Auch
Kaufoption genannt. Sie berechtigt den Inhaber, vom Verkäufer (Stillhalter) einer
Option die Lieferung des
Basiswert es (z.B. eine
Aktie ) zu einem bestimmten Preis zu verlangen. Dabei unterscheidet man
europäische Option en, die nur zum Laufzeitende ausgeübt werden können und
amerikanische Option en, die während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden können. Eine Verpflichtung zur Abnahme des Basiswertes besteht jedoch nicht. Entwickelt sich der Kurs des Basiswertes nämlich nicht so, wie vom Käufer der Option gedacht, lässt er den Call, oder die Kaufoption einfach verfallen. Praktisch ist die Kaufoption nichts anderes als eine Wette auf steigende Kurse. Interessant sind Optionen vor allem deshalb, weil sie weniger Geld binden als eine Direktinvestition. Das erhöht die Gewinn- aber auch die Verlustchancen überproportional.
Siehe auch:
Put als Gegenstrategie
Hintergrund
Kauf eines Calls: steigende Preise werden erwartet!Der Käufer eines Calls erwartet, dass während der Laufzeit des Optionsscheins der Preis des Basiswerts steigt. Daher erwirbt er das Recht, innerhalb der Laufzeit (
amerikanische Option ) oder am Ende der Laufzeit (
europäische Option ) eine bestimmte Anzahl des Basiswerts zu einem festgelegten Preis zu erwerben.
Geht sein Kalkül auf, errechnet sich sein Gewinn als Differenz von aktuellem Marktpreis am Ausübungstag zu vereinbartem Basispreis abzüglich der eingesetzten Optionsprämie.Das Gewinnpotential ist dabei nach oben unbegrenzt. Geht das Kalkül nicht auf, verliert der Optionsinhaber die
Optionsprämie , die er beim Kauf an den Verkäufer entrichtet hat. Das Verlustpotenzial ist damit auf die Prämie begrenzt.
Verkauf eines Calls: sinkende oder gleichbleibende Preise werden erwartet!Der Verläufer oder
Stillhalter eines Calls rechnet nicht mit steigenden Preisen des Basiswertes. Er erwartet nicht, den Basiswert liefern zu müssen, sondern geht davon aus, dass der Käufer des Calls keinen Anreiz hat, sein
Optionsrecht auszuüben. Diese Möglichkeit gibt es nur an Terminbörsen wie der Eurex, nicht jedoch bei Optionsscheinen.
Maximaler Verdienst des Verkäufers bei dem Geschäft ist die Optionsprämie. Steigen die Preise jedoch, ergibt sich der Verlust des Verkäufers aus der Differenz von aktuellem Marktpreis am Ausübungstag (das ist der Preis, zu dem er jetzt am Markt hätte verkaufen können) und vereinbartem Basispreis abzüglich der erhaltenen Optionsprämie. Das Verlustpotenzial ist für den Verkäufer damit unbegrenzt.