oder auch Einheitskurs. Kurs, der nur einmal börsentäglich, gewöhnlich zur Mitte der Börsensitzung, für
Aktien im Amtlichen Markt festgestellt wird.
Der Einheitskurs wird vor allem für Aktien ermittelt, die aufgrund ihres geringen Handelsvolumens nicht zum variablen Handel zugelassen sind. Dabei sammelt der
Skontroführer alle Verkaufs- und Kaufaufträge, die bis Annahmeschluss vorliegen, und ermittelt den Einheitskurs anhand des Meistausführungsprinzips.
Auch für Aktien im variablen Handel werden Einheitskurse festgestellt, und zwar dann, wenn die vorliegenden Orders mangels eines geeigneten Geschäftspartners bis zur Feststellung des Einheitskurses nicht ausgeführt werden konnten.
Früher wurden fast alle Aufträge von Kleinanlegern über den Kassakurs abgewickelt. Grund war die Mindestgröße für variable
Orders . Diese Mindestgrößen sind jetzt weitgehend entfallen, so dass jetzt auch Kleinanleger vom variablen Handel während der täglichen Börsenhandelszeit profitieren können.