Nach dem britischen Food Safety Act von 1990 sind Einzelhändler, neben anderen Lebensmittelunternehmen verpflichtet, bei Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Werbung und Verkauf von Lebensmittelerzeugnissen angemessene Sorgfalt walten zu lassen und alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Diese Verpflichtung umfasst beispielsweise die Überprüfung von Lebensmittelbetrieben. Diese wurde von britischen Einzelhändlern jahrelang anhand intern entwickelter Standards durchgeführt. Im Jahr 1998 wurde vom British Retail Consortium (BRC) der technische Standard und das Protokoll für Firmen, die Lebensmitteleigenmarken (private labels) liefern, entwickelt und eingeführt.
Der vor allem für die Lieferung von Eigenmarken entwickelte, technische Standard fand in den letzten Jahren in allen Sektoren der Lebensmittelindustrie Anwendung. Durch genaue Vorgaben über den Zertifizerierungsablauf und detaillierte Fragen zu unterschiedlichen Themenbereichen für die Überprüfung von Eigenmarkenproduzenten, erhält das interessierte Handelsunternehmen Informationen über die sichere Herstellung der Lebensmittel. Dadurch kann das Vertrauen des Konsumenten in die Lebensmittelqualität und -sicherheit erhöht werden.
Neuerungen BRC Version 6
- Mit der Version 6 des BRC soll eine bessere Verteilung von Produktions- und Dokumentenprüfung in der Auditzeitplanung erreicht werden. Eine zweiteilige Audit- Checkliste unterstützt ein zweigeteiltes Audit mit stärkerer Berücksichtigung der guten Herstellungspraxis (GMP).
- Die Produktion neuer Produkte oder Anwendung neuer Herstellverfahren muss der Zertifizierungsstelle gemeldet werden. Die Zertifizierungsstelle beurteilt die Auswirkung der neuen Produkte und Prozesse für die Lebensmittelsicherheit und entscheidet, ob ein zusätzliches Audit notwendig ist.
- Für unangekündigte Audits wird nun eine zweite Option angeboten. Diese beinhaltet ein zweigeteiltes Audit, bei dem nur die Betriebsbegehung unangekündigt ist. Der zweite Teil ist ein angekündigtes Audit mit Schwerpunkt Dokumentation.
- Ein neues Einschreibungsprogramm wurde eingeführt, um BRC in Firmen, die noch nicht zertifiziert sind, in einem Stufenprogramm auf BRC vorzubereiten.
- Eine wichtige Neuerung sind die detailierten Informationen über Risikozonen in der Produktion. Ausgangspunkt für die Zuordnung von Produkten und die Zoneneinteilung ist die unterschiedliche Möglichkeit, durch Listeria Monocytogenes hervorgerufene Risiken eliminieren zu können.
- Hilfestellung für Einzelhändler im Hinblick auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und der Nachweis der Einhaltung der notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und der Aufwendung angemessener Sorgfalt
- Schutz des Verbrauchers durch die Beherrschung bedeutender gesundheitlicher Gefahren durch Lebensmittel
- Höhere Produktsicherheit und geringere Produkthaftungsrisiken
- Motivation von Mitarbeitern
- Erhöhung der Kundenzufriedenheit
- Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
Der BRC – Global Standard Food entspricht dem Guidance Dokument der Global Food Safety Initiative (GFSI), einer vom internationalen Handel anerkannten Richtlinie zur Erstellung von Lebensmittelsicherheitsstandards. Die Anforderungen sind zu Themenkreisen zusammengefasst, die als Ganzes, aber auch in den geforderten Details zu erfüllen sind.
Im BRC Standard sind nicht nur die Anforderungen an das Unternehmen, sondern auch die Voraussetzungen für die Zertifizierungsgesellschaften und die Auditoren festgelegt. Es gibt ein vierstufiges Klassifizierungssystem. Der Auditerfolg und die endgültige Klassifizierung hängen von der Zahl und Art der Nichtkonformitäten ab.
Die Anforderungen an die Unternehmen umfassen die richtige Anwendung des HACCP-Systems, ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem und die Umsetzung der „guten Herstellungspraxis“. Die Erfüllung rechtlicher Vorgaben ist eine Grundvoraussetzung.
Bei schlechten Ergebnissen erfolgen die Audits innerhalb von 6 Monaten.
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