandlung und zu den Verlusten sowjetischer Kriegsgefangener in deutscher Hand. Ingolstadt 1982.

  15. Pressemitteilung des Hamburger Instituts für Sozialforschung vom 12.4.2000


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