Kyōkai: Des Sonnenursprung-Reiches Buch von Geistwundern sichtbar-gegenwärtiger Vergeltung des Guten und Bösen

日本國現報善悪霊異記

„Legenden aus der Frühzeit des japanischen Buddhismus“

übersetzt von Hermann Bohner 1934
für das Internet 2006 aufbereitet und kommentiert von
"Adi Meyerhofer"

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Regiert sein, das heißt unter polizeilicher Überwachung stehen, inspiziert, spioniert, dirigiert, mit Gesetzen überchüttet, reglementiert, eingepfercht, belehrt, bepredigt, kontrolliert, eingeschätzt, abgeschätzt, zensiert, kommandiert zu werden durch Leute, die weder das Recht noch das Wissen noch die Kraft dazu haben [...] Regiert sein heißt, bei jeder Handlung, bei jedem Geschäft, bei jeder Bewegung notiert, registriert, erfaßt, taxiert, gestempelt, vermessen, bewertet, versteuert, patentiert, lizensiert, autorisiert, befürwortet, ermahnt, behindert, refomiert, ausgerichtet, bestraft zu werden. Das heißt, unter dem Vorwand der öffentlichen Nützlichkeit und im Namen des Allgemeininteresses ausgenutzt, verwaltet, geprellt, ausgebeutet, monopolisiert, hintergangen, ausgepreßt, getäuscht, bestohlen zu werden; schließlich, bei dem geringsten Widerstand, beim ersten Wort der Klage unterdrückt, bestraft, heruntergemacht, beleidigt, verfolgt, mißhandelt, zu Boden geschlagen, entwaffnet, geknebelt, eingesperrt, füsiliert, beschossen, verurteilt, verdammt, deportiert, geopfert, verkauft, verraten, und obendrein verhöhnt, gehänselt, beschimpft und entehrt zu werden. (Proudhoun zit. n. Guérin 1967: 17f)
1984
Ceterum censeo: Beckstein esse eundum.

Weiterhin distanziert sich der Webseitengestalter auch von der totalen Überwachung, die die deutsche Regierung mittels Verfassungsschutz und Polizei im Rahmen der Telekommunikation und des öffentlichen Raumes zu praktizieren für nötig hält. Die Staatsform mag sich in den letzten 100 Jahren mehrfach geändert haben, die Methoden subtiler geworden sein, das Ziel der Unterdrückung und Ausbeutung des Volkes durch die herrschende Clique zu ihrer Bereicherung ist gleichgeblieben.

<皮肉>
Auszug aus einem japanischen Zeichenlexikon (Bezüge zum indischen Kaiser Aśoka [*290, reg: ?270-232 v.u.Z.] sind gewollt, zu anderen – eventuell ebenso vergangenen – Staatsformen rein zufällig und von der Drehrichtung abhängig.)

Hakenkreuz als japanisches Schriftzeichen
A. M.:

P.S.: An Günther Beckstein1 und seine "Knechte in grün2": 万歳! 万歳! 万々歳! (Banzai! Banzai! Ban-banzai!). Mit Soellnerschem Gruß …

1) 馬鹿強情人
2) Der Verfasser verwendet für „grün“ hier das poetische Kanji für 'Jadegrün' [; Nelson: 3676].

</皮肉>

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Übersetzung des 日本国現報善悪霊異記

Der dieser Webseite zugrundeliegende Text:

Nippon-koku Gembō Zenaku Ryōiki (Nihon Ryō-i-ki): Legenden aus der Frühzeit des japanischen Buddhismus. Übersetzt, eingeleitet und erläutert von Dr. Hermann Bohner, Herausgegeben von OAG, unter Beteiligung der Ōsaka-Tōyōgakkai (Osaka Ostasiatische Gesellschaft), Tōkyō 1934

ist in der Zeitschrift Mitteilungen der deutschen Gesellschaft für Natur- und Völkerkunde Ostasiens, als deren Band 27, 1934 – mit dem Verlagsort Tokio – erschienen.
Das japanische Urherberrechtsgesetz (Gesetz 49 vom 18. Mai 1978 i.d.F. des Gesetzes Nr. 92 vom 09. Juni 2004) schreibt in Art. 6 zwingend die Anwendung japanischen Urheberrechts für dort inkorporierte Körperschaften vor, auch wenn das Werk zeitgleich in einem anderen Land veröffentlicht wurde.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung betrug die Schutzfrist 30 Jahre (Gesetz 39 vom 04.03.1899). Das Urheberrecht der OAG ist mithin Ende 1964 erloschen. Daher wurde darauf verzichtet, von der OAG diesen Text autorisieren zu lassen.


Zitate Dritter

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Soweit aus der engl. Übersetzung des Nihon Ryōiki von Nakamura Kyoko zitiert wurde, sind solche Zitate desweiteren in dieser Farbe hervorgehoben [und im einleitenden HTML-tag als 'class=dum' gekennzeichnet]. Das Urheberrecht dieser Zitate liegt bei bei der Verfasserin (1997).
Zitate in dieser Farbe [und im einleitenden HTML-tag als 'class=byl2' gekennzeichnet] stammen aus der Übersetzung ins moderne Japanisch von Nakada Norio, Tōkyō 1975. Das Urheberrecht liegt beim Verfasser. Nicht jedes Zitat ist wissenschaftlich exakt mit Seitenangaben belegt, jedoch ist der Urheber i.d.R. kenntlich gemacht. Scans von Kambun-Textstellen, sind Großzitate, die dem besseren Verständnis poetischer Textstellen dienen.

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