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Nationale Gütezeichen

Voraussetzungen

Mit der Nutzung des Gütezeichens verpflichten sich alle Zeichennutzer zur Erfüllung der jeweiligen Güterichtlinien und zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität, in denen die Bedingungen zur Erlangung und Nutzung der Austria Gütezeichen geregelt sind.

Das Recht zur Führung der Austria Gütezeichen ist bei Produkten und Dienstleistungen an die Erfüllung der Güterichtlinien geknüpft, bei Musterbetrieben und bei der Hauskrankenpflege an die für die jeweilige Branche geltenden Prüfspezifikationen.

Die Qualitätskriterien decken alle wichtigen Eigenschaften des Produktes oder der Dienstleistung ab bzw. durchleuchten das Leistungsniveau von Betriebsstätten.

Für die verschiedenen Produkte wurden spezifische Güterichtlinien erarbeitet, die den akkreditierten Prüfanstalten in ganz Österreich als Grundlage für die qualitäts- bzw. energiewirtschaftliche Prüfung dienen.

Kriterien für die Qualitätsprüfung
Die Prüfung erfolgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität nach folgenden Bestimmungen:

  • Güterichtlinien 
  • Normen 
  • Warendeklarationen 
  • gesetzliche Vorschriften 
  • Gütevereinbarungen 
  • gesicherte Regeln der Technik


Die Gütezeichen werden für einen festgelegten Zeitraum verliehen. Die Einhaltung der Güterichtlinien wird durch akkreditierte oder staatlich autorisierte Prüfstellen laufend überwacht.

Vergabeverfahren

Die ÖQA begleitet ihre Kunden durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Prüfung und Verleihung bis zur Wiederholprüfung.

Das Vergabeverfahren läuft in 6 Schritten ab.

1. Erstinformation
Der Interessent informiert die ÖQA über Art und Umfang des Produkts oder der Betriebsstätte, für welche(s) er die Nutzung des Austria Gütezeichens beantragt. Bei einem Erstgespräch wird festgestellt, ob die Qualität des Produkts oder der Betriebsstätte überdurchschnittlich ist. Die ÖQA übermittelt die entsprechenden Informations- und Antragsunterlagen.


2. Antragstellung
Der Interessent stellt den Antrag an die ÖQA. Damit verbunden ist die Verpflichtung, den Prüforganen die Prüfung in vollem Umfang zu gestatten und erforderliche Prüfstücke unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.


3. Vorprüfung (nur für Hauskrankenpflege)
Die Vorprüfung wird mittels eines 7-seitigen Fragebogens durchgeführt. Sie soll gewährleisten, dass das Unternehmen über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, um die Prüfung positiv zu bestehen.


4. Prüfung/Begutachtung
Die antragstellende Organisation setzt sich mit der für sie zugelassenen Prüfstelle bezüglich einer Beauftragung der Prüfung in Verbindung. Die Prüfstelle verständigt die ÖQA schriftlich über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Das Prüfgutachten ergeht an den Kunden.


5. Verleihung
Die ÖQA gibt dem auszuzeichnenden Unternehmen die Aufnahme als Zeichennutzer sowie die verliehene Zertifikatsnummer schriftlich bekannt. Das Unternehmen erhält das Zertifikat.


6. Wiederholprüfung
Das Unternehmen wird vor Ablauf der Berechtigung über die Fälligkeit der Wiederholprüfung informiert. Das Unternehmen beantragt die Wiederverleihung des Zertifikates bei der ÖQA und beauftragt eine Prüfanstalt mit der Prüfung. Dieser Beantragung ist eine Kopie des Antrages beizulegen.


Kündigungen
Kündigungen können nur mittels Einschreiben unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum 31. 12. eines jeden Jahres erfolgen. Das Ende des Nutzungsrechtes entspricht nicht automatisch einer Kündigung. Diese ist eigens einzubringen, da die Nutzungsgebühren andernfalls weiterlaufen.

Kosten

Die Kosten für die Nutzung der Austria Gütezeichen (Produkte und Dienstleistungen) bzw. des Gütezeichens International setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für die Prüfung 
  • Verbandsgebühren
  • Kosten für Werbemittel


Kosten für die Prüfung
Alle Kosten, die mit der Durchführung der Prüfung in Verbindung stehen, übernimmt der Antragsteller:

  • Prüfung des Prüfgutes bzw. der zu prüfenden Dienstleistung oder Betriebsstätte 
  • Kontrollprüfung 
  • Beschaffung und Verwahrung des Prüfgutes 
  • Erstellung des Gutachtens

Die Verrechnung der Prüfkosten erfolgt direkt durch die Prüfstelle.

Verbandsgebühren

  • Registrierungsgebühr (einmalig) € 1.200,-
  • Nutzungsgebühr (jährlich)

    Mitarbeiter  Nutzungsgebühr 
    bis 10           € 490,- 
    11 - 20         € 590,- 
    21 - 50         € 700,- 
    51 - 100       € 990,- 
    101 - 500     € 1.450,- 
    501 - 999     € 1.760,- 
    ab 1000       € 2.390,- 

  • Gebühr im ersten Jahr
    Registrierungsgebühr und Nutzungsgebühr laut obiger Selbsteinschätzung
  • Gebühr in den Folgejahren
    nur die Nutzungsgebühr laut obiger Selbsteinschätzung


Die Nutzungsgebühr für den "Österreichischen Musterbetrieb" richtet sich ebenfalls nach obiger Tabelle. Im Falle einer gleichzeitigen Verwendung der Verbandsmarken für Produktqualität und Musterbetrieb ermäßigt sich die Nutzungsgebühr für den "Österreichischen Musterbetrieb" um die Hälfte.

Die Gebühren werden zzgl. 20% Mehrwertsteuer verrechnet.

Verwendung

Die Verwendungsmöglichkeiten der Austria Gütezeichen sind dem Regulativ der ÖQA zu entnehmen, in dem die Bedingungen zur Erlangung und Nutzung der Gütezeichen geregelt sind (erhältlich auf Anfrage).

Informationen zum Ablauf

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität und bestehende Gütevorschriften gelten auch für alle im Ausland erzeugten Produkte, welche das GÜTEZEICHEN-INTERNATIONAL erwerben wollen. Hiermit ist sichergestellt, dass die Erlangung der Gütezeichen sowohl für in Österreich als auch im Ausland hergestellte Waren nach den selben Richtlinien erfolgt.

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA muss der Antragsteller nachweisen, dass die Erzeugerfirma in dem betreffenden Land über eine gültige Gewerbeberechtigung verfügt, wobei eine Beglaubigung durch die diplomatische Vertretung oder Außenhandelsstelle zu erbringen ist.
 
Wenn von einer österreichischen VERTRIEBSFIRMA der Antrag gestellt wird, muss diese ihre Gewerbeberechtigung in Österreich nachweisen und einen schriftlichen Auftrag der Erzeugerfirma für die Antragstellung des betreffenden Produktes vorlegen sowie den Nachweis erbringen, dass sie zum Vertrieb des betreffenden Produktes berechtigt ist.

Weiters hat der Antragsteller beizubringen:

  • eine Firmenbeschreibung mit Darstellung des Produktionsablaufes des betreffenden Produktes, Prospekte, sonstige Werbeunterlagen u.dgl.
  • Bekanntgabe der Beschäftigtenzahl
  • allenfalls vorliegende Prüfatteste

Die Wahl der österreichischen Prüfstelle oder des Ziviltechnikers erfolgt durch den Antragsteller selbst, wobei die ÖQA entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung stellt. Alle Qualitätsprüfungen durch österreichische Prüfstellen
erfolgen vor Ort, also im Erzeugungsbetrieb.
 
Weitere Detailuntersuchungen werden über Wunsch der Prüfstelle in den jeweiligen Laboratorien vorgenommen.

Ferner hat die Prüfstelle nicht nur über den Zeitraum der Wiederholungs-prüfungen im Gutachten zu befinden, sondern mit dem Antragsteller unter Berücksichtigung des Regulativs, Pkt. 8.4, einen Überwachungsvertrag abzuschließen.

Grundsätzlich haftet für die Bezahlung der Nutzungsgebühr und die richtige Verwertung des Gütezeichens im Sinne des Regulativs der ÖQA der Antragsteller.

Sowohl die einmalige Registrierungsgebühr als auch die Nutzungsgebühr für das 1. Jahr sind bei Antragstellung zu bezahlen. Erst nach Einlangen dieser Beträge wird der Antrag durch die ÖQA weiterbearbeitet.

Austria Gütezeichen

Das Austria Gütezeichen ist ein Erkennungszeichen und - dank laufender Güteüberwachung - ein Garant für heimische Qualität. Es zeichnet Produkte aus, die folgende Kriterien erfüllen:

Der österreichische Wertanteil an den Kosten des Fertigproduktes (einschließlich der Kosten für Rohmaterial, Halbfertigprodukte, Zubehörteile, Know-how etc.) beträgt mindestens 50 Prozent. Für Lebensmittel wird das Austria Gütezeichen verliehen, wenn alle Bearbeitungs- und Verarbeitungsschritte in Österreich erfolgen und sofern die wertbestimmenden, landwirtschaftlichen Rohstoffe des zu kennzeichnenden Produkts gänzlich aus Österreich stammen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln gilt für jene nicht in Österreich herstellbaren Rohstoffe in der Regel ein zulässiger mengenmäßiger Toleranzbereich bis zu einem Drittel.

» Produktinformation

Österreichischer Musterbetrieb

Das Austria Gütezeichen für den Österreichischen Musterbetrieb wird Betriebsstätten jeder Art verliehen: Restaurants, Handels- oder Gewerbebetriebe sowie Dienstleistungsorganisationen, können mit dieser Auszeichnung Zeichennutzer der Gütegemeinschaft werden.

Neben anderen Modellen zur ständigen Verbesserung der Unternehmensqualität, wie z.B. ISO-Zertifizierung und Business Excellence Modellen, zeigen Betriebe mit diesem Gütezeichen, dass sie außerordentliche Leistungen vollbringen.

» Produktinformation

Hauskrankenpflege

Mit dem Austria Gütezeichen für Hauskrankenpflege werden hochqualitative Anbieter von Dienstleistungen der Hauskrankenpflege ausgezeichnet. Das Gütezeichen ist eine Bestätigung für höchstes fachliches Qualitätsniveau.

Anhand von 13 Pflegestandards werden Art und Umfang der Pflegequalität bewertet. Dazu gehört u.a. die richtige Situations- und Bedarfseinschätzung, die Planung der richtigen Pflege und Betreuung, die laufende Dokumentation sowie die Bewertung und Erreichung des Pflegeziels. Darüber hinaus wird anhand von Mindestanforderungen die Strukturqualität und mittels Kundenbefragungen die Ergebnisqualität bewertet.

» Produktinformation

Bodenleger-Betriebe

Die Schwerpunkte der Güterichtlinien-Anforderungen liegen im organisatorischen Aufbau, dem Personal, der Qualitätssicherung sowie der Ökologiefreundlichkeit des Betriebes. Durch Vorlage des ÖQA-Zertifikats bei der Bundes- und Landesinnung kann die (zeitlich begrenzte) Förderung in Anspruch genommen werden.

» Produktinformation

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Kontakte

Frau Waltraud Kopf

ÖQA - Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität, Gonzagagasse 1/27, A-1010 Wien

Austria Gütezeichen National, International

Tel. (+43 1) 535 37 48-13