Die EMAS hilft Unternehmen, ihren betrieblichen Umweltschutz eigenverantwortlich und kontinuierlich zu verbessern. EMAS steht für die englische Bezeichnung des europäischen Umwelt-Audit-Systems, auch bekannt unter dem Stichwort "Öko-Audit". EMAS bietet folgenden umfassenden Nutzen:
- Erhöhung von Glaubwürdigkeit und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit in Fragen des Umweltschutzes
- Erhöhung der Rechtssicherheit
- langfristige Zukunftssicherung des Unternehmens
- Wettbewerbsvorteile durch Imageverbesserung bei Kunden, Mitarbeitern, Auftraggebern, Zulieferern und Behörden
- Erhöhung der Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen
- Produktivitätssteigerungen und Kosteneinsparungen
- Betriebskostensenkung durch Einsparung von Energie und Rohstoffen sowie Vermeidung von Abfall
- Konsolidierung von Genehmigungsbescheiden auf Basis des Umweltmanagementgesetzes
- Verwaltungsvereinfachung
Die EMAS zielt auf die Eigenverantwortung von Organisationen. Sie ermöglicht:
- die Wahrung und Dokumentation der Rechtskonformität („legal compliance“)
- die Dokumentation der Umweltleistungen in der Umwelterklärung
- das Aufdecken und Beseitigen von ökologischen und ökonomischen Schwachstellen
- Kostensenkungen durch Einsparung von Material oder Energie
Nach der EMAS-Verordnung muss das Umweltmanagementsystem neben den Anforderungen des 4. Teils der ISO 14001 auch folgenden Mindestkriterien genügen:
Einhaltung von Rechtsvorschriften
Der Umweltgutachter erklärt die Umwelterklärung nicht für gültig, wenn er während der Begutachtung, beispielsweise bei Stichproben, feststellt, dass die Organisation Rechtsvorschriften nicht einhält.
Verbesserung der Umweltleistung
Organisationen müssen sich zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistungen verpflichten.
Externe Kommunikation und Beziehungen
Die Umwelterklärung ist ein wichtiges Kommunikationsmittel. Darüber hinaus sollte ein offener Dialog mit der Öffentlichkeit stattfinden. Dies ist dem Umweltgutachter im Rahmen einer Umweltbegutachtung nachzuweisen.
Einbeziehung der Arbeitnehmer
Die Organisation muss nachweisen, dass sich die Mitarbeiter aktiv am Gestaltungsprozess im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung einbringen können.
Auflagen von EMAS
- Aufbau eines Umweltmanagementsystems für die Festlegung, Durchführung, Verwirklichung, Überprüfung und Fortführung der Umweltpolitik
- Durchführung einer internen Umweltprüfung
- Durchführung einer internen Umweltbetriebsprüfung
- Erstellen einer Umwelterklärung
- Begutachtung durch einen Umweltgutachter
- Übermitteln der Umwelterklärung an die Registrierungsstelle
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