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Austria Gütezeichen International

Inländische Betriebe mit Erzeugnissen beliebigen Ursprungs und Firmen mit Produktionsstätten im Ausland, können für ihre Produkte das Gütezeichen International beantragen.

Akkreditierte Prüfstellen führen die Prüfung durch und bestätigen, dass die im Ausland erzeugten Produkte den österreichischen Standards (Gesetze, Normen, ...) entsprechen.

Verwendung
Die Verwendungsmöglichkeiten der Austria Gütezeichen sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (vormals Regulativ) zu entnehmen, in dem die Bedingungen zur Erlangung und Nutzung der Gütezeichen geregelt sind (erhältlich auf Anfrage).

Voraussetzungen

Mit der Nutzung des Gütezeichens verpflichten sich alle Zeichennutzer zur Erfüllung der jeweiligen Güterichtlinien und zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (vormals Regulativ), in denen die Bedingungen zur Erlangung und Nutzung der Austria Gütezeichen geregelt sind.

Das Recht zur Führung der Austria Gütezeichen ist bei Produkten und Dienstleistungen an die Erfüllung der Güterichtlinien geknüpft, bei Musterbetrieben und bei der Hauskrankenpflege an die für die jeweilige Branche geltenden Prüfspezifikationen.

Die Qualitätskriterien decken alle wichtigen Eigenschaften des Produktes oder der Dienstleistung ab bzw. durchleuchten das Leistungsniveau von Betriebsstätten.

Für die verschiedenen Produkte wurden spezifische Güterichtlinien erarbeitet, die den akkreditierten Prüfanstalten in ganz Österreich als Grundlage für die qualitäts- bzw. energiewirtschaftliche Prüfung dienen.

Kriterien für die Qualitätsprüfung
Die Prüfung erfolgt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (vormals Regulativ) nach folgenden Bestimmungen

  • Güterichtlinien 
  • Normen 
  • Warendeklarationen 
  • gesetzliche Vorschriften 
  • Gütevereinbarungen 
  • gesicherte Regeln der Technik


Die Gütezeichen werden für einen festgelegten Zeitraum verliehen. Die Einhaltung der Güterichtlinien wird durch akkreditierte oder staatlich autorisierte Prüfstellen laufend überwacht.

Vergabeverfahren

Die ÖQA begleitet ihre Kunden durch das gesamte Vergabeverfahren: von der Erstinformation über Antragsstellung, Prüfung und Verleihung bis zur Wiederholprüfung.

Das Vergabeverfahren läuft in 6 Schritten ab.

1. Erstinformation
Der Interessent informiert die ÖQA über Art und Umfang des Produkts oder der Betriebsstätte, für welche(s) er die Nutzung des Austria Gütezeichens beantragt. Bei einem Erstgespräch wird festgestellt, ob die Qualität des Produkts oder der Betriebsstätte überdurchschnittlich ist. Die ÖQA übermittelt die entsprechenden Informations- und Antragsunterlagen.


2. Antragstellung
Der Interessent stellt den Antrag an die ÖQA. Damit verbunden ist die Verpflichtung, den Prüforganen die Prüfung in vollem Umfang zu gestatten und erforderliche Prüfstücke unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.


3. Vorprüfung (nur für Hauskrankenpflege)
Die Vorprüfung wird mittels eines 7-seitigen Fragebogens durchgeführt. Sie soll gewährleisten, dass das Unternehmen über die notwendigen Voraussetzungen verfügt, um die Prüfung positiv zu bestehen.


4. Prüfung/Begutachtung
Die antragstellende Organisation setzt sich mit der für sie zugelassenen Prüfstelle bezüglich einer Beauftragung der Prüfung in Verbindung. Die Prüfstelle verständigt die ÖQA schriftlich über die erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Das Prüfgutachten ergeht an den Kunden.


5. Verleihung
Die ÖQA gibt dem auszuzeichnenden Unternehmen die Aufnahme als Zeichennutzer sowie die verliehene Zertifikatsnummer schriftlich bekannt. Das Unternehmen erhält das Zertifikat.


6. Wiederholprüfung
Das Unternehmen wird vor Ablauf der Berechtigung über die Fälligkeit der Wiederholprüfung informiert. Das Unternehmen beantragt die Wiederverleihung des Zertifikates bei der ÖQA und beauftragt eine Prüfanstalt mit der Prüfung. Dieser Beantragung ist eine Kopie des Antrages beizulegen.


Kündigungen
Kündigungen können nur mittels Einschreiben unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum 31. 12. eines jeden Jahres erfolgen. Das Ende des Nutzungsrechtes entspricht nicht automatisch einer Kündigung. Diese ist eigens einzubringen, da die Nutzungsgebühren andernfalls weiterlaufen.

Kosten

Die Kosten für die Nutzung der Austria Gütezeichen (Produkte und Dienstleistungen) bzw. des Gütezeichens International setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für die Prüfung 
  • Verbandsgebühren
  • Kosten für Werbemittel


Kosten für die Prüfung
Alle Kosten, die mit der Durchführung der Prüfung in Verbindung stehen, übernimmt der Antragsteller:

  • Prüfung des Prüfgutes bzw. der zu prüfenden Dienstleistung oder Betriebsstätte 
  • Kontrollprüfung 
  • Beschaffung und Verwahrung des Prüfgutes 
  • Erstellung des Gutachtens

Die Verrechnung der Prüfkosten erfolgt direkt durch die Prüfstelle.

Verbandsgebühren

  • Registrierungsgebühr (einmalig) € 1.200,-
  • Nutzungsgebühr (jährlich)

    Mitarbeiter  Nutzungsgebühr 
    bis 10           € 490,- 
    11 - 20         € 590,- 
    21 - 50         € 700,- 
    51 - 100       € 990,- 
    101 - 500     € 1.450,- 
    501 - 999     € 1.760,- 
    ab 1000       € 2.390,- 

  • Gebühr im ersten Jahr
    Registrierungsgebühr und Nutzungsgebühr lt. obiger Selbsteinschätzung
  • Gebühr in den Folgejahren
    nur die Nutzungsgebühr lt. obiger Selbsteinschätzung


Die Nutzungsgebühr für den "Österreichischen Musterbetrieb" richtet sich ebenfalls nach obiger Tabelle. Im Falle einer gleichzeitigen Verwendung der Verbandsmarken für Produktqualität und Musterbetrieb ermäßigt sich die Nutzungsgebühr für den "Österreichischen Musterbetrieb" um die Hälfte.

Die Gebühren werden zzgl. 20% Mehrwertsteuer verrechnet.

Informationen zum Ablauf

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität und bestehende Gütevorschriften gelten auch für alle im Ausland erzeugten Produkte, welche das GÜTEZEICHEN-INTERNATIONAL erwerben wollen. Hiermit ist sichergestellt, dass die Erlangung der Gütezeichen sowohl für in Österreich als auch im Ausland hergestellte Waren nach den selben Richtlinien erfolgt.

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vormals Regulativ) der ÖQA muss der Antragsteller nachweisen, dass die Erzeugerfirma in dem betreffenden Land über eine gültige Gewerbeberechti-gung verfügt, wobei eine Beglaubigung durch die diplomatische Vertretung oder Außenhandelsstelle zu erbringen ist.
 
Wenn von einer österreichischen VERTRIEBSFIRMA der Antrag gestellt wird, muss diese ihre Gewerbeberechtigung in Öster-reich nachweisen und einen schriftlichen Auftrag der Erzeugerfirma für die Antragstellung des betreffenden Produktes vorlegen sowie den Nachweis erbringen, dass sie zum Vertrieb des betreffenden Produktes berechtigt ist.

Weiters hat der Antragsteller beizubringen:

  • eine Firmenbeschreibung mit Darstellung des Produktionsablaufes des betreffenden Produktes, Prospekte, sonstige Werbeunterlagen u.dgl.
  • Bekanntgabe der Beschäftigtenzahl
  • allenfalls vorliegende Prüfatteste

Die Wahl der österreichischen Prüfstelle oder des Ziviltechnikers erfolgt durch den Antragsteller selbst, wobei die ÖQA entsprechendes Informations-material zur Verfügung stellt. Alle Qualitätsprüfungen durch österreichische Prüfstellen
erfolgen vor Ort, also im Erzeugungsbetrieb.
 
Weitere Detailuntersuchungen werden über Wunsch der Prüfstelle in den jeweiligen Labora-torien vorgenommen.

Ferner hat die Prüfstelle nicht nur über den Zeitraum der Wiederholungs-prüfungen im Gutachten zu befinden, sondern mit dem Antragsteller unter Berücksichtigung des Regulativs, Pkt. 8.4, einen Überwachungsvertrag abzuschließen.

Grundsätzlich haftet für die Bezahlung der Nutzungsgebühr und die richtige Verwertung des Gütezeichens im Sinne des Regulativs der ÖQA der Antrag-steller.

Sowohl die einmalige Registrierungsgebühr als auch die Nutzungsgebühr für das 1. Jahr sind bei Antragstellung zu bezahlen. Erst nach Einlangen dieser Beträge wird der Antrag durch die ÖQA weiterbearbeitet.

Nach Vorlage eines positiven Prüfgutachtens einer hierfür akkreditierten Prüfstelle werden diese Austria Gütezeichen von der ÖQA Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität verliehen. Basis für die Prüfung sind die jeweilige Gütevorschrift und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖQA – Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität (vormals Regulativ).


Anfrage

Falls Sie Interesse haben, setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung. Bitte füllen Sie dazu untenstehendes Anfrageformular aus. Ein Mitarbeiter wird sich so rasch als möglich um Ihr Anliegen kümmern.

Für Telefonische Auskünfte stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter oeqa(at)qualityaustria.com oder unter der Tel.: (+43 1) 535 37 48 zur Verfügung.

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Kontakte

Frau Waltraud Kopf

ÖQA - Österreichische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualität, Gonzagagasse 1/27, A-1010 Wien

Austria Gütezeichen National, International

Tel. (+43 1) 535 37 48-13